Wehrdienstverweigerung + Grundgesetzunstimmigkeit

Hallo!

Ich soll demnächst gemustert werden und im Zuge dessen habe ich mir überlegt, wie man es anstellen könnte, weder Wehrdienst noch Zivildienst zu machen und zwar nicht mit Hilfe medizinischer Arteste aller Art auf T5 zu hoffen.
Dabei ist auffallend, dass bekanntlich Männer einen dieser Dienste besuchen müssen, Frauen allerdings nicht.
Frage war nun: Könnten Frauen das nicht eigentlich auch machen?
Es ist nur unfair, dass einem jungen Mann nach seinem Abi ein Jahr einer wichtigen Zeit (Ausbildung, Auslandsaufenthalt, etc.) genommen wird, während Frauen dieses Problem rein gar nicht haben.
Nach diesem Schluss kommt man leicht darauf, dass es im Grundgesetz schließlich heißt, Frauen und Männer seien gleich.
Diese Gleichheit sehe ich hier als nicht gegeben an.
In etwa das Gleiche habe ich auch meinem zuständigen Kreiswehrersatzamt geschrieben, mit dem Zusatz, dass ich auf Grund dieser Tatsache nichts in Richtung Wehr- oder Zivildienst unternehmen werde.
Daraufhin bekam ich Post zurück, in dem zunächst mein Musterungstermin verschoben wurde mit dem zusätzlichen einfachen Vermerk „Die Musterung ist Pflicht!!!“. Das Ganze als maschinell erstellter Brief.

Ab jetzt bin ich mir in zweierlei Hinsichten unsicher:

1.(sekundär): An dem neuen Termin kann ich nicht, weil ich mich zu dem Zeitpunkt im Urlaub befinde. Problem ist dabei, dass „einer erneuten Terminverlegung […] nicht zugestimmt [wird]!“. Muss ich jetzt damit rechnen strafrechtlich verfolgt zu werden, wenn ich eine erneute Verschiebung anstrebe und zum geplanten Termin nicht erscheine?

2.(primär): Kann ich nun vorschlagen, den Fall an das Verfassungsgericht weiter zu geben um deren Meinung abzuwarten, mit dem Verweiß, dass eine Aussage wie „Die Musterung ist Pflicht !!!“ diesen Fall in keiner Wiese voranbringt?

Ich wäre für Tips und Meinungen aller Art dankbar!

mfg, Jan-Ole Schrader

Anmerkung: Ich befinde mich ab morgen Freitag dem 30.06.2006 ab 22Uhr eine Woche auf Kursfahrt und kann in dieser Zeit nicht sofort antworten. Ich bitte allerdings trotzdem um eine rege Diskusion.

Auch hallo.

weder
Wehrdienst noch Zivildienst zu machen und zwar nicht mit Hilfe
medizinischer Arteste aller Art auf T5 zu hoffen.

Dazu studiert man entweder Theologie oder ist anerkannt schwerbehindert.

Es ist nur unfair, dass einem jungen Mann nach seinem Abi ein
Jahr einer wichtigen Zeit (Ausbildung, Auslandsaufenthalt,
etc.) genommen wird, während Frauen dieses Problem rein gar
nicht haben.

Sofern man eine Zivildienststelle vorzuweisen hat, kann einem diese
Erfahrung durchaus einen Wink im Bezug auf die spätere Berufsplanung geben. Ausserdem kann man die Zeit bis zum Ableisten desselben durchaus mit sinnvollen Dingen verbringen: arbeiten, Ausbildung, studieren (sofern das Studium durch den Dienst nicht gravierend unterbrochen wird). Ausserdem sind Leute, die vor einem Studium schon mal gearbeitet haben, motivierter und ernsthafter bei der Sache (zumindest sollte es so sein). Nicht zu vergessen, dass man durch den Zivildienst soziale Kompetenzen unter Beweis stellen kann.
So gesehen kann diese ‚Pflicht‘ sogar einen Bonus darstellen.

„Die Musterung ist Pflicht!!!“.

Allerdings. Verweigern kann man später auch noch.

Muss ich jetzt damit rechnen strafrechtlich verfolgt
zu werden, wenn ich eine erneute Verschiebung anstrebe und zum
geplanten Termin nicht erscheine?

Tendenziell ja.

2.(primär): Kann ich nun vorschlagen, den Fall an das
Verfassungsgericht weiter zu geben um deren Meinung
abzuwarten, mit dem Verweiß, dass eine Aussage wie „Die
Musterung ist Pflicht !!!“ diesen Fall in keiner Wiese
voranbringt?

Das bedeutet u.U. Beugehaft. Die Zeit, die bis zur Verhandlung dieses Falls in die Lande geht, hätte man bedeutend sinnvoller für anderes verwenden können.

Noch was zur Motivation: http://www.zivildienst.de

HTH
mfg M.L.

Mmh, diese Frage wäre vielleicht (als allgemeine Frage formuliert) im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ besser aufgehoben. Aber gut…

Also:

Nach diesem Schluss kommt man leicht darauf, dass es im
Grundgesetz schließlich heißt, Frauen und Männer seien gleich.

Nein, es heißt in Art. 3 GG: „Männer und Frauen sind gleichBERECHTIGT.“ Bei der hier interessierenden Frage geht es aber nicht um Rechte, sondern Pflichten.
Allerdings sagt Art. 3 auch, daß niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf…

Diese Gleichheit sehe ich hier als nicht gegeben an.

Zum einen: s.o.
Zum anderen: Der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG besagt, daß Ungleiches nicht gleich und gleiches nicht ungleich behandelt werden darf, sofern nicht eine Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund existiert. Hier wird als Rechtfertigung angeführt, daß Frauen nun mal Kinder kriegen und meist die Erziehung übernehmen und so ihren Beitrag zum Allgemeinwohl leisten und dies in etwa die Wheprflicht ausgleicht. Dies hat das BVerfG auch so gesehen; man kann darüber aber durchaus diskutieren, dies wird auch getan. Ein Gegenargument z.B.: damit werden überkommene Rollenverteilungen fortgeschreiben…

In etwa das Gleiche habe ich auch meinem zuständigen
Kreiswehrersatzamt geschrieben, mit dem Zusatz, dass ich auf
Grund dieser Tatsache nichts in Richtung Wehr- oder
Zivildienst unternehmen werde.
Daraufhin bekam ich Post zurück, in dem zunächst mein
Musterungstermin verschoben wurde mit dem zusätzlichen
einfachen Vermerk „Die Musterung ist Pflicht!!!“. Das Ganze
als maschinell erstellter Brief.

Das ist so auch erstmal richtig. Mit der Musterung setzt Du eigentlich am falschen Punkt an, der richtige wäre wohl eher die Einberufung. Andererseits: Bei dem Faß, daß Du aufmachen wllst, kommt´s darauf auch nicht an…

Ab jetzt bin ich mir in zweierlei Hinsichten unsicher:

1.(sekundär): An dem neuen Termin kann ich nicht, weil ich
mich zu dem Zeitpunkt im Urlaub befinde. Problem ist dabei,
dass „einer erneuten Terminverlegung […] nicht zugestimmt
[wird]!“. Muss ich jetzt damit rechnen strafrechtlich verfolgt
zu werden, wenn ich eine erneute Verschiebung anstrebe und zum
geplanten Termin nicht erscheine?

Schick denen einen Brief mit den Buchungsunterlagen der Reise, dann sollte eine Verschiebung kein Problem sein…

2.(primär): Kann ich nun vorschlagen, den Fall an das
Verfassungsgericht weiter zu geben um deren Meinung
abzuwarten, mit dem Verweiß, dass eine Aussage wie „Die
Musterung ist Pflicht !!!“ diesen Fall in keiner Wiese
voranbringt?

Nein. Das Mittel der Wahl wäre eine Verfassungsbeschwerde. Diese ist aber erst zulässig, wenn der Rechtsweg erschöpft ist.
Du solltest zu einem Anwalt gehen, der das mit Dir durchzieht.
Der wird das entweder tun und viel Geld an Dir verdienen oder aber Dir ehrlicherweise sagen, daß das BVerfG die Wehrpflicht in der jetzigen Form vom BVerfG bestätigt worden ist (Du bist nämlich beileibe nicht der erste, der sich für so schlau hält) und wohl auch in Zukunft nicht angetastet werden wird…

Ciao, Wotan

Und wieder einer, der Gleichbehandlung und Gleichberechtigung verwechselt.

1.(sekundär): An dem neuen Termin kann ich nicht, weil ich
mich zu dem Zeitpunkt im Urlaub befinde. Problem ist dabei,
dass „einer erneuten Terminverlegung […] nicht zugestimmt
[wird]!“. Muss ich jetzt damit rechnen strafrechtlich verfolgt
zu werden, wenn ich eine erneute Verschiebung anstrebe und zum
geplanten Termin nicht erscheine?

Nein da gibt es keine strafrechtliche Verfolgung, du wirst dann nur von der Polizei vorgeführt.

2.(primär): Kann ich nun vorschlagen, den Fall an das
Verfassungsgericht weiter zu geben um deren Meinung
abzuwarten, mit dem Verweiß, dass eine Aussage wie „Die
Musterung ist Pflicht !!!“ diesen Fall in keiner Wiese
voranbringt?

Dieser „Fall“ ist eindeutig und ich glaube du nimmst dich ziemlich wichtig, wenn du wirklich glaubst, dass das ganze irgendjemanden interessiert.
Wenn du solch große Probleme mit deiner Dienstpflicht hast such dir nen Anwalt und Klage gegen deine Dienstpflicht. Der Rechtsweg hat aber selbstverständlich keine Aufschiebende Wirkung. Weder für die Musterung, noch für den Wehrdienst.

Ich bitte allerdings trotzdem um eine rege Diskusion.

Diskussion? Worüber?

Nein. Das Mittel der Wahl wäre eine Verfassungsbeschwerde.
Diese ist aber erst zulässig, wenn der Rechtsweg erschöpft
ist.
Du solltest zu einem Anwalt gehen, der das mit Dir durchzieht.
Der wird das entweder tun und viel Geld an Dir verdienen oder
aber Dir ehrlicherweise sagen, daß das BVerfG die Wehrpflicht
in der jetzigen Form vom BVerfG bestätigt worden ist (Du bist
nämlich beileibe nicht der erste, der sich für so schlau hält)
und wohl auch in Zukunft nicht angetastet werden wird…

Rückfrage:
Wann wurde dieses Thema denn das letzte Mal diskutiert? Könnte gerade auf Grund der modernen Rollenverteilung (Vater bleibt mit Kind zu Hause etc.) eine neue Diskusion angestrebt werden?
Ich halte die derzeitige Lage durchaus für diskusionsbedürftig, gerade auch wenn ich mit anderen in meinem Alter vergleiche.
Welche Frau hat, wenn überhaupt, heutzutage noch vor 30 ein Kind zu bekommen?

weitere Frage:
Brauche ich wirklich einen Anwalt? Ich kann meine Position doch durchaus deutlich darstellen.

vielen Dank für Antworten aller Art,

mfg, Jan-Ole Schrader

Hallo,

Brauche ich wirklich einen Anwalt? Ich kann meine Position
doch durchaus deutlich darstellen.

die Frage stellst Du wirklich besser in einem Brett, in dem Du Anwälte triffst. Die können Dir erklären, warum und wann die Anwaltspflicht Dir das Recht nimmt, Dich selbst zu vertreten. Das deutsche Recht schreibt gelegentlich einen Anwalt vor. Wann genau könne Dir die Anwälte erklären. :smile:

Gruß, Rainer

Auch Hallo,

Das bedeutet u.U. Beugehaft. Die Zeit, die bis zur Verhandlung
dieses Falls in die Lande geht, hätte man bedeutend sinnvoller
für anderes verwenden können.

Sinnvoll wäre es diesen Quatsch, der der Bundesrepublik jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden von 2,8 Mrd Euro „erbringt“ (0,12% des BIP) und den Markt für soziale und gesundheitliche Dienstleistungen verzerrt endlich mal abzuschaffen.

Grüße,

Anwar

Richtig, man kann natürlich immer alles einseitig beleuchten und davon ausgehen, dass alle Wehrpflichtigen ohne die Wehrpflicht in Lohn und Brot stehen würden und selbstverständlich würden hunderttausende gut bezahlter Jobs entstehen, wenn es die Zivis nicht mehr gäbe…natürlich würde die Qualität und das Spektrum sozialer Arbeit dadurch auch nicht ansatzweise eingeschränkt werden.

Das ist eine genauso unsinnige Betrachtungswiese, wie die in der Wehrpflicht das nonplusultra zu sehen, für das es keine Alternative gibt.

Aber eins steht fest: Es schadet niemandem im Zivil- oder Wehrdienst eine Blick über den Tellerrand hinaus zu machen - und wenn das einzige, was einige wenige aus dem Wehrdienst mitnehmen, das Binden eines Krawattenknotens ist. ;o)

Gruß Andreas

PS: „Beugehaft“ wegen Nichterscheinens zur Musterung? ich lach mich scheckig. Nach dem dritten nicht wahrgenommenen Musterungstermin wird der Wehrpflichtige mit allen Schikanen von der Polizei im Kreiswehrersatzamt vorgeführt. Wenn er dann später einberufen werden sollte und nicht zum Dienst erscheint spielen Feldjäger oder Polizei das Taxiunternehmen. Alles völlig unkompliziert, eingespielt und tausendfach bewährt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Richtig, man kann natürlich immer alles einseitig beleuchten
und davon ausgehen, dass alle Wehrpflichtigen ohne die
Wehrpflicht in Lohn und Brot stehen würden

Das habe ich nicht berechnet. Ich habe das Durchschnittseinkommen mit der Zahl der Eingezogenen multipliziert. Im Durchschnittseinkommen sind auch Arbeitslose mit drin, und zwar repräsentativ.

selbstverständlich würden hunderttausende gut bezahlter Jobs
entstehen, wenn es die Zivis nicht mehr gäbe…natürlich würde
die Qualität und das Spektrum sozialer Arbeit dadurch auch
nicht ansatzweise eingeschränkt werden.

Darum geht es gar nicht. Es geht um das freie Wirken der Marktwirtschaft.

Aber eins steht fest: Es schadet niemandem im Zivil- oder
Wehrdienst eine Blick über den Tellerrand hinaus zu machen -
und wenn das einzige, was einige wenige aus dem Wehrdienst
mitnehmen, das Binden eines Krawattenknotens ist. ;o)

Naja, ein ziemlicher teurer Krawattenbindekurs, wie ich finde. Als Offizier solltest Du wissen, dass eine Wehrpflichtigenarmee eigentlich ein Witz ist. Wenn dann sollte man so ehrlich sein und das ganze in Katastrophenschutz o. ä. umbennen.

Grüße,

Anwar

Rückfrage:
Wann wurde dieses Thema denn das letzte Mal diskutiert?

Diskutiert? Wahrscheinlich ständig.
Wenn Du damit meinst: vom BVerfG entschieden: meines Wissens nach 2002.

Könnte
gerade auf Grund der modernen Rollenverteilung (Vater bleibt
mit Kind zu Hause etc.) eine neue Diskusion angestrebt werden?

Diskutieren kann man immer. Wenn Du auch hier eine neue Entscheidung des BVerfG meinst: seit 2002 hat sich da nicht soviel geändert…

Ich halte die derzeitige Lage durchaus für
diskusionsbedürftig, gerade auch wenn ich mit anderen in
meinem Alter vergleiche.

Na, dann diskutier mal schön…

Welche Frau hat, wenn überhaupt, heutzutage noch vor 30 ein
Kind zu bekommen?

Darau kommt es nicht an.

weitere Frage:
Brauche ich wirklich einen Anwalt? Ich kann meine Position
doch durchaus deutlich darstellen.

Das mag sein, das ist dann aber nicht mehr als ein Besinnungsaufsatz.
Juristerei geht anders: es müssen bestimmte Sachen in bestimmten Fristen vorgetragen und beantragt werden, sonst kann man noch so sehr Recht HABEN - BEKOMMEN tut man sein Recht nicht. Um zu wissen, wie´s geht, durchlaufen Rechtsanwälte eine Ausbildung, die mit Studium und Referendariat mindestens 6 Jahre dauert. Aber klar, Du kannst das natürlich alleine *kopfschüttel* Außerdem herrscht in diversen Verfahren Anwaltszwang, d.h. es geht ohnehin nicht ohne…

Ciao, Wotan

Aber eins steht fest: Es schadet niemandem im Zivil- oder
Wehrdienst eine Blick über den Tellerrand hinaus zu machen -
und wenn das einzige, was einige wenige aus dem Wehrdienst
mitnehmen, das Binden eines Krawattenknotens ist. ;o)

Davon gehe ich auch aus. Daher rührt auch die angesprochene Unfairness.

Das mag sein, das ist dann aber nicht mehr als ein
Besinnungsaufsatz.
Juristerei geht anders: es müssen bestimmte Sachen in
bestimmten Fristen vorgetragen und beantragt werden, sonst
kann man noch so sehr Recht HABEN - BEKOMMEN tut man sein
Recht nicht. Um zu wissen, wie´s geht, durchlaufen
Rechtsanwälte eine Ausbildung, die mit Studium und
Referendariat mindestens 6 Jahre dauert. Aber klar, Du kannst
das natürlich alleine *kopfschüttel* Außerdem herrscht in
diversen Verfahren Anwaltszwang, d.h. es geht ohnehin nicht
ohne…

ok, sehe ich ein.
Auch wenn das jezt angeblich offtopic ist: Könnte ich sowas wie einen Denkanstoß ans Bundesverfassungsgericht schicken und damit eine erneute Überarbeitung des Themas herausfordern? Für ein Schreiben benötige ich doch keinen Anwalt, oder?

mfg, Jan-Ole Schrader

Auch wenn das jezt angeblich offtopic ist: Könnte ich sowas
wie einen Denkanstoß ans Bundesverfassungsgericht schicken

Klar, wenn Du deren tristen Alltag etwas aufheitern willst :wink:

und
damit eine erneute Überarbeitung des Themas herausfordern?

Eher nicht.

Für
ein Schreiben benötige ich doch keinen Anwalt, oder?

Nö, das wird aber dann ein Schreiben nach dem Motto „formlos, fristlos, zwecklos“.
Überhaupt: die Wehrpflicht ist von der Politik und dem GG gewollt. Es ist also die Frage, was - wenn man mal den absolut unwahrscheinlichen Fall annimmt, Du würdet mit einer entsprechenden Klage obsiegen - die Konsequenz Deines Vorgehens wäre: die wäre nicht das, was Du willst (nämlich um den Dienst mit oder ohne Waffe in Gänze herumkommen), sondern höchstwahrscheinlich letztlich eine Beseitigung der Ungleichbehandlung dadurch, daß auch Frauen (in irgendeiner Form) dienstverpflichtet würden - Du hättest damit also eher einen Pyrrhus-Sieg gelandet…

Ciao, Wotan

Als Offizier solltest Du wissen, dass eine
Wehrpflichtigenarmee eigentlich ein Witz ist.

Als Offizier kenne ich nicht nur Vor- und Nachteile, ich erlebe sie sogar jeden Tag. Ein „Witz“ sind Streitkräfte, die wie die Bundeswehr die Wehrpflicht praktizieren aber sicherlich nicht - im Gegenteil.
Ich für meinen Teil bewerte die Wehrpflicht an sich zwar eher positiv, als negativ, allerdings halte ich persönlich sie rechtlich für nicht mehr vertretbar.

Wenn dann sollte man so ehrlich sein und das ganze in :Katastrophenschutz o. ä. umbennen.

Ich denke eher eine allgemeine Dienstpflicht für Männlein und Weiblein wäre bei weitem besser, aber das ist wieder etwas völlig anderes. :wink:

Gruß Andreas

Genau, die kommt sogar ausschließlich daher…Frauen müssen leider viel zu selten Krawattenknoten binden (es sei denn ihr Mann kann keinen und sie müssen ihm den binden, das ist der Grund warum sie nicht zur Bundeswehr müssen. ;o)

Ich finde es schön, dass es in diesem sonst recht tristen Brett doch durchaus noch Themen gibt, die einem den Tag verschönern. :o)

Gruß Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Ich soll demnächst gemustert werden und im Zuge dessen habe
ich mir überlegt, wie man es anstellen könnte, weder
Wehrdienst noch Zivildienst zu machen und zwar nicht mit Hilfe
medizinischer Arteste aller Art auf T5 zu hoffen.

Wenn du deine Pflicht als männlicher deutscher Staatsbürger nicht
nachkommen möchtest dann kannst du ja das Land verlassen.
Rechte und Pflichten kommen immer als Paket auf einen zu - für eine
kostenlose (erstklassige) Ausbildung musst du eben jetzt das erste Mal
auch ein Opfer bringen.

Tschüss

Matthias

Hallo!

Die Situation ist doch die, dass andere (Frauen) das nicht müssen. Ist das fair?

mfg, Jan-Ole Schrader

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nö, das wird aber dann ein Schreiben nach dem Motto „formlos,
fristlos, zwecklos“.
Überhaupt: die Wehrpflicht ist von der Politik und dem GG
gewollt. Es ist also die Frage, was - wenn man mal den absolut
unwahrscheinlichen Fall annimmt, Du würdet mit einer
entsprechenden Klage obsiegen - die Konsequenz Deines
Vorgehens wäre: die wäre nicht das, was Du willst (nämlich um
den Dienst mit oder ohne Waffe in Gänze herumkommen), sondern
höchstwahrscheinlich letztlich eine Beseitigung der
Ungleichbehandlung dadurch, daß auch Frauen (in irgendeiner
Form) dienstverpflichtet würden - Du hättest damit also eher
einen Pyrrhus-Sieg gelandet…

Ciao, Wotan

Hallo!

Was würde das Kreiswehrersatzamt denn sagen, wenn ich vorschlagen würde, eine Antwort des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten?
Diese würde doch eher länger auf sich warten lassen, schätze ich mal.

mfg, Jan-Ole Schrader

Hallo!

Die Situation ist doch die, dass andere (Frauen) das nicht
müssen. Ist das fair?

Das Wort „fair“ taucht in der Verfassung nicht auf - scheint also nicht
wichtig zu sein.
Wenn du keinerlei Dienst leisten willst dann würde ich mir eine andere
Strategie suchen.

Tschüss

Matthias

Es ist nur unfair, dass einem jungen Mann nach seinem Abi ein
Jahr einer wichtigen Zeit (Ausbildung, Auslandsaufenthalt,
etc.) genommen wird, während Frauen dieses Problem rein gar
nicht haben.

Soso. Wie lange dauert denn dieser "Wehr"dienst? 6 Monate? 9 Monate? 12? Wieviele Monate wurden deiner Mutter „genommen“, damit du jetzt solche blöden Fragen stellen darfst? Insgesamt wohl mehr als 12.

Gruß
dataf0x