Weihnachtsgeldanspruch

Hallo ,

Ich war vom 01.01 bis 22.07 bei einer Firma angestellt und habe vom 01.08 bis 15.08 bei einer anderen Firma gearbeitet. Dort hat es mir nicht gefallen und Ich bin zum 28.08 wieder in die alte Firma zurück. Habe ich trotzdem eine Chance auf Weihnachtsgeld obwohl es im Tarifvertrag steht das man nur Anspruch hat wenn man ab 01.07 eines Jahres ununterbrochen beschäftigt ist ?

dann warst doch ab 23.07. nicht mehr in der Firma angestellt. Also nichts mit „ab 01.07. ununterbrochen“.
Damit hast doch keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld.
Vielleicht bekommst ja bei der jetzigen Firma kulanzmäßig Weihnachtsgeld.
Gruß Michael

Ja, eine Chance hat man immer.
Anspruch nein, Chance auf Zahlung ja, meint: frage den Chef, ob Du als „reuiger“ Heimkehrer auch Weihnachtsgeld bekommen wirst.

Du müsstest erst einmal wissen ob es diesen Sonderboni in deiner Firma gibt.

Ich könnte mir vorstellen, dass es bei dieser Regelung darum geht, mindestens ein halbes Jahr Betriebszugehörigkeit zu haben, um Weihnachtsgeldanspruch zu haben.
Am einfachsten ist es natürlich, mal beim Chef, Betriebsrat, Personalabteilung nachzufragen. Das ist ja doch schon ein ziemlich spezieller Fall.

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Bonus, die Einzahl ist Bonus, die Mehrzahl ist Boni.
Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen.

Da der UP von einem Tarifvertrag spricht, kann man davon ausgehen, dass dieser Tarifvertrag auch Anwendung findet.

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gaanich!

Boni ist der Singular, und der Plural dazu heißt Boni’s. Wenn der Betrag mehr als 3.000 € ausmacht, sogar Bony’s.

Schöne Grüße

MM

Bunnys!