Wehrdienst thw verkürzen?

guten tag mein freund hat sich für den wehrdienst thw verflichtet und hat ab nächstem jahr die chance beruflich rund um afrika zu arbeiten.ich habe mich tlefonisch auch informiert nur war der nette herr sich nicht ganz sicher.ich habe gefragt ob mann den thw verkürzen kann und mit dem sachverhalt vertraut gemacht.er erzählte mir das das geht da er ja mit mehreren ortswechseln beruflich zu tun hat kann mir bitte einer sagen ob das richtig oder falsch ist??? vielen dank im vorraus

Hallo,

also wenn er weniger als zwei Jahre weg ist, dann kann er sich u.U. für zwei Jahre freistellen lassen, muss aber hinterher diese zwei Jahre Dienst beim THW nachholen. Das ganze entscheidet der Landesverband, der Antrag muss also auf dem Dienstweg über den Ortsbeauftragten dort hin gestellt werden. Normalerweiße sollte der Ortsbeauftragte auch recht gut über diese Sache bescheid wissen, der sollte also alle Fragen beantworten können.

Einfach so den Ersatzdienst beim THW beenden geht auf jeden fall nicht. Wenn dein Freund beim THW „kündigt“ kann es sein, dass die Bundeswehr ihn haben will.
Wenn er einfach nicht mehr zum Dienst beim THW erscheint kann das auch unangenehme Folgen haben, aber die müsste er ja kennen.

Hoffe, dass ich dir weiterhelfenkonnte.

Gruß blarp

Hallo,

also wenn er weniger als zwei Jahre weg ist, dann kann er sich u.U. für zwei Jahre freistellen lassen, muss aber hinterher diese zwei Jahre Dienst beim THW nachholen. Das ganze entscheidet der Landesverband, der Antrag muss also auf dem Dienstweg über den Ortsbeauftragten dort hin gestellt werden. Normalerweiße sollte der Ortsbeauftragte auch recht gut über diese Sache bescheid wissen, der sollte also alle Fragen beantworten können.

Einfach so den Ersatzdienst beim THW beenden geht auf jeden fall nicht. Wenn dein Freund beim THW „kündigt“ kann es sein, dass die Bundeswehr ihn haben will.
Wenn er einfach nicht mehr zum Dienst beim THW erscheint kann das auch unangenehme Folgen haben, aber die müsste er ja kennen.

Hoffe, dass ich dir weiterhelfenkonnte.

Gruß blarp.

danke für deine schnelle antwort.was ist denn wenn er länger weg ist??? das wir eher der fall sein da es richtung profi sport geht??? vielen dank im vorraus merle-wiebke

also wenn er weniger als zwei Jahre weg ist, dann kann er sich
u.U. für zwei Jahre freistellen lassen, muss aber hinterher
diese zwei Jahre Dienst beim THW nachholen. Das ganze
entscheidet der Landesverband, der Antrag muss also auf dem
Dienstweg über den Ortsbeauftragten dort hin gestellt werden.
Normalerweiße sollte der Ortsbeauftragte auch recht gut über
diese Sache bescheid wissen, der sollte also alle Fragen
beantworten können.

Einfach so den Ersatzdienst beim THW beenden geht auf jeden
fall nicht. Wenn dein Freund beim THW „kündigt“ kann es sein,
dass die Bundeswehr ihn haben will.
Wenn er einfach nicht mehr zum Dienst beim THW erscheint kann
das auch unangenehme Folgen haben, aber die müsste er ja
kennen.

Hoffe, dass ich dir weiterhelfenkonnte.

Gruß blarp

Da komm ich jetzt mit meinem Wissen an die Grenzen… Das beste ist ein Gespräch mit dem Ortsbeauftragten, bzw. wenn der nicht weiterhelfen kann oder will mit dem Landessprecher oder der zuständigen Geschäftsstelle. Die Adressen findest du auf www.thw.de unter Erreichbarkeiten. Auf dem normalen Weg ist da soweit ich weiß nichts zu machen, aber Tricks gibts da vielleicht, z.B. das Höchstalter, bis zu dem die Bundeswehr noch Leute einzieht. Bevor ich jetzt aber was falsches sag, geb ich lieber auf. Das ganze kann, wenn es falsch gemacht wird, durchaus juristische Konsequenzen haben.

vielen dank ja ist eine komplizierte sache mit dem wehrdienst schönen tag noch ich danke ihnen

also wenn er weniger als zwei Jahre weg ist, dann kann er sich
u.U. für zwei Jahre freistellen lassen, muss aber hinterher
diese zwei Jahre Dienst beim THW nachholen. Das ganze
entscheidet der Landesverband, der Antrag muss also auf dem
Dienstweg über den Ortsbeauftragten dort hin gestellt werden.
Normalerweiße sollte der Ortsbeauftragte auch recht gut über
diese Sache bescheid wissen, der sollte also alle Fragen
beantworten können.

Einfach so den Ersatzdienst beim THW beenden geht auf jeden
fall nicht. Wenn dein Freund beim THW „kündigt“ kann es sein,
dass die Bundeswehr ihn haben will.
Wenn er einfach nicht mehr zum Dienst beim THW erscheint kann
das auch unangenehme Folgen haben, aber die müsste er ja
kennen.

Hoffe, dass ich dir weiterhelfenkonnte.

Gruß blarp

Hallo,

nach meinem Wissen kann man die Zeit soweit ich weiß nicht verkürzen. Aber es besteht die Möglichkeit Sonderurlaub zu beantragen. Hier ein Link auf dem es einfach erklärt wird: [http://www.thw.bund.de/nn_244766/DE/content/wir__ueb…](http://www.thw.bund.de/nn_244766/DE/content/wir ueber uns/05 dabeisein und mitmachen/01 ehrenamtliches engagement/ehrenamtliches engagement.html)

Ich hoffe damit geholfen zu haben

Mit freundlichen Grüßen,
Matthias E.

Hallo Merle-Wiebke,
ich versuche mal, deine Frage zu beantworten. Auf jeden Fall sollte dein Freund mal mit seinem Ortbeauftragten (OB) oder dem zu ständigen Geschäftsführerbereich (Gfb) auseinandersetzen. Diese müssen einer Freistellung vom Wehrdienst zustimmen. Dein Freund hat mit der BUNDESANSTALT THW eine Verpflichtung auf 6 Jahre eingegangen. Laut der offiziellen THW-Homepage (ich habe zur Sicherheit noch mal nachgeschaut), darf er keinen häufigen Ortswechsel haben, da er ansonsten nicht freigestellt werden kann. Sollte er jetzt wieder austreten, so kann es sein, dass ihn sein Kreiswehrersatzamt zum Wehrdienst einzieht - und das liegt mit Sicherheit nicht in seinem Interesse. Wie lange ist er schon beim THW? Endet seine Pflichtzeit vielleicht demnächst?
Sollte sie nicht enden, hängt bei einem Wohnortwechsel die Fortdauer der Freistellung davon ab, ob in seinem Zuzugsort (also Afrika) ein Ortsverband ist (gehe ich nicht von aus, da es keine in Afrika gibt, mit Ausnahme eines Logistikzentrums) und ob dort eine solche Stelle frei ist für Wehrdienstverweigerer. Es gibt also die Möglichkeit, da irgendwas zu tun.
Aber generell gilt: wenn er austritt, kommt er seiner Verpflichtung nicht nach, und kann zum Grundwehr- oder Zivildienst eingezogen werden. Am besten ist, er spricht mit seinem Ortsbeauftragten (Chef des Ortsverbandes) und lässt sich von ihm alles erklären, der weiß dort sicherlich noch besser bescheid.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Solltest du noch Fragen haben, kannst du dich gern noch mal melden.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas-aus-WR

guten tag mein freund hat sich für den wehrdienst thw

verflichtet und hat ab nächstem jahr die chance beruflich rund
um afrika zu arbeiten.ich habe mich tlefonisch auch informiert
nur war der nette herr sich nicht ganz sicher.ich habe gefragt
ob mann den thw verkürzen kann und mit dem sachverhalt
vertraut gemacht.er erzählte mir das das geht da er ja mit
mehreren ortswechseln beruflich zu tun hat kann mir bitte
einer sagen ob das richtig oder falsch ist??? vielen dank im
vorraus

Hi!

Mit Wehrdienst kenne ich mich aus, vom Ersatzdienst beim THW habe ich aber leider gar keine Ahnung, sorry!

VG
T.

Hallo,

versuch doch mal mit deinen Ortsbeauftragten handeln??
Das geht wirklich, für eine großzügige Spende in Kasse, lassen sich machen Ortsbeauftragte dazu überreden, das Du weiterhin „offiziell“ im Ortsverband geführt wirst, aber in Wirklichkeit gar nicht mehr da bist.

Oder Du hast Kriterien [z.B. Verheiratet, Alter, etc.] so das Dich der Bund überhaupt nicht mehr ziehen wird.

Hallo, vielen dank für deine antwort hat mir sehr geholfen also sind sie der meinung das es auf jedenfall eine möglichkeit gibt??? viele liebe grüße merle-wiebke

versuch doch mal mit deinen Ortsbeauftragten handeln??
Das geht wirklich, für eine großzügige Spende in Kasse, lassen
sich machen Ortsbeauftragte dazu überreden, das Du weiterhin
„offiziell“ im Ortsverband geführt wirst, aber in Wirklichkeit
gar nicht mehr da bist.

Oder Du hast Kriterien [z.B. Verheiratet, Alter, etc.] so das
Dich der Bund überhaupt nicht mehr ziehen wird.

offiziell kannst Du dich nur für z.B. ein Jahr beurlauben lassen.

Alles andere ist inoffiziell

Hallo,
entschuldige bitte das ich jetzt erst Antworte, aber ich war längere Zeit nicht da.
Zu deinen Anliegen, kann ich folgendes sagen:
es gibt die Möglichkeit dich beurlauben zu lassen, die Zeit musst du aber nachholen. Die Beurlaubung sollte nicht länger als 2,5 Jahre andauern. Über die Gewährung entscheiden die Landesbeauftragen.

guten tag vielen dank für deine antwort wenn ich dir mal helfen kann dann einfach nachfragen schönen tag wünsche ich liebe grüße merle