Weil ich in meinem Urlaub nicht einspringe erste Abmahnung geht das ?

Also habe fast 2 Wochen Urlaub . In der 2 Woche ruft meine Chefin an ich soll arbeiten kommen … jeden tag jetzt nach dem 3 Anruf sagt sie das gibt ne Abmahnung. Habe 3 Kinder die zur schule gehn und habe keinen der aufpassen kann in den ferien. .

Man kann Abmahnung wegen aller möglichen Dinge schreiben - nur wird diese hier keinerlei Relevanz haben.

Moin,

informationen hierzu findest Du unter anderem hier:

> Urlaub darf normalerweise nicht unterbrochen werden.
Grundsätzlich erfolgt die Bewilligung bzw. Nichtbewilligung von Urlaubsanträgen durch den Arbeitgeber. Dieser muss vor der Urlaubserteilung entscheiden, ob er dem Arbeitnehmer den beantragten Urlaub gewährt oder dessen Urlaubswunsch wegen dringender betrieblicher Belange i.S.v. § 7 Abs. 1 BUrlG ablehnt. Hat der Arbeitgeber den Urlaub bewilligt und dies dem Arbeitnehmer mitgeteilt, so ist er an diese Erklärung gebunden und kann den Arbeitnehmer nicht aus dem Urlaub zurückrufen. Der Arbeitgeber hat demnach keinen Anspruch auf Urlaubsunterbrechung.

Gruß
Grin

solltest du dennoch eine Abmahnung bekommen, kannst du deine Sicht in einer gegendarstellung zu Papier bringen.
Im Erstfall muss dann ein Richter vor dem Arbeitsgericht Entscheiden, ob die Abmahnung das Papier wert ist, auf dem sie steht.
Nach 2 Jahren muss der Arbeitgeber die Abmahnung ohnehin vernichten.
Gruß Ingo

ganz dumme idee. siehe http://www.hensche.de/Abmahnung_was_tun_bei_Abmahnung.html
"Dann hängt die Wirk­sam­keit ei­ner späte­ren ver­hal­tens­be­ding­ten Kündi­gung von der Be­rech­ti­gung der Ab­mah­nung ab, und wer hier dem Ar­beit­ge­ber zu­ar­bei­tet, in­dem er ihn noch vor Aus­spruch der Kündi­gung auf die Mängel sei­ner Ab­mah­nung auf­merk­sam macht, verhält sich un­klug. "

das ist schlicht unsinn. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abmahnung_Fristen.html#tocitem6
„Da­her kann man nach der ak­tu­el­len BAG-Recht­spre­chung nicht mehr sa­gen, dass nach drei oder spätes­tens vier Jah­ren auch be­rech­tig­te Ab­mah­nun­gen in der Re­gel aus der Per­so­nal­ak­te ent­fernt wer­den müssen“

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Hier nochmal ein Link zum Arbeitsrecht Urlaub! https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/6/nav/1839/article/24999.html solltest du unbedingt mal lesen, insbesondere Rückruf aus dem Urlaub!

Hallo,

rein zwischenmenschlich würde ich der Chefin sagen, dass du sicherlich arbeiten kommen könntest, wenn diese sich um eine Betreuung deiner Kinder kümmert.
Vielleicht merkt sie dann, dass das nicht so einfach ist.

Rein rechtlich würde ich der Chefin sagen: Es geht leider nicht. Bitte rufen Sie mich nicht nochmal an, ich komme nächste Woche Montag wieder zur Arbeit, kein Problem, aber vorher geht es halt nicht.
Kommt eine Abmahnung, dann macht man NICHTS.
Diese Abmahnung wird in deiner Personalakte vermerkt und schlummert dort.
Sie wirkt sich nicht negativ aus.
Kommt es zu einer Kündigung, die auf diese Abmahnung Bezug nimmt, dann lächele freundlich, gehe mit Abmahnung und Kündigung zum Anwalt und freu dich schon mal auf desse Grinsen.
Denn diese Abmahnung ist natürlich NICHTIG. So wäre auch dann die Kündigung UNWIRKSAM.
Eine Abmahnung bekommt man, wenn man sich pflichtwidrig verhalten würde, zu Recht.
Da man im Urlaub nicht für den Cehf erreichbar sein muss und erst recht nicht abrufbereit sein muss, stellt dein Verhalten keine Pflichtwidrigkeit dar.

Telefone kann man auch mal ausmachen, Rufnummern ggf. blockieren.

Da das Arbeitsklima offenbar nicht das Beste ist, würde ich persönlich den Weg empfehlen, auf STUR zu schalten und die Abmahnung innerlich breit grinsend annehmen.

Mache Dir keine Sorgen… hatte ich so ähnlich auch mal. War für mich und meinen Anwalt eine Lachnummer