Hi,
Nach diesem Schluss kommt man leicht darauf, dass es im
Grundgesetz schließlich heißt, Frauen und Männer seien gleich.
Diese Gleichheit sehe ich hier als nicht gegeben an.
Da bist Du natürlich nicht der Einzige, der dieser Meinung ist:
„Das Verwaltungsgericht Stuttgart (siehe NJW 2001, S. 2736) hat Zweifel, ob die im deutschen Grundgesetz verankerte Wehrpflicht mit dem Europarecht vereinbar ist. Die Richter beschlossen deshalb die Anrufung des Europäischen Gerichtshofes, wie das Verwaltungsgericht am Mittwoch mitteilte. Im vorliegenden Fall hatte ein 18-Jähriger geklagt, der eine Befreiung von der Wehrpflicht durchsetzen wollte. Das Verwaltungsgericht hält es den Angaben zufolge für möglich, dass die Ungleichbehandlung von Männern gegenüber Frauen bei der Wehrpflicht eine unzulässige Diskriminierung auf Grund des Geschlechts darstellt.“
Der EuGH dazu:
„In ihrer am 28. November 2002 bekannt gewordenen Stellungnahme für den EuGH kam die Generalanwältin Christine Stix-Hackl zu dem Schluss, dass die deutsche Wehrpflicht wesentlicher Bestandteil der nationalen Vorschriften zur Gewährleistung der äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sei und daher in die Kompetenz des Mitgliedstaates falle. Das Gleichbehandlungsgebot von Männern und Frauen stehe der Wehrpflicht nicht entgegen; die Wehrpflicht falle nicht unter die EU-Gleichstellungsrichtlinie.“
Wie bescheuert übrigens meiner Meinung nach unsere Rechtssprechung ist, zeigt diese Erklärung des Verw.gerichts Stuttgart:
"Andererseits könnte nach Auffassung der Kammer diese Ungleichbehandlung als spezifische Vergünstigung zu Gunsten der Frauen gerechtfertigt sein. Denn schon die «statistisch erhärtete Tatsache, dass Frauen im Laufe ihres Lebens heute im Schnitt 1,3 Kinder gebären, führe durchschnittlich zu einer die Dauer des Wehrdienstes übersteigende beruflichen Ausfallzeit.»
drollige Erklärung … *g*
darüber könnte man trefflich lachen, wenn das Argument nicht gar so saublöd wäre …
da ist der Stammtisch ein univeritäres Oberseminar dagegen …
Zitate genommen aus:
http://www.deutsches-wehrrecht.de/WR-Urteile_Text_01…
den Fall an das
Verfassungsgericht weiter zu geben
ich würde wenn dann vorschlagen, auf bestehende Verfassungsklagen „aufzuspringen“ bzw. aktuelle Ablehungen dieser Verfassungsklagen als z.Z. unveränderlich zu akzeptieren;
diese Verfassungsprobleme gibt es ja nicht nur in Bezug auf Geschlechterdiskriminierung, sondern auch in Bezug auf die Wehrgerechtigkeit:
http://homepages.compuserve.de/UlrichBaecker/spiegel…
und -als Dauerbrenner- auf die Totalverweigerung
http://de.wikipedia.org/wiki/Totalverweigerung#Konse…
Es gibt Anwälte, die sich auf diesen Problembereich spezialisiert haben; dort würde ich zuerst nachfragen, ob irgendwelche aussichtsreichen Wege bestehen, wobei ich persönlich dabei eher skeptisch bin …
Viele Grüße
Franz