Wehrpflicht/Zivi als 3. Sohn

Muss ich als 3. Sohn einer Familie Zivildienst oder Wehrpflicht leisten, wenn

  • der erste Sohn Wehrdienst gemacht hat und
  • der zweite Sohn ausgemustert wurde?

Lieben Gruß, schuex

Ja auch dann muss du zum Wehr/ Zivildienst. Ausser du lässt dich auch ausmustern.
Die " 3er regelung" besagt nur, das zwei Söhne aus einer Familie zum Wehrdienst herrangezogen werden können.
Da bei euch nur einer beim Wehrdienst war, wirst du wohl hin müssen.

grüße
Jens85

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Hallo
In diesem Bereich der Bw bin ich zwar auch nicht umfassend informiert, aber zu Deiner Frage:
Grundsätzlich erstmal Ja.

Meiner Meinung nach, greift die Regelung mit dem 3ten Sohn einer Familie nur, wenn die beiden anderen ihren Wehrdienst schon geleistet haben. D.h. Du wärst nach Deinem Bruder erst der „2te Sohn“ der real seinen Wehrdienst leisten würde, da Dein anderer Bruder ja ausgemustert wurde.

Ob Du Deinen Wehrdienst tatsächlich antreten musst, hängt natürlich noch von den üblichen Faktoren ab: Alter, Familienstand, Kinder, ermittelter Verwendungsgrad bei der Musterung, Mitglied THW o.ä.,… usw.

Lies mal unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrpflicht
nach ob Du unter eine der Regeln fällst.

Weitere Links:
http://www.musterungsforum.de/forum/
http://www.forum-wehrpflicht.de/probleme-mit-der-weh…

Hoffe das hilft Dir
Gruß Raschid

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Hallo schuex.

Deine Frage kann ich dir nicht zu 100% beantworten,aber im WPflG (Wehrpflichtgesetz) steht im §11 unter (2)2. das eine Wehrdienstbefreiung auf Antrag gestellt werden kann, wenn bereits zwei Geschwister Grundwehrdienst geleistet haben.
Wie eine Wehrdienstunfähigkeit gemäß §9 behandelt wird (ob dies als geleisteter Wehrdienst zählt,was ich mir nicht vorstellen kann) solltest du bei einem Wehrdienstberater oder Spezialisten erfragen.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen

Gruß
fett

Hi,

da der zweite Sohn keinen Wehrdienst geleistet hat (auch wenn er nichts dafür kann), dürfte diese Regel hier keine Anwendung finden, siehe §11 WPflG. Du musst also hin, es sei denn, es gibt etwas anderes, was in dem Paragraphen auf dich zutrifft, siehe hier:

http://bundesrecht.juris.de/wehrpflg/__11.html

Viele Grüße

T.

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hi weiß ich leider nicht

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hi weiß ich leider nicht

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Guten Tag.
Um ihre Frage umfassend zu beantworten müsste ich wissen ob ihr 2. (ausgemusteter) Bruder einen Ersatzdienst geleistet hat oder ob er freigestellt war. Falls er einen Ersatzdienst geleistet hat sind Sie laut § 11 Wehrpflichtgesetz (WPflG) von der Wehrpflicht befreit, wenn sie dem Kreiswehrersatzamt einen entsprechenden Antrag zukommen lassen. Dieser Antrag muss allerdings vor Ende der Musterung dem Kreiswehrersatzamt vorliegen. Es ist aber alles im § 11 WPflG ganz sauber und einfach beschrieben. Einfach auf www.gidf.de gehen und den § 11 WPflG eingeben und lesen.