Also habe fast 2 Wochen Urlaub . In der 2 Woche ruft meine Chefin an ich soll arbeiten kommen … jeden tag jetzt nach dem 3 Anruf sagt sie das gibt ne Abmahnung. Habe 3 Kinder die zur schule gehn und habe keinen der aufpassen kann in den ferien. .
Man kann Abmahnung wegen aller möglichen Dinge schreiben - nur wird diese hier keinerlei Relevanz haben.
Moin,
informationen hierzu findest Du unter anderem hier:
Gruß
Grin
solltest du dennoch eine Abmahnung bekommen, kannst du deine Sicht in einer gegendarstellung zu Papier bringen.
Im Erstfall muss dann ein Richter vor dem Arbeitsgericht Entscheiden, ob die Abmahnung das Papier wert ist, auf dem sie steht.
Nach 2 Jahren muss der Arbeitgeber die Abmahnung ohnehin vernichten.
Gruß Ingo
ganz dumme idee. siehe http://www.hensche.de/Abmahnung_was_tun_bei_Abmahnung.html
"Dann hängt die Wirksamkeit einer späteren verhaltensbedingten Kündigung von der Berechtigung der Abmahnung ab, und wer hier dem Arbeitgeber zuarbeitet, indem er ihn noch vor Ausspruch der Kündigung auf die Mängel seiner Abmahnung aufmerksam macht, verhält sich unklug. "
das ist schlicht unsinn. http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abmahnung_Fristen.html#tocitem6
„Daher kann man nach der aktuellen BAG-Rechtsprechung nicht mehr sagen, dass nach drei oder spätestens vier Jahren auch berechtigte Abmahnungen in der Regel aus der Personalakte entfernt werden müssen“
Hier nochmal ein Link zum Arbeitsrecht Urlaub! https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/6/nav/1839/article/24999.html solltest du unbedingt mal lesen, insbesondere Rückruf aus dem Urlaub!
Hallo,
rein zwischenmenschlich würde ich der Chefin sagen, dass du sicherlich arbeiten kommen könntest, wenn diese sich um eine Betreuung deiner Kinder kümmert.
Vielleicht merkt sie dann, dass das nicht so einfach ist.
Rein rechtlich würde ich der Chefin sagen: Es geht leider nicht. Bitte rufen Sie mich nicht nochmal an, ich komme nächste Woche Montag wieder zur Arbeit, kein Problem, aber vorher geht es halt nicht.
Kommt eine Abmahnung, dann macht man NICHTS.
Diese Abmahnung wird in deiner Personalakte vermerkt und schlummert dort.
Sie wirkt sich nicht negativ aus.
Kommt es zu einer Kündigung, die auf diese Abmahnung Bezug nimmt, dann lächele freundlich, gehe mit Abmahnung und Kündigung zum Anwalt und freu dich schon mal auf desse Grinsen.
Denn diese Abmahnung ist natürlich NICHTIG. So wäre auch dann die Kündigung UNWIRKSAM.
Eine Abmahnung bekommt man, wenn man sich pflichtwidrig verhalten würde, zu Recht.
Da man im Urlaub nicht für den Cehf erreichbar sein muss und erst recht nicht abrufbereit sein muss, stellt dein Verhalten keine Pflichtwidrigkeit dar.
Telefone kann man auch mal ausmachen, Rufnummern ggf. blockieren.
Da das Arbeitsklima offenbar nicht das Beste ist, würde ich persönlich den Weg empfehlen, auf STUR zu schalten und die Abmahnung innerlich breit grinsend annehmen.
Mache Dir keine Sorgen… hatte ich so ähnlich auch mal. War für mich und meinen Anwalt eine Lachnummer