Weihnachts-/Urlaubsgeld

Guten Tag,

mir will die Bundeswehr (ReFü) weis machen, dass mir weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld zusteht, weil ich erst am 1.7.03 meinen Dienst angetreten hab?! Kann das stimmen??? Ich hoffe nicht, wäre auch ziemlich unfair… Wenn es anders sein sollte, wie berechnet sich das Weihnachtsgeld? Hoffe mir kann jemand helfen…

Mfg - JENS

mir will die Bundeswehr (ReFü) weis machen, dass mir weder
Urlaubs- noch Weihnachtsgeld zusteht, weil ich erst am 1.7.03
meinen Dienst angetreten hab?! Kann das stimmen??? Ich hoffe
nicht, wäre auch ziemlich unfair… Wenn es anders sein
sollte, wie berechnet sich das Weihnachtsgeld? Hoffe mir kann
jemand helfen…

Fürs Urlaubsgeld stimmt es leider.
Siehe §2 (2):

"Gesetz über die Gewährung eines jährlichen Urlaubsgeldes
(Urlaubsgeldgesetz − UrlGG)in der Fassung der Bekanntmachung
vom 16. Mai 2002 (BGBl. I S. 1780)!

§ 1 Berechtigter Personenkreis
(1) Ein jährliches Urlaubsgeld erhalten nach diesem Gesetz

  1. Bundesbeamte, Beamte der Länder, der Gemeinden, der
    Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines
    Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
    des öffentlichen Rechts; ausgenommen sind die Ehrenbeamten
    und die Beamten auf Widerruf, die nebenbei verwendet
    werden, sowie entpflichtete Hochschullehrer,
  2. Richter des Bundes und der Länder; ausgenommen sind die
    ehrenamtlichen Richter,
  3. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit mit Anspruch auf Besoldung
    oder Ausbildungsgeld (§ 30 Abs. 2 Soldatengesetz 1).
    (2) Dieses Gesetz gilt nicht für die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
    und ihre Verbände.

§ 2 Anspruchsvoraussetzungen

(1) Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Berechtigte

  1. am ersten allgemeinen Arbeitstag des Monats Juli in einem der
    in § 1 Abs. 1 bezeichneten Rechtsverhältnisse steht und nicht
    für den gesamten Monat Juli ohne Bezüge beurlaubt ist und

  2. seit dem ersten allgemeinen Arbeitstag des laufenden Jahres
    ununterbrochen bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn
    (§ 29 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes 2) in einem Dienst-,
    Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht oder gestanden hat.

Für das Weihnachtgeld, bin ich mir nicht sicher. Wenn Du Zeit-/Berufssoldat bist, dann rufe einfach Deinen zuständigen Bearbeiter in der Wehrbereichsverwaltung an, die Deine Gehaltsmitteilung erstellt.

W.B.