Liebe Experten!
Da es kein Brett „Beamtenrecht“ gibt poste ich mal hier, wenn das falsch ist, bitte verschieben!
Es geht um Folgendes:
Soweit ich das beurteilen kann ist es in fast allen Schulen üblich am letzten Schultag vor Weihnachten keinen Unterricht mehr zu machen, sondern kleine Weihnachtsfeiern mit den Schülern oder Filme gucken, zusammen frühstücken, Gang zum Weihnachtsmarkt.
Bitte korrigiert mich, wenn meine Wahrnehmung mich da trügt.
Ist das rechtlich irgendwie vertretbar?
Es scheint üblich zu sein, aber daraus leitet sich sicher kein Gewohnheitsrecht ab.
Kann man es einem Kollegium verbieten? Kann man es einem einzelnen Kollegen verbieten, wenn alle anderen Kollegen es machen?
Mich interessiert der rechtliche Hintergrund, aber auch Meinungen dazu.
Danke und Gruß, Diva