Wehrpflicht bleibt

Das BVG hat zunächst die Wehrpflicht als verfassungskonform angesehen - ich frage micht, warum sich die Gegner auf die veränderte Sicherheitslage berufen haben?

Die Wehrpflicht verletzt ganz eindeutig den Gleichstellungsparagraphen - warum hat bis jetzt eigentlich noch niemand darauf hingewiesen?

Wenn Männer zum Bund müssen, Frauen hingegen nicht müssen, sondern dürfen, kann von Gleichberechtigung ja wohl keine Rede sein.

Hallo Lars.

Das BVG hat zunächst die Wehrpflicht als verfassungskonform
angesehen - ich frage micht, warum sich die Gegner auf die
veränderte Sicherheitslage berufen haben?

M.w. ist nicht die Wehrpflicht als verfassungskonform für verfassungskonform erklärt, sondern den Beschlußantrag des Landgerichtes Potsdam abgewiesen. Man habe es unterlassen, die Gründe für den Antrag hinreichend darzulegen. Damit ist das eher eine verfahrenstechnische als eine verfassungsrechtliche Entscheidung gewesen.

Die Wehrpflicht verletzt ganz eindeutig den
Gleichstellungsparagraphen - warum hat bis jetzt eigentlich
noch niemand darauf hingewiesen?
Wenn Männer zum Bund müssen, Frauen hingegen nicht müssen,
sondern dürfen, kann von Gleichberechtigung ja wohl keine Rede
sein.

Diese Frage sollte man in diesem Zusammenhang durchaus stellen. Die Meinung, daß man die Abfuhr aus reiner Schusseligleit des Landgerichtes kassiert hat, kann man mit Fug und Recht vertreten.

Gruß
Christian

P.S.
U.a. nachzulesen hier:
http://www.welt.de/daten/2002/04/10/0410de325389.htx

Hi!

Wenn Männer zum Bund müssen, Frauen hingegen nicht müssen,
sondern dürfen, kann von Gleichberechtigung ja wohl keine Rede
sein.

Ja, ja. Du gehörst also auch zu jenen Männern, die bis heute das Wort nicht richtig verstanden haben:

„GleichbeRECHTigung“

Da steht nichts von „Gleichverpflichtung“ oder gar „Gleichwertigkeit“. Mit der Gleichberechtigung geht um die Erlangung gleicher Rechte. Nicht gleicher Pflichten. Deshalb „dürfen“ Frauen zur Bundeswehr - sie haben das Recht dazu. Sie müssen aber nicht.

:wink:)

SCNR!

Grüße
Heinrich

Hallo,

zuerst einmal ist das heutige Urteil keine Absage gegen eine Berufsarmee. Der Bundestag kann dies jederzeit beschliessen.

Nur, wer die allgemeine Wehrpflicht beenden will, muss auch Klarheit schaffen, dass der Zivildienst abgeschafft wird.

Wer den Zivildienst abschafft, oder dies in Kauf nimmt durch die Abschaffung der Wehrpflicht, muss Klarheit darüber schaffen, wo in Zukunft in Altersheimen, Pflegeheimen, Krankenhäusern, DRK usw. die Zivis herkommen un wer diese höheren Kosten bei einem Ausfall der Zivis trägt.

Oder man muss bereit sein, jedem Deutschen, männlich wie weiblich, eine soziales Pflichtjahr abzuverlangen. Und ich bin überzeugt, viele die gegen die Bundeswehr sind, die sich am Bund und am Ersatzdienst vorbei gemogelt haben, wollen dies natürlich schon, aber für die anderen. Das funktioniert nicht.

Ausserdem, wer Kosten der Rüstung sparen will, ist wohl bei einer Berufsarmeee am falschen Sparhahn.

Eine Auffassung der Gegner der Wehrpflicht teile ich. Wer nicht freiwillig in ein Krisengebiet geht, darf nicht dorthin versetzt werden. Wenn ich aus meinem Bekanntenkreis richtig informiert bin, sind zwar Wehrpflichtige in Krisengebieten. Diese haben sich aber freiwillig gemeldet.

Das BVG hat zunächst die Wehrpflicht als verfassungskonform
angesehen - ich frage micht, warum sich die Gegner auf die
veränderte Sicherheitslage berufen haben?

Die Wehrpflicht verletzt ganz eindeutig den
Gleichstellungsparagraphen - warum hat bis jetzt eigentlich
noch niemand darauf hingewiesen?

Wieso den Gleichstellungsparagraphen. ? Dieser beurteilt Frauen und Männer bei der Bewrebung um eine Positiion. Ich nehme an, Du meinst die Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Diese war noch nie gewährleistet, auch nicht zu Beginn der Bundeswehr. Sie ist heute nur noch stärker ausgeprägt, es werden immer weniger Menschen zur Bundeswehr eingezogen. Im übrigen sind doch die Gegner der Wehrpflicht, soweit sie politische Mandate vertreten, für das soziale Pflichtjahr.

Wenn Männer zum Bund müssen, Frauen hingegen nicht müssen,
sondern dürfen, kann von Gleichberechtigung ja wohl keine Rede
sein.

Die Abwägung ob Mann oder Frau sehe ich als unerheblich an. Es ist auch nicht der Anlass, die Wehrpflicht zu verändern.

GRuss Günter

Hi!

Wenn Männer zum Bund müssen, Frauen hingegen nicht müssen,
sondern dürfen, kann von Gleichberechtigung ja wohl keine Rede
sein.

Ja, ja. Du gehörst also auch zu jenen Männern, die bis heute
das Wort nicht richtig verstanden haben:

„GleichbeRECHTigung“

Da steht nichts von „Gleichverpflichtung“ oder gar
„Gleichwertigkeit“. Mit der Gleichberechtigung geht um die
Erlangung gleicher Rechte. Nicht gleicher Pflichten. Deshalb
„dürfen“ Frauen zur Bundeswehr - sie haben das Recht dazu. Sie
müssen aber nicht.

Gerade in der „Tagesschau“: Es liegt eine Klage diesbezüglich vor dem Europäischen Gerichtshof vor. Entschieden wird, wenn ich es richtig im Kopf habe, am 19. April.

Hallo Christian,

wie Du schon sagst, ist es zu keinem Urteil zur Wehrpflicht gekommen. Das Verfassungsgericht hat Verfahrensfragen in den Vordergrund geschoben, um nicht vorgeschoben zu sagen.

Ich verfolge seit über 20 Jahren, genau seit der Nachrüstungsdebatte, die Urteile des Verfassungsgerichts. Damals gehörte ich zu den Initiatoren einer Klage gegen die Nachrüstung. Mit einer Stimme Mehrheit entschied das Verfassungsgericht, die Klage nicht zuzulassen. Man kann es über die Jahre beobachten: In wirklich ans „Eingemachte“ gehenden Fragen sucht und findet das Verfassungsgericht winzige Haken in Verfahrensfragen, um sich nicht mit der Sache beschäftigen zu müssen. Die Argumentation kann noch so sattelfest, geradezu unwiderlegbar und zwingend logisch sein, sobald am System gerüttelt wird, werden die Herrschaften von merkwürdiger Zurückhaltung (man kann auch Feigheit dazu sagen) gepackt.

Es sind noch weitere Klagen anhängig, die sich u. a. auch auf den Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter, auf fehlende Wehrgerechtigkeit usw. stützen. Es ist so sicher wie das Amen in der Kirche, daß auch diese Klagen an Verfahrensfragen scheitern werden. Dabei handelt es sich nicht etwa um glatte Formfehler. Auch nicht um versäumte Fristen oder ähnlich eindeutige Sachverhalte. Es geht regelmäßig um die als ausreichend oder unzureichend begründete Klage. Mithin eine Frage, über die man trefflich streiten kann, bei der es keine Wahrheit gibt. Dann wird unter den Richtern abgestimmt und auch das Abstimmungsergebnis ist regelmäßig knapp, so haben dann die abgebügelten Kläger wenigstens die Genugtuung, daß fast die Hälfte der Richter die Klage für begründet hielt.

Mein Vertrauen in diese Verfassungsinstanz ist eher begrenzt. Nicht etwa, weil ich einmal auf die beschriebene Weise der Unterlegene war, sondern weil ich das Tun und Lassen des Verfassungsgerichts seither sehr aufmerksam beobachte.

Gruß
Wolfgang

Link zum Urteil, interessant zu lesen
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidunge…

Mein lieber Freund,

als Gegner der Wehrpflicht muß ich Dir sagen, daß Dein Beitrag leider Müll ist. „Eindeutig“ wird hier gar nichts verletzt, und natürlich sind vor Dir schon 1.000 andere Leute darauf gekommen. Wenn Du sagst, Art. 3 (Gleichberechtigung) würde durch Art. 12a (Wehrpflicht) verletzt, na gut, dann kann man das ja auch umgekehrt sagen: Art. 3 verletzt Art. 12a. Ok, ich polemisiere, aber mal ehrlich:

Du glaubst doch nicht wirklich, daß das „eindeutig“ ist und keiner es merkt…? Glaubst Du eigentlich, die Richter und Rechtswissenschaftler sind total verblödet?

Zu Deiner Information: Es ist ein erheblicher Unterschied, ob ein Grundrecht betroffen oder ob es auch verletzt ist. Denn Eingriffe in Grundrechte sind verfassungsrechtlich zu rechtfertigen, wenn sie bestimmten Bedingungen entsprechen.

Ob diese Bedingungen bei der Wehrpflicht vorliegen oder nicht, sei dahingestellt, aber Fakt ist, daß da kein ach so „eindeutiger Verstoß“ vorliegt. Art. 12a steht nun mal im Grundgesetz, Du kannst Dir doch nicht einfach das raussuchen, was Dir gefällt, und die restlichen Artikel ignorierst Du!

Ich kann auch niemanden aus künstlerischer Freiheit ermorden, auch wenn es Kusntfreiheit in Art. 5 gibt. Oder stell Dir vor, ich sehe es als meine religiöse Pflicht an, jemanden zu ermorden - glaubst Du denn wirklich, weil ich das nicht darf, ist Art. 4 verletzt?

Mitnichten, mein Freund. Also, halte Dich lieber zurück mit Ausdrücken wie „eindeutig“, und spiele Dich mal nicht auf als jemand, der hier etwas ganz Neues und Tolles entdeckt hätte. Es ist schon traurig genug, daß Du gar nicht merkst, daß noch andere Grundrechte betroffen sind; mehr als Gleichberechtigungsprobleme siehst Du bei der Wehrpflicht wohl nicht!

Christian

  1. ist deine Art zu schreiben bestimmt nicht die, in welcher ich hier Diskussionen führen möchte,

  2. habe ich nichts weiter verbrochen als zu vergessen, die Worte „europäisches Recht“ zu erwähnen.

  3. ist mir durchaus klar, dass hier ein Zwangsdienst vorliegt, der eigentlich nicht mehr gebraucht wird und eine Verletzung der anderswo im GG festgesetzten Grundrechte darstellt. Nur steht er leider im GG und man kann somit juristisch auf nationaler Ebene wenig dagegen tun. Da EU-Recht aber nationalem Recht übergeordnet ist, bestünde durchaus die Möglichkeit, dass zumindest der Widersinn „Frauen dürfen, Männer müssen“ beendet wird.

http://www.dfg-vk.de/bundeswehr/wehr087.htm
http://www.focus.de/F/2002/15/Deutsch/wehrpflicht/we…

Gruss