Weigerung der Verwendung von Daten bei behördlichen Vorschriften

Guten Tag,

ich habe Mietshäuser, die von einer Abrechnungsfirma betreut werden. Es gibt jetzt die gesetzliche Vorschrift, meine Mieter monatlich über deren Verbrauchsverhalten zu informieren.

Dem kann ich nicht nachkommen, ich bin fast 80 Jahre alt und komme mit der Webseite der betreffenden Firma nicht klar. Schriftlich übermittelte Angaben werden nicht verarbeitet, da nicht über das Webportal eingepflegt.

Ich bin der Auffassung, dass man auch auf schriftlichem Wege kommunizieren können muss - zumindest bei gesetzlichen Vorschriften. Was machen die Menschen, die überhaupt kein Internet haben, sie werden dann ausgegrenzt.

Die Verbraucherzentralen sind nicht zuständig, zwei Rechtsanwälte ebenfalls nicht.

Sicherlich ist diese Rechtsfrage bereits geklärt.

Wer kann mir hier weiterhelfen.

Herzlichen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüssen
Kleriker

So sehr ich deinen Frust auch verstehen kann, aber die Abrechnungsfirma ist ein privates Unternehmen, das seine Verträge mit seinen Kunden im Rahmen der Gesetze frei gestalten kann. Und es steht im Wettbewerb mit anderen Unternehmen, die dies ebenfalls tun. Es liegt am Kunden, das Unternehmen auszuwählen, das bereit ist, einen Vertrag mit ihm zu schließen, dessen Konditionen zu den eigenen Bedürfnissen passen/er muss sich ggf. an die Vorgaben eines Unternehmens anpassen, wenn er die gewünschte Dienstleistung nicht im konkreten Umfang angeboten bekommt.

D.h. man sollte hier einen Wechsel des Dienstleisters in Erwägung ziehen, nachdem man sich vorher Wettbewerber daraufhin angesehen hat, ob diese ein besser bedienbares Webportal haben oder eine handschriftliche Übermittlung (vermutlich gegen Einwurf zusätzlicher Münze) akzeptieren. Alternativ kann man auch über eine Umrüstung der Abrechnungstechnik nachdenken, damit diese künftig ohne dein Zutun automatisiert monatlich abgefragt werden kann. Weitere Möglichkeit wäre, jemanden aus dem Umfeld für ein paar Euro zu gewinnen, sich mit dem Webportal des aktuellen Anbieters herum zu schlagen.

Der Staat ist hier die falsche Adresse.

Der Auffassung magst Du sein, aber so ist es eben nicht. Es hindert Dich z.B. - auch wenn das extrem aufwändig wäre - auch niemand daran, ohne jegliche Abrechnungsfirma das alles händisch selbst zu erledigen. Ganz ohne Internet.

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Leider liegt darin genau das Problem, denn in der Regel muss dem Mieter der Verbrauch „mitgeteilt“ werden (§ 6 HKVO), d.h. die bloße Abrufbarkeit reicht nicht aus, sondern es muss aktiv eine Benachrichtigung erfolgen (sofern der Mieter die gespeicherten Daten nicht innerhalb seiner Wohnung abrufen kann).

Für meine Begriffe ist der Gesetzgeber da über das Ziel hinausgeschossen. Sofern ein Mieter sich über seinen Verbrauch wirklich informieren will, dann wird er die Daten auch selber abrufen. Derjenige, den sie nicht interessieren, interessiert sich auch nicht auf einmal dafür, wenn ihm die Daten monatlich mitgeteilt werden.

Nein, darin liegt kein Problem. Es reicht, dass das Ableseunternehmen die Daten selbst und ohne Zutun des Vermieters aus dem Haus/den Wohnungen abrufen kann, denn die Benachrichtigung der Mieter übernimmt es doch ohnehin schon. Das Problem des Fragestellers ist ja nicht, dass er keine Benachrichtigungen an die Mieter vom Ableser bekommen würde, sondern dass der Ableser zunächst an die Daten kommen muss, was aktuell über eine manuelle Eingabe des Vermieters in ein Webportal erfolgt. Diesen Schritt könnte man aber über einen automatischen Abruf durch den Ableser wegfallen lassen…

Ich hatte das genau anders herum verstanden: der Dienstleister stellt die Daten online bereit und der Vermieter muss sie an die Mieter übermitteln, was sich aber schwierig gestaltet, weil die Webseite so grausig ist.

Aber ja: jetzt, wo Du das sagt, ergibt der nachstehende Satz auch einen Sinn, den ich ihm bis eben nicht zuordnen konnte:

Der Gesetzgeber ist da gänzlich anderer Meinung. Wenn man dir die ganze Zeit dein Verhalten unter die Nase reibt, dann änderst du ja vielleicht was. Bei den Smartmetern, die den Verbrauch alle 15min raus funken, wurde auch so argumentiert. Steuerhinterziehung wird ja auch wirkungsvoll unterbunden, wenn man dir an der Kasse zwingend nen Bon ausdrucken muss… (Etwa nicht?)

Zu dem eigentlichen Thema:

Ich verstehe den Frust, dass bei der heutigen Digitalisierung manches nicht gut umgesetzt wird.

Aber: Ich zahlte bisher 60€ alleine dafür, das meine Heizungen einmal im Jahr abgelesen, und eine Abrechnung erstellt wurde. Wenn da jetzt jemand sitzt, um monatlich Briefe zu lesen, und die Daten einzugeben, dann wird das die Kosten sicher ganz schön in die Höhe treiben. (Ich hoffe mal, man kann die Zwangsbenachrichtigung z.B. auf Email umstellen. 11 im Prinzip nutzlose Briefe will ich nicht auchnoch bezahlen) Ich würde mich freiwillig melden, die Daten selbst eingeben zu können…

Du bist mit Deinem Anliegen nicht alleine:

https://digitalcourage.de/blog/2024/petition-fuer-recht-auf-ein-leben-ohne-digitalzwang-gestartet

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