Wehrdienstverweigerung + Grundgesetzunstimmigkeit

Jan-Ole,

Was würde das Kreiswehrersatzamt denn sagen, wenn ich
vorschlagen würde, eine Antwort des Bundesverfassungsgerichtes
abzuwarten?
Diese würde doch eher länger auf sich warten lassen, schätze
ich mal.

jetzt nochmal. Solange Dir kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, daß Dich von der Musterung befreit, solange mußt Du den Musterungstermin wahrnehmen. Und selbst wenn der Musterungstermin für den 19.10. vorgesehen ist und Du ein Urteil für den 20.10. erwartest, dann mußt den Termin am 19.10. trotzdem noch einhalten.

Tom

Hallo,

Soso. Wie lange dauert denn dieser "Wehr"dienst?

Warum die Anführungszeichen?

6 Monate? 9 Monate? 12?

9 Monate.

Wieviele Monate wurden deiner Mutter „genommen“,
damit du jetzt solche blöden Fragen stellen darfst? Insgesamt
wohl mehr als 12.

Hört sich so an als würden die Frauen vom Staat gezwungen werden, Mütter zu werden…
Biologisch gesehen wird ihnen wohl nix genommen, wenn man die Lebenserwartung anschaut, laut der sie im Schnitt 5 Jahre länger Leben.

Das Frauen durch eine Schwangerschaft Nachteile in beruflicher und finanzieller Hinsicht erleiden (können) mag in vielen Fällen zutreffen, aber warum wird die eine Ungerechtigkeit benutzt um eine andere zu rechtfertigen? Wirklich ernst nehmen kann ich sowas nicht.

Gruß
Felix

Hallo,

Rechte und Pflichten kommen immer als Paket auf einen zu - für
eine
kostenlose (erstklassige) Ausbildung musst du eben jetzt das
erste Mal
auch ein Opfer bringen.

Was für eine kostenlose und erstklassige Ausbildung meinst du bekommt man den? Mir ist nix bekannt…

Gruß
Felix

Hallo!

Was für eine kostenlose und erstklassige Ausbildung meinst du
bekommt man den? Mir ist nix bekannt…

Mit Ausbildung waren die Schulen gemeint die man bis zum Abitur
kostenlos nutzen darf.

Tschüss

Matthias

Hallo,

Dazu studiert man entweder Theologie oder ist anerkannt
schwerbehindert.

Oder hat zwei Brüder die schon gedient haben. :wink:

Sofern man eine Zivildienststelle vorzuweisen hat, kann einem
diese
Erfahrung durchaus einen Wink im Bezug auf die spätere
Berufsplanung geben.

Danke, Berufsberatung gibts im Arbeitsamt. Wer nach seinem Schulabschluß kein Plan hat was er machen möchte, kann gerne ein Freiwilliges Soziales Jahr einlegen, aber die Wehrpflicht/Zivildienst als eine Art Zwangspraktikum lehne ich ab.

Nicht zu vergessen, dass man durch den Zivildienst
soziale Kompetenzen unter Beweis stellen kann.
So gesehen kann diese ‚Pflicht‘ sogar einen Bonus darstellen.

Warum wird dieser Bonus nur einem willkürlich ausgewähltem Teil der Bevölkerung zu Teil, und warum versuchen jedes Jahr tausende andere um dieses großzügige Angebot herumzukommen?
Sorry, aber das Wort Bonus empfinde ich eher als Spott in diesem Zusammenhang.

Gruß
Felix

Hallo,

Mit Ausbildung waren die Schulen gemeint die man bis zum
Abitur
kostenlos nutzen darf.

Aha. Und auch hier wieder die Frage warum nur ein kleiner, willkürlich ausgewählter Teil für seine Ausbildung „bezahlen“ muss.
Frauen und Ausländer sind ja davon ausgenommen.
Davon abegesehen, bezweifel ich das dem Land durch die Wehrpflicht ein finanzieller Vorteil ensteht, mit dem irgendetwas anderes sinnvoll finaziert werden kann.

Gruß
Felix

Sinnvoll wäre es diesen Quatsch, der der Bundesrepublik
jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden von 2,8 Mrd Euro
„erbringt“ (0,12% des BIP) und den Markt für soziale und
gesundheitliche Dienstleistungen verzerrt endlich mal
abzuschaffen.

Hi,
meine Meinung :wink:
Wo hast du denn die Zahlen her, ich hatte schonmal, wenig erfolgreich danach gesucht.

Danke!
Felix

Hallo,

Aber eins steht fest: Es schadet niemandem im Zivil- oder
Wehrdienst eine Blick über den Tellerrand hinaus zu machen -
und wenn das einzige, was einige wenige aus dem Wehrdienst
mitnehmen, das Binden eines Krawattenknotens ist. ;o)

Und wenn man mit dem anspruchsvollen Krawattenknoten fertig ist, kriegt man noch gezeigt wie man andere Menschen tötet. Toll! Diesen Blick über den Tellerrand sollte ja nun wirklich jeder bekommen…

Versteh mich nicht falsch, wir brauchen Leute die das „Handwerk“ Soldat lernen und ausüben, keine Frage. Aber die Wehrpflicht (mit dem Ziel möglichst viele Soldaten zu Verfügung zu haben) als sinnvolle und wichtige Erfahrung für einen Menschen hinzustellen halte ich für falsch.

Gruß
Felix

Hi,

Nach diesem Schluss kommt man leicht darauf, dass es im
Grundgesetz schließlich heißt, Frauen und Männer seien gleich.
Diese Gleichheit sehe ich hier als nicht gegeben an.

Da bist Du natürlich nicht der Einzige, der dieser Meinung ist:
„Das Verwaltungsgericht Stuttgart (siehe NJW 2001, S. 2736) hat Zweifel, ob die im deutschen Grundgesetz verankerte Wehrpflicht mit dem Europarecht vereinbar ist. Die Richter beschlossen deshalb die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes, wie das Verwaltungsgericht am Mittwoch mitteilte. Im vorliegenden Fall hatte ein 18-Jähriger geklagt, der eine Befreiung von der Wehrpflicht durchsetzen wollte. Das Verwaltungsgericht hält es den Angaben zufolge für möglich, dass die Ungleichbehandlung von Männern gegenüber Frauen bei der Wehrpflicht eine unzulässige Diskriminierung auf Grund des Geschlechts darstellt.“

Der EuGH dazu:

„In ihrer am 28. November 2002 bekannt gewordenen Stellungnahme für den EuGH kam die Generalanwältin Christine Stix-Hackl zu dem Schluss, dass die deutsche Wehrpflicht wesentlicher Bestandteil der nationalen Vorschriften zur Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sei und daher in die Kompetenz des Mitgliedstaates falle. Das Gleichbehandlungsgebot von Männern und Frauen stehe der Wehrpflicht nicht entgegen; die Wehrpflicht falle nicht unter die EU-Gleichstellungsrichtlinie.“

Wie bescheuert übrigens meiner Meinung nach unsere Rechtssprechung ist, zeigt diese Erklärung des Verw.gerichts Stuttgart:

"Andererseits könnte nach Auffassung der Kammer diese Ungleichbehandlung als spezifische Vergünstigung zu Gunsten der Frauen gerechtfertigt sein. Denn schon die «statistisch erhärtete Tatsache, dass Frauen im Laufe ihres Lebens heute im Schnitt 1,3 Kinder gebären, führe durchschnittlich zu einer die Dauer des Wehrdienstes übersteigende beruflichen Ausfallzeit.»

drollige Erklärung … *g*

darüber könnte man trefflich lachen, wenn das Argument nicht gar so saublöd wäre …

da ist der Stammtisch ein univeritäres Oberseminar dagegen …

Zitate genommen aus:
http://www.deutsches-wehrrecht.de/WR-Urteile_Text_01…

den Fall an das
Verfassungsgericht weiter zu geben

ich würde wenn dann vorschlagen, auf bestehende Verfassungsklagen „aufzuspringen“ bzw. aktuelle Ablehungen dieser Verfassungsklagen als z.Z. unveränderlich zu akzeptieren;

diese Verfassungsprobleme gibt es ja nicht nur in Bezug auf Geschlechterdiskriminierung, sondern auch in Bezug auf die Wehrgerechtigkeit:
http://homepages.compuserve.de/UlrichBaecker/spiegel…
und -als Dauerbrenner- auf die Totalverweigerung
http://de.wikipedia.org/wiki/Totalverweigerung#Konse…

Es gibt Anwälte, die sich auf diesen Problembereich spezialisiert haben; dort würde ich zuerst nachfragen, ob irgendwelche aussichtsreichen Wege bestehen, wobei ich persönlich dabei eher skeptisch bin …

Viele Grüße
Franz

Hallo!

Aha. Und auch hier wieder die Frage warum nur ein kleiner,
willkürlich ausgewählter Teil für seine Ausbildung „bezahlen“
muss.
Frauen und Ausländer sind ja davon ausgenommen.
Davon abegesehen, bezweifel ich das dem Land durch die
Wehrpflicht ein finanzieller Vorteil ensteht, mit dem
irgendetwas anderes sinnvoll finaziert werden kann.

Unser Grundgesetz enthält jede Menge Regelungen die nur einen Teil
der Bevölkerung betreffen - das Wahlrecht erst ab 18, Wahl zum
Bundespräsidenten erst mit 45, etc.
Es heisst eben wie in einem anderen Posting beschrieben
Gleichberechtigt - nicht gleichbehandelt.

Tschüss

Matthias

Hallo,

Sinnvoll wäre es diesen Quatsch, der der Bundesrepublik
jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden von 2,8 Mrd Euro
„erbringt“ (0,12% des BIP) und den Markt für soziale und
gesundheitliche Dienstleistungen verzerrt endlich mal
abzuschaffen.

Hi,
meine Meinung :wink:
Wo hast du denn die Zahlen her, ich hatte schonmal, wenig
erfolgreich danach gesucht.

Wenn man keine Zahlen finden kann (und hier scheint es sich um einThema zu handeln, dass ziemlich totgeschwiegen wird), muss man sich selbst Gedanken machen. Das Durchschittseinkommen 2004 lag bei ca. 40.000 Euro und es gab ca. 70.000 Wehrpflichtige (also Bundis+Zivis). Multipliziert macht das 2.8 Mrd. Euro.

Man mag nun einwenden, dass ein Wehrpflichtiger, aufgrund seines Alters, seines Bildungsstandes (hat ja noch keiner von denen studiert etc.) sicherlich ein Unterdurchschnittliches Einkommen aufweist. Das ist zwar richtig, aber über die gesamte Lebenszeit betrachtet eben wieder irrelevant (außer man würde dem Wehrdienst eine lebensverlängernde wirkung zuschreiben). Tatsächlich ist diese Zahl sogar evt. zu niedrig, da der Wehr(ersatz)dienst auch in die Rentenjahre der Dienstleistenden einfließt und sie daher evt. früher in Rente gehen können.

Grüße,

Anwar

9 Monate.

Na ist doch perfekt.

Hört sich so an als würden die Frauen vom Staat gezwungen
werden, Mütter zu werden…

Du klingst so, als gäbe es in Deutschland Wehrpflicht… :wink:
(welche Pflicht? Wehren gegen was?)

Das Frauen durch eine Schwangerschaft Nachteile in beruflicher
und finanzieller Hinsicht erleiden (können) mag in vielen
Fällen zutreffen, aber warum wird die eine Ungerechtigkeit
benutzt um eine andere zu rechtfertigen? Wirklich ernst nehmen
kann ich sowas nicht.

Die Ungerechtigkeit gegenüber Frauen wird doch immer damit gerechtfertigt, daß das immer so war, und daß Frauen eben Kinder kriegen. Es war auch immer so, daß Männer in den Krieg ziehen.

Gruß
dataf0x

Du klingst so, als gäbe es in Deutschland Wehrpflicht… :wink:
(welche Pflicht? Wehren gegen was?)

Auch Israel unterhält sich eine "Wehr"pflicht. Daher solltest Du solche Spitzfindigkeiten wenigstens solange lieber für Dich behalten, solange man auch über Israel die Vermutung anstellen könnte, es
würde seine Wehrpflichtigen auch nicht nur zum „Wehren“ einsetzen.

Mike

würde seine Wehrpflichtigen auch nicht nur zum „Wehren“
einsetzen.

In Deutschland aber nicht mal das!

Gruß
dataf0x

würde seine Wehrpflichtigen auch nicht nur zum „Wehren“
einsetzen.

In Deutschland aber nicht mal das!

Tja, Deutschland ist schon arm dran, daß es sich nicht wehren muß und daher Wehrpflichtige hat, die nicht „wehren“ brauchen. Viel besser steht es da doch schon um Israel. Die dortigen Wehrpflichten „wehren“ zwar auch nicht, aber dafür dürfen sie besetzen und vergelten. Das kommt dem Sinn des Begriffes „Wehr“ doch schon ein gerüttelt Maß näher…

Gruß
Mike

würde seine Wehrpflichtigen auch nicht nur zum „Wehren“
einsetzen.

In Deutschland aber nicht mal das!

Ja, noch umso besser. Wenn deutsche Wehrpflichtig in diesem Lande jemals in einen blutigen Krieg für das Land gezogen würden, wäre das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein Krieg, der das Ende der Menschheit kennzeichnen würde. Dagegen sähen alle anderen Konflikte wie eine Knufferei auf dem Spielplatz aus.
Wie schrieb mal ein Oberst der ehemaligen Sowjetunion (ich glaube Alksnis hieß er)? „Jeder zukünftige Krieg in Mitteleuropa würde die ganze Welt ins Grab reißen.“

Daher habe ich nicht das Gefühl, als könntest Du mit Deinem letzten Satz hier jemanden neidisch machen.

Tom

Tja, Deutschland ist schon arm dran, daß es sich nicht wehren
muß und daher Wehrpflichtige hat, die nicht „wehren“ brauchen.

BINGO also was soll dieses Gejammer? Es kann doch ohnehin jeder verweigern, ohne daß er ins Gefängnis geht!

Viel besser steht es da doch schon um Israel. Die dortigen
Wehrpflichten „wehren“ zwar auch nicht, aber dafür dürfen sie
besetzen und vergelten. Das kommt dem Sinn des Begriffes
„Wehr“ doch schon ein gerüttelt Maß näher…

Darauf gehe ich nicht ein. Du willst mich doch nur provozieren und mich in eine defensive Haltung bringen. Nahostpolitik ist hier nicht das Thema!

Gruß
dataf0x

Tja, Deutschland ist schon arm dran, daß es sich nicht wehren
muß und daher Wehrpflichtige hat, die nicht „wehren“ brauchen.

BINGO also was soll dieses Gejammer? Es kann doch ohnehin
jeder verweigern, ohne daß er ins Gefängnis geht!

Tja, da muß ich Dir wohl ausnahmsweise zustimmen. Aber das ist nunmal unser Rechtssystem. Und was Recht ist, legt eben jedes Land für sich anders aus.

Viel besser steht es da doch schon um Israel. Die dortigen
Wehrpflichten „wehren“ zwar auch nicht, aber dafür dürfen sie
besetzen und vergelten. Das kommt dem Sinn des Begriffes
„Wehr“ doch schon ein gerüttelt Maß näher…

Darauf gehe ich nicht ein. Du willst mich doch nur provozieren
und mich in eine defensive Haltung bringen. Nahostpolitik ist
hier nicht das Thema!

Achso. :wink:

Gruß
Mike

Soso. Wie lange dauert denn dieser "Wehr"dienst? 6 Monate? 9
Monate? 12? Wieviele Monate wurden deiner Mutter „genommen“,
damit du jetzt solche blöden Fragen stellen darfst? Insgesamt
wohl mehr als 12.

Nur hat eine Mutterschaft

N I C H T S

mit Wehrdienst zu tun. Dass man(n) zum Bund muss und frau nichts, hat - auch rechtlich gesehen - nichts damit zu tun, dass damit eine Art „Ungerechtigkeit“ ausgeglichen werden soll, die die Frauen (nicht kraft Gesetzes, sondern kraft Natur) haben. Abgesehen davon: Ich trage lieber ein Kind aus als mich im Krieg töten zu lassen.

Schade, dass du, nur weil du feministisch bist, grundsätzlich die Auffassung zu vertreten müssen meinst, dass Männer nirgendwo diskriminiert werden.

Levay

Schade, dass du deine Frage nicht dort gepostet hast, wo sie hingehört: Brett Allgemeine Rechtsfragen.

Nach diesem Schluss kommt man leicht darauf, dass es im
Grundgesetz schließlich heißt, Frauen und Männer seien gleich.

Nein, das heißt es dort ganz und gar nicht. Es heißt dort, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, und das meint etwas ganz anderes. Aber das eigentliche Problem an deiner Logik ist die einseitige Betrachtungsweise: Du übersiehst, dass es auch das Grundgesetz ist, dass die einseitige Männerwehrpflicht in Art. 12 a GG ausdrücklich erlaubt.

Daraufhin bekam ich Post zurück, in dem zunächst mein
Musterungstermin verschoben wurde mit dem zusätzlichen
einfachen Vermerk „Die Musterung ist Pflicht!!!“.

Das ist sie ja auch.

1.(sekundär): An dem neuen Termin kann ich nicht, weil ich
mich zu dem Zeitpunkt im Urlaub befinde. Problem ist dabei,
dass „einer erneuten Terminverlegung […] nicht zugestimmt
[wird]!“. Muss ich jetzt damit rechnen strafrechtlich verfolgt
zu werden, wenn ich eine erneute Verschiebung anstrebe und zum
geplanten Termin nicht erscheine?

Nein. Die Musterung nicht wahrzunehmen, ist keine Straftat. Allerdings wirst du früher oder später irgendwann eine Dauerladung erhalten. Erscheinst du dann immer noch nicht beim KWEA, wird die Polizei dich dort vorführen.

2.(primär): Kann ich nun vorschlagen, den Fall an das
Verfassungsgericht weiter zu geben um deren Meinung
abzuwarten, mit dem Verweiß, dass eine Aussage wie „Die
Musterung ist Pflicht !!!“ diesen Fall in keiner Wiese
voranbringt?

Nein. Das Kreiswehrersatzamt hat nicht die Aufgabe, deine Rechte zu schützen. Der einzige, der hier Klage erheben oder Verfassungsbeschwerde erheben kann, bist du selbst. Allerdings ist das völlig aussichtslos; erst vor wenigen Jahren hat das BVerfG seine Linie wieder bestätigt und die Regelung für verfassungsgemäß erachtet.

Ich wäre für Tips und Meinungen aller Art dankbar!

Dann geh mal ins Forum von www.musterung.de, dort kann dir geholfen werden.

Levay