Hallo,
Urlaubstage verfallen genausowenig wie Zeitguthaben. Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden, so muß er ausgezahlt werden gem. § 7 Abs. 4 BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Beim Weihnachtsgeld („Zuwendung“) kommt es auf die Rechtsgrundlage der Zahlung an. Es kann sehr wohl möglich sein, daß es eine sog. „Halteklausel“ (zB als Stichtag) gibt, die auch ganz oder teilweise bei voller Erwerbsminderung gilt.
Auch stellt sich die Frage, ob durch die Rente wegen voller Erwerbsminderung das Arbeitsverhältnis überhaupt beendet wurde. Entgegen landläufiger Meinung gibt es hier keinen rechtlichen Automatismus. Manche Tarif- bzw. Arbeitsverträge haben hierzu Regelungen (sog. „auflösende Bedingung“), die aber nicht unbedingt rechtmäßig sind.
Auch ist ein wesentlicher Gesichtspunkt, ob die Rente befristet oder unbefristet gewährt wurde. Dazu solltest Du Dich noch mal äußern.
Es ist auch wichtig zu wissen, ob ein TV gilt und wenn ja welcher. Auch vom TVöD gibt es mehrere Varianten.
&Tschüß
Wolfgang