Hallo,
na ja, grundsätzlich sind die Betriebe schon verpflichtet, ihre Azubis für die Dauer des Berufsschulunterrichts freizustellen (§15 BBiG). Auf Antrag ist es aber in bestimmten Fällen möglich, dass der Azubi wiederum von der Schule aus betrieblichen Gründen freigestellt wird. Das ist bei uns regelmäßig der Fall, wenn sie zu irgendwelche Lehrgänge geschickt werden, die „natürlich“ nur während des Berufsschulunterrichts (unsere haben Blockunterricht, sind also alle paar Wochen für 2-4 Wochen in der Schule) stattfinden können. Es ist dann schon blöd, wenn die für nur 2-3 Wochen in der Schule sind in dem Block, und davon eine Woche auf einem Lehrgang sein müssen.
Gruß
Christa