Hallo,
zuerst einmal ist das heutige Urteil keine Absage gegen eine Berufsarmee. Der Bundestag kann dies jederzeit beschliessen.
Nur, wer die allgemeine Wehrpflicht beenden will, muss auch Klarheit schaffen, dass der Zivildienst abgeschafft wird.
Wer den Zivildienst abschafft, oder dies in Kauf nimmt durch die Abschaffung der Wehrpflicht, muss Klarheit darüber schaffen, wo in Zukunft in Altersheimen, Pflegeheimen, Krankenhäusern, DRK usw. die Zivis herkommen un wer diese höheren Kosten bei einem Ausfall der Zivis trägt.
Oder man muss bereit sein, jedem Deutschen, männlich wie weiblich, eine soziales Pflichtjahr abzuverlangen. Und ich bin überzeugt, viele die gegen die Bundeswehr sind, die sich am Bund und am Ersatzdienst vorbei gemogelt haben, wollen dies natürlich schon, aber für die anderen. Das funktioniert nicht.
Ausserdem, wer Kosten der Rüstung sparen will, ist wohl bei einer Berufsarmeee am falschen Sparhahn.
Eine Auffassung der Gegner der Wehrpflicht teile ich. Wer nicht freiwillig in ein Krisengebiet geht, darf nicht dorthin versetzt werden. Wenn ich aus meinem Bekanntenkreis richtig informiert bin, sind zwar Wehrpflichtige in Krisengebieten. Diese haben sich aber freiwillig gemeldet.
Das BVG hat zunächst die Wehrpflicht als verfassungskonform
angesehen - ich frage micht, warum sich die Gegner auf die
veränderte Sicherheitslage berufen haben?
Die Wehrpflicht verletzt ganz eindeutig den
Gleichstellungsparagraphen - warum hat bis jetzt eigentlich
noch niemand darauf hingewiesen?
Wieso den Gleichstellungsparagraphen. ? Dieser beurteilt Frauen und Männer bei der Bewrebung um eine Positiion. Ich nehme an, Du meinst die Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Diese war noch nie gewährleistet, auch nicht zu Beginn der Bundeswehr. Sie ist heute nur noch stärker ausgeprägt, es werden immer weniger Menschen zur Bundeswehr eingezogen. Im übrigen sind doch die Gegner der Wehrpflicht, soweit sie politische Mandate vertreten, für das soziale Pflichtjahr.
Wenn Männer zum Bund müssen, Frauen hingegen nicht müssen,
sondern dürfen, kann von Gleichberechtigung ja wohl keine Rede
sein.
Die Abwägung ob Mann oder Frau sehe ich als unerheblich an. Es ist auch nicht der Anlass, die Wehrpflicht zu verändern.
GRuss Günter