weiße ununterbrochene Linie

Eine ununterbrochene weiße Linie trennt auf einer Fahrbahn die Fahrstreifen.
Ein Fahrzeug parkt verbotswidrig in diesem Bereich.

Frage:
Was können die nun eintreffenden Fahrzeuge rechtlich einwandfrei tun?
a) weiße Linie missachtend überfahren?
b) Polizei rufen, die ihrerseits dann das Falschparkerhindernis zu beseitigen bemüht ist?
c) wenden und einen anderen Weg fahren?
d) warten, dass der Fahrer irgend wann mal sein Fahrzeug freiwillig wegfährt?

Ich meine das ganz ernsthaft.
Was macht z.B. ein Fahrschüler bei der Prüfungsfahrt in dieser Situation richtig?

LG
2felnder

http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…

Als Fahrstreifenbegrenzung dient sie zur Abgrenzung des Gegenverkehrs oder gleichgerichteten Verkehrs und darf auch vom Ein- oder Abbieger nicht überfahren werden. Ausnahme ist nur bei einem nicht ganz vorübergehenden Hindernis auf der Fahrbahnseite möglich (BayObLG VRS 70,55). Sie kann aus einer Doppellinie bestehen.

Wobei mir unklar ist, was ein „nicht ganz vorübergehendes Hindernis“ sein soll. IMHO/IANAL ist damit ein Hindernis gemeint, dass nicht binnen weniger Momente entfernt wird.

und nun konkret?
aha…

Als Fahrstreifenbegrenzung dient sie zur Abgrenzung des
Gegenverkehrs oder gleichgerichteten Verkehrs und darf auch
vom Ein- oder Abbieger nicht überfahren werden. Ausnahme ist
nur bei einem nicht ganz vorübergehenden Hindernis auf der
Fahrbahnseite möglich (BayObLG VRS 70,55). Sie kann aus einer
Doppellinie bestehen.

Wobei mir unklar ist, was ein „nicht ganz vorübergehendes
Hindernis“ sein soll. IMHO/IANAL ist damit ein Hindernis
gemeint, dass nicht binnen weniger Momente entfernt wird…

Und was bedeutet das nun konkret auf meine Frage bezogen?

Alles außer a)?

LG
2felnder

Hi,

das bedeutet wohl dass man die Linie überfahren darf wenn es die Umstände offensichtlich hergeben, da die Alternative sonst eine Stau wäre - was auch nicht im Sinne der StVO ist. So wie man ja auch nicht bei rot an einer Ampel stehen bleibt während hinter einem der Rettungswagen mit Horn und Blaulicht steht, sondern sich langsam in über die (rote) Ampel tastet bis der RTW vorbei kommt. Wird man da geblitzt passiert ja auch nix.

Gruss
K

Hi,
es ist nicht ganz die gleiche Situation, aber ähnlich: Hier hat jemand ein solches Problem mal vollständig durchgespielt und ist schließlich auch vor einem Richter gelandet.
Wenn du mal viel Zeit hast ließ es dir durch, unterhaltsam ist es und vielleicht kannst du noch etwas für dein Problem mitnehmen:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtop…

Gruß

rantanplan

P.S.: Spoiler: Anhalten und die Polizei rufen ist möglich, wird aber sehr, sehr anstregend.t

Oder Du bleibst hinter dem Hindernis stehen bis du verdurstet bist (kommt wohl vor dem verhungern).
Deine Frage kann man auch mit etwas gesundem Menschenverstand lösen.

selbstverständlich?

Deine Frage kann man auch mit etwas gesundem Menschenverstand
lösen.

Stimmt das?
Selbstverständlich kann man das „Problem“ mit Methode a) (von Dir genannt: „gesunder Menschenverstand“) lösen.
Das war aber genau NICHT die Frage.
Die Frage lautete - ausdrücklich fett gedruckt:
Wie löst man es rechtlich einwandfrei.
Wir sind uns sicher einig, dass es dazwischen - nicht so ganz selten - Unterschiede gibt.

Und was würdest du nun dem Fahrschüler ganz konkret in dieser ganz konkreten Situation - per gesundem Menschenverstand - auf seiner Prüfungsfahrt raten?

LG
2felnder

weiß es keiner?
Auf diese konkrete Frage kann niemand antworten?

Was macht nun - ganz konkret - in dieser Situation ein Fahrschüler anlässlich seiner Prüfungsfahrt richtig (rechtlich einwandfrei)?

LG
2felnder

Der Prüfling sollte mit dem Hinweis, dass er sich des Rechtsbruches bewusst ist, an dem Hindernis langsam und sehr, sehr vorsichtig vorbeifahren.

Aber die „richtige“ Handlungsweise hängt immer von den konkreten Begleitumständen ab. Ist das Hindernis erkennbar zügig aufgehoben, weil der Vollpfosten, der gerade mal aus dem Auto ausgestiegen ist um seinen eiligen Brief noch in den -kasten einzuwerfen sich auch schon wieder auf dem Rückweg befindet, dann wartet man bis er weitergefahren ist. Liegt ein umgekippter Lkw im Weg, dann steigt man ggf. besser aus, um Hilfe zu leisten. Winkt einen der freundliche Polizist weiter, dann leistet man der Aufforderung Folge.

danke für die Klarstellung…

Der Prüfling sollte mit dem Hinweis, dass er sich des
Rechtsbruches bewusst ist, an dem Hindernis langsam und sehr,
sehr vorsichtig vorbeifahren.

Danke.
Ich generalisiere mal:
Pragmatismus bedeutet auch:
Sinnvoll kann auch Rechtsbruch sein, wenn er im Eigeninteresse - und mutmaßlich auch im Interesse anderer - in vollem Bewusstsein und - ggf. - langsam und vorsichtig begangen wird.

Ich fürchte so ist es - im Kleinen, wie im Großen
und das macht „Pragmatismus“ in meinen Augen so gefährlich.

LG
2felnder

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Eine ununterbrochene weiße Linie trennt auf einer Fahrbahn die
Fahrstreifen.
Ein Fahrzeug parkt verbotswidrig in diesem Bereich.

Du hast hier zwei Elemente, die deine Freiheit einschränken.
Element eins ist die Linie, die du nicht überfahren darfst.

Element zwei ist der verbotswidrig Parkende.

Dein Freiheitsrecht wird hier also durch den Falschparker angegriffen. Du stehst vor dem Hinderniss und kannst nicht vorbei. Auch die hinter dir befindlichen Verkehrsteilnehmer werden behindert.

Nun musst du abwägen, was du tun kannst.
Das Rechtsgut „weiter fahren können“ kann nur geschützt werden, wenn du eine Ordnungswidrigkeit begehst. Wenn ein Überfahren der Linie vorsichtig und unter erhöhter Aufmerksamkeit geschieht, dann ist das beeinträchtigte Interesse (Beachtung der durchgezogenen Linie) geringwertiger als das geschützte Interesse (Weiterfahren können, Verkehrsfluss für dich und andere aufrecht erhalten).

OwiG, §16:
„Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für (…) oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“

Die Notstands-Regeln in StGB und OwiG sind mit großer Vorsicht zu genießen.
Aber es dürfte klar sein, dass man nicht vor dem Hinderniss halten muss, bis es in 5 oder 10 Minuten (oder gar Stunden?) entfernt ist. Und einzig dieser Paragraf fällt mir ein, der das Missachten einer Regel zum Wohle aller rechtfertigen würde.

Ansonsten hilft der gesunde Menschenverstand.

Übrigens:
Auch eine rote Ampel darf überfahren werden, wenn die Ampel ganz offensichtlich defekt ist und „hängt“. Eine Wartezeit von 3min vor der Ampel reicht dazu aber noch nicht.

danke schön…
Würdest du das als Prüfling bei der Prüfungsfahrt tatsächlich so machen?

Ich bin als Prüfling seinerzeit auf einer einen nicht völlig ausreichenden Seitenabstand gewährleistenden Einbahnstrasse 5 Minuten einem Radler hinterhergeschlichen; hinter mir Stadtbus, dahinter Stau mit Hupkonzert.
Ich habe Blut und Wasser geschwitzt - und bestanden…
Seither misstraue ich „pragmatischen Lösungen“ im rechtlichen Bereich.

LG
2felnder

Hallo,

das mit dem Radfahrer ist eine andere Nummer.
Erstens verhält sich der Radfahrer nicht rechtswidrig,
zweitens ist ein minutenlanges Warten vor einem abgeparkten PKW nicht mit langsamer Fahrt zu vergleichen,
drittens wäre man selber bei der Langsamfahrt ja nur behindert, würde aber den Radfahrer gefährden - das wäre also ein Missverhältnis. Die Gefährdung des Radfahrers kann man nicht mit Sekunden Zeitverlust rechtfertigen.

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stimmt…
Das stimmt, das ist ziemlich viel anders.
Hat sich mir aber sehr eingebrannt.

LG
2felnder

Auf diese konkrete Frage kann niemand antworten?

Was macht nun - ganz konkret - in dieser Situation ein
Fahrschüler anlässlich seiner Prüfungsfahrt richtig (rechtlich
einwandfrei)?

Ich stand mal währen einer Fahrstunde (nicht Prüfung) vor genau dieser Situation und habe brav gehalten. Der Fahrlehrer sagte, ich solle vorsichtig und umsichtig vorbeifahren, wir können (und dürfen!) hier nicht stundenlang warten.