Eine ununterbrochene weiße Linie trennt auf einer Fahrbahn die
Fahrstreifen.
Ein Fahrzeug parkt verbotswidrig in diesem Bereich.
Du hast hier zwei Elemente, die deine Freiheit einschränken.
Element eins ist die Linie, die du nicht überfahren darfst.
Element zwei ist der verbotswidrig Parkende.
Dein Freiheitsrecht wird hier also durch den Falschparker angegriffen. Du stehst vor dem Hinderniss und kannst nicht vorbei. Auch die hinter dir befindlichen Verkehrsteilnehmer werden behindert.
Nun musst du abwägen, was du tun kannst.
Das Rechtsgut „weiter fahren können“ kann nur geschützt werden, wenn du eine Ordnungswidrigkeit begehst. Wenn ein Überfahren der Linie vorsichtig und unter erhöhter Aufmerksamkeit geschieht, dann ist das beeinträchtigte Interesse (Beachtung der durchgezogenen Linie) geringwertiger als das geschützte Interesse (Weiterfahren können, Verkehrsfluss für dich und andere aufrecht erhalten).
OwiG, §16:
„Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für (…) oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“
Die Notstands-Regeln in StGB und OwiG sind mit großer Vorsicht zu genießen.
Aber es dürfte klar sein, dass man nicht vor dem Hinderniss halten muss, bis es in 5 oder 10 Minuten (oder gar Stunden?) entfernt ist. Und einzig dieser Paragraf fällt mir ein, der das Missachten einer Regel zum Wohle aller rechtfertigen würde.
Ansonsten hilft der gesunde Menschenverstand.
Übrigens:
Auch eine rote Ampel darf überfahren werden, wenn die Ampel ganz offensichtlich defekt ist und „hängt“. Eine Wartezeit von 3min vor der Ampel reicht dazu aber noch nicht.