Weigerung eine Dienstanweisung zu unterschreiben

Moin moin zusammen,

hat es eigentlich rechtliche Konsequenzen wenn ein Arbeitnehmer eine Dienstanweisung nicht unterschreibt obwohl der AG das fordert ?

Wenn ja , welche ?

Besten Dank im Voraus !

Hallo,

hat es eigentlich rechtliche Konsequenzen wenn ein
Arbeitnehmer eine Dienstanweisung nicht unterschreibt obwohl
der AG das fordert?

Kommt drauf an, was fĂĽr eine Dienstanweisung.
Zuerst mal hat der AG evtl. (wenn es keine Zeugen gibt fĂĽr die Anweisung) ein Problem nachzuweisen, dass er die Anweisung gegeben hat.

Bitte mehr Infos. So ist das zu pauschal.

MfG

Hallo,

also zunächst einmal muss ich erklären, was ich unter dem Begriff Dienstanweisung (DA) kenne.
Dienstanweisungen sind in meinem Beruf, wenn man es vereinfacht eigentlich nur „Belehrungen“ wir der Arbeitnehmer (AN) sich zu verhalten hat.

Grundsätzlich hat der AN mit dem Abschluss seines Arbeitsvertrages (AV) gewisse Recht und Pflichten gegenüber seines Arbeitgebers (AG) anerkannt. Eine Pflicht aus diesem Vertragsverhältnis ist unter anderem, dass sich der AN verpflichtet hat gehorsam zu sein, sprich die Anweisungen seines AG’s zu befolgen.

Regelt der AG nun den Arbeitsablauf bzw. das Verhalten des AN per DA, so ist diesen natürlich folge zu leisten. Eine Ausnahme besteht, wenn die DA gegen geltendes Recht – auch tarifliches – verstößt.

Der AG kann zu Dokumentationszwecken selbstverständlich die Unterschrift des AN einfordern, so dass er im Falle eines Fehlverhaltens des AN nachweisen kann, dass der AN über die DA informiert war und somit die Weisung missachtet hat!

Eine generelle Unterschriftsverweigerung macht bei DA’s eh keinen Sinn, da man damit nur den „Erhalt“ bestätigt, nicht aber für die Richtigkeit oder der gleichen garantiert. Was genau Konsequenzen der Verweigerung sind kann man nur anhand eines Gerichtsurteils oder ähnlich gelagerten Falles abschätzen.

GruĂź Wumme

Ja klar - ist o.k. ,

also es existieren Dienstanweisungen zum Thema Urlaub und Arbeitsabläufe. So sollen die AN unterzeichnen, daß sie fortan ihren Jahresurlaub im laufenden Jahr bis zum 31.12. nehmen werden und nur in Ausnahmefälle (die die GF bestätigen muß ) bis zum 31.3. des Folgejahres nehmen dürfen. ( Ist das nicht eh im Bundesurlaubsgesetz geregelt , wozu dann noch einmal so eine Dienstanweisung ? ) .Im anderen Fall sind MA angehalten täglich eine bestimmte Arbeit bevorzugt abzuarbeiten, im Falle der Nichteinhaltung droht der AG mit einer Abmahnung .

Nur zur Veranschaulichung der Problematik …

mfg

Hallo Du,

die Unterschrift, dient nur dazu, eine Dokumetation darüber zu erhalten, dass der jeweilige Mitarbeiter von dem Inhalt Kenntnis genommen hat (wurde bereits erklärt).

Keinesfall wird damit bestätigt, dass der Unterzeichnende den Inhalt verstanden hat.

In deinem ersten Beispiel wird den Mitarbeitern der entsprechende Gesetzestext zur Information angeboten, weil vermutlich in frĂĽherer Zeit eine andere Handlungsweise im Betrieb ĂĽblich war.

Im Zweiten, weist der Arbeitgeber auf einen (auch wieder vermutlich) Arbeitsablauf hin.

Welchen Grund gibt es in diesen (fiktiven) Beispielen die Unterschrift zu verweigern?

MrMOON

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