Wehrdienstbeschädigung

Hallo,

Ich hoffe ich finde hier einige Experten zum Thema Wehrdienstbeschädigung:
Folgender Sachverhalt:
Ich bin seit 2003 Soldat. Meine Gesundheit hat bis 2009 mitgespielt. Im September 2009 erlitt ich im Rahmen einer Ausbildung schwere Schäden an meiner Wirbelsäule.
Zunächst kann mir kein Krankenhaus helfen. Es wird als sogenannter Hexenschuss abgetan. So wurde ich wieder entlassen und musste wieder Dienst machen. 2010 rief ich wegen starker Rückenschmerzen den Notarzt und wurde dann auch operiert.
Jetzt hab ich einen Antrag auf Wehrdienstbeschädigung gestellt, dieser wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass während meiner Musterung schon Schäden am Rücken nachgewiesen wurden, wovon ich nie Kenntnis erhalten habe. Der deutsche Bundeswehrverband will mir keinen Anwalt zur Verfügung stellen, mit der Begründung, es habe sowieso keinen Sinn.
Ich kann das alles nicht verstehen, kann mir jemand paar Tips geben, was ich noch versuchen kann, damit mein WDB Antrag anerkannt wird?

Danke schon mal

Hi Urseline,

zunächsteinmal möchte ich Dir gute besserung wünschen. Ich selber war SaZ04 in einer NATO-Einheit und habe in KFOR und ISAF gedient. Dass bei deiner Musterung schäden an der Wirbelsäule festgestellt worden sind halte ich für unmöglich, damit wärest du kein SaZ geworden, lass DIr hierzu deine Gakte vorlegen, notfalls muss ein Anwalt mit einem Arzt zusammen einsicht nehmen.

Dein Antrag auf WDB wurde abgelehnt, das ist eine normale vorgehensweise, die Bundeswehr muss Geld sparen und eine anerkannte WDB kostet eine menge Geld. Ich selber kenne Kameraden die in KFOR / ISAF verletzt worden sind und seit Jahren gegen die Bundeswehr klagen da diese sich weigert zu zahlen.

Ich kann Dir nur raten, falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, die diese Kosten tragen würde, Dir einen Anwalt zu nehmen, ansonsten wäre das ein Fass ohne Boden, so ein Streit vor Gericht kann schnell mehrere 100.000 Euro kosten und die kannst Du aus eigener Tasche nie bezahlen solltest du den Prozess verlieren.

Gruß

Hallo Urseline,

WDB ist immer komplex und dazu hast Du relativ wenig Informationen in Deiner Frage.

  • Welche Schäden wurden bei der Musterung festgestellt, welchen Tauglichkeitsgrad hattest Du damals? Wieso wurdest Du überhaupt eingestellt, wenn Schäden festgestellt wurden?
  • Welche Schäden hast Du 2009 erlitten? Welche Ausbildung? Wie wurde es dokumentiert? Unfallmeldung/Unfallbericht? Vermerk im Verbandsbuch?
  • Wer hat damals was untersucht? Welcher Befund führte dann zur OP?
  • Wer hat den WDB Antrag gestellt, welche Unterlagen lagen bei ?
  • Hast Du alle Unterlagen/Befunde gesichert, Kopien gemacht?
  • Hast Du Widerspruch gegen den Bescheid der WBV eingelegt???

Grüße aus dem Süden

Chris

Hallo,

mit wem hast Du beim DBwV gesprochen?

Gruß Max

Moin,

tut mir leid, aber bei dem Thema WDB kann ich dir leider nicht helfen. Ich hoffe aber, dass dir andere hier helfen können.

Gute Besserung,
Gruß

Hallo!

Ich glaub nicht, dass du hier eine klare Antwort bekommen wirst, da jeder Fall unterschiedlich ist.
Am besten ist du nimmst dir einen Anwalt der sich mit WDB und dem Soldatenversorgungsgesetz auskennt. Denn alleine wirst du es kaum schaffen eine WDB anerkannt zu bekommen, da die Beweislast auf deinen Schultern liegt.
Des Weiteren solltest du zur der verantwortlichen Einheit gehen (die Einheit wo der Unfall passiert ist) und nach dem Verbandbuch und den Unfallbericht fragen. Denn für jede Verletzung bzw. jeden Unfall müsste es ein Bericht geben der entweder durch eine Unfallvertrauensperson oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit angefertigt worden ist. Des Weiteren sollte dir damals eine Durchschrift ausgehändigt worden sein. Auch in deiner G-Akte sollte ein Vermerk sein.
Am besten ist, falls du diese Unterlagen noch nicht hast, das du sie dir besorgst und du damit zu einen Anwalt gehst.

Einen anderen Rat kann ich dir nicht geben! Tut mir Leid.

Gute Besserung!

MfG
Andre

Danke
ich werde jeden deiner Punkte mal genauestens prüfen und alles zusammensuchen.

Hi,

ich würde sagen du musst dir einen anwalt suchen & das mit ihm durchsprechen was du machen kannst & was nicht.
Das der verband dir keinen anwalt stellen will ist schon klar, weil die ohnehin schon unterfinanzierte BW im falle einer niederlage dir einiges an geld zahlen muss.
Was wahrscheinlich in jedemfall hilft wären gutachten von verschiedenen ärzten.

gruß Daniel

Hallo, Experte zu diesem Thema bin ich zwar nicht aber der bisherige Ablauf wirft schon ein paar Fragen auf.

  1. Wie wurdest du gemustert ? T1, T2, usw.

  2. Wenn damals schon „Schäden“ erkannt wurden müsste sich dies in deiner Musterungsnote widerspiegeln.

  3. Wenn die damals angeblich erkannten Mängel so gravierend waren/sind, dass ein Antrag aud WDB abgelehnt wird, warum wurdest du überhaupt eingestellt ?

  4. Der Bundeswehrverband ist fürn Arsch, ausser Beiträge abziehen können die nix (meine Meinung)

  5. Wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast (die man haben sollte) nimm dir nen Anwalt, lass ein unabhängiges Gesundheitsgutachten erstellen, lass die Unterlagen der Einstellungsuntersuchung zerpflücken, lass einen Zusammenhang zwischen der Ausbildung und der körperlichen Schädigung nachweisen.

  6. Evtl. würd ich auch Regressansprüche gegen die „Voltaren-Ärzte“ der Bundeswehr prüfen lassen die eine Schädigung, die operiert werden musste nicht erkannt haben.

  7. Ob das in diesem Zusammenhang etwas bringt weiss ich nicht, aber ich würd auch mal dem Wehrbeauftragten schreiben.

Nicht viel aber vielleicht etwas wo du ansetzen kannst.

Gruß

Danke Vielmals

Sehr geehrte/r Urseline,

tut mir leid, dass ich erst so spät auf Ihre Anfrage antworten kann, aber leider war es früher einfach nicht möglich.
So, nun aber zu ihrer Frage:

Ich selber habe leider nicht wirklich viel Erfahrung im Bereich Wehrdienstbeschädigungen. Sehr ärgerlich ist aber auf jeden Fall, dass nach den Vorfällen während der Ausbildung im September 2009 kein Antrag auf Wehrdienstbeschädigung gestellt wurde. Im Nachhinein ist so etwas tatsächlich nicht leicht.
Was Sie auf jeden Fall machen sollten:

  1. Gespräch mit Ihrem Truppenarzt (die Unterlagen über Ihre Musterung sind noch in Ihrer G-Akte: verlangen Sie Einsicht und Erklärung über die Gesundheitsziffern).
  2. Einspruch gegen die Entscheidung, dass Ihr Antrag auf WDB abgelehnt wurde. Eventuell hat die Feststellung aufgrund derer Ihr Antrag abgelehnt wurde, tatsächlich überhaupt nichts mit den aktuellen gesundheitlichen Problemen zu tun.
  3. Falls der DBwV nicht helfen kann: suchen Sie das Gespräch mit dem BwSozialwerk. Gerade in solchen Fällen haben auch die Kameraden eine Menge Tips auf Lager.

Mehr kann ich zur Zeit leider auch nicht helfen. Ich hoffe, dass Sie trotzdem ein wenig weiterkommen!

Viel Erfolg weiterhin und vor allem: Gute Besserung!

DieKo