Weihnachtsgeld zurückzahlen (vom Vorjahr)

Hallo Leute,

ich suche für einen Freund eine Info zum Thema Weihnachtsgeld. Er will sich durch seine evtl. Kündigung bei seinem derzeitigen Arbeitgeber im Internet nicht öffentlich bekannt geben und hat mich daher gefragt.

Er fragt, ob er sein in diesem Jahr erhaltenes Weihnachtsgeld zurück zahlen muss, wenn in seinem Arbeitsvertrag steht, dass er nur Anspruch darauf hat, wenn er bis Ende März des Folgejahres im Unternehmen ist, jedoch bereits zum 01.02. des Folgejahres das Unternehmen verlassen würde.

In seinem Arbeitsvertrag ist nichts geregelt, ob es anteilig zurück gezahlt werden muss und wie es steuerlich verrechnet wird. Immerhin hätte er im Vorjahr ein wesentlich höheres Gehalt (= höhere Abzüge) und im Folgejahr gleich ein dickes Minus, was er steuerlich auch irgend wie geltend machen muss.

Kann mir wer helfen? Wäre echt top. Vielen Dank.

Hallo,

grundsätzlich ist es zulässig, eine Zuwendung wie zB „Weihnachtsgeld“ mit einer Haltefrist zu verbinden. Der 31.03. des Folgejahres ist dabei durchaus üblich und zulässig.

Ob eine evtl. Rückzahlungsklausel im jeweiligen Einzelfall ausreichend transparent ist und einer AGB-Kontrolle standhält, kann nur beurteilt werden, wenn die vollständige, wortwörtliche Klausel im Gesamtzusammenhang vorliegt.
Das kann seriös idR nur ein Fachanwalt vor Ort prüfen.