Guten Tag,
ich habe Mietshäuser, die von einer Abrechnungsfirma betreut werden. Es gibt jetzt die gesetzliche Vorschrift, meine Mieter monatlich über deren Verbrauchsverhalten zu informieren.
Dem kann ich nicht nachkommen, ich bin fast 80 Jahre alt und komme mit der Webseite der betreffenden Firma nicht klar. Schriftlich übermittelte Angaben werden nicht verarbeitet, da nicht über das Webportal eingepflegt.
Ich bin der Auffassung, dass man auch auf schriftlichem Wege kommunizieren können muss - zumindest bei gesetzlichen Vorschriften. Was machen die Menschen, die überhaupt kein Internet haben, sie werden dann ausgegrenzt.
Die Verbraucherzentralen sind nicht zuständig, zwei Rechtsanwälte ebenfalls nicht.
Sicherlich ist diese Rechtsfrage bereits geklärt.
Wer kann mir hier weiterhelfen.
Herzlichen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüssen
Kleriker