Weisungskompetenz von Botschaftern

Muss man dem eigenen Botschafter Folge leisten, wenn er auffordert, ein Land aufgrund der Sicherheitssituation zu verlassen? Was würde passieren, wenn man sich weigert?

Hallo,

Muss man dem eigenen Botschafter Folge leisten, wenn er auffordert, ein Land aufgrund der Sicherheitssituation zu verlassen? Was würde passieren, wenn man sich weigert?

Ist man denn einfach nur Staatsangehöriger des dieses Land vertretenden Botschafters oder ist dieser auch Vorgesetzter?
Ist man nur Staatsangehöriger, dann braucht man dem nicht Folge leisten. Da passiert dann auch nichts. Nicht mal dann wenn man sich hinterher bitterböse in der heimischen Presse beschwehrt, dass der Heimatstaat nicht alles unternommen hätte, als man urplötzlich in der Gewalt von Freiheitskämpfern war.

Grüße

vielen Dank für diese Auskunft! Nein, es geht nicht um ein Vorgesetztenverhältnis. Nur um die Anwesenheit als Deutsche in einem Krisengebiet. Die Botschafter können also nur Empfehlungen aussprechen? Wenn jetzt doch was passieren würde, könnte ich dann nicht zur Verantwortung gezogen werden?

vielen Dank für diese Auskunft! Nein, es geht nicht um ein
Vorgesetztenverhältnis. Nur um die Anwesenheit als Deutsche in
einem Krisengebiet. Die Botschafter können also nur
Empfehlungen aussprechen?

Selbstverständelich, dafür sind sie da.

Wenn jetzt doch was passieren würde, könnte ich dann nicht zur :Verantwortung gezogen werden?

Natürlich haftest du immer für dein Handeln und wirst dafür auch immer verantwortlich gemacht werden können.

Im Speziellen Fall kann das bedeuten: Der Botschafter hat - auf Anordnung des Auswärtigen Amtes - wegen akuter Sicherheitsbedenken alle Deutschen zur Ausreise aus dem Land X aufgefordert. Oder das AA eine Reisewarnung für Land X ausgesprochen.
Deutschen, die diese eindeutigen Hinweise ignorieren kann dann z.B. nach einer erforderlichen Befreiungsaktion durch Bundeswehr und/oder Bundespolizei die Anteilige Rechnung für den Einsatz und sonstiges ins Haus flattern. Oder aber es wird vollständig von Rettungsbemühungen abgesehen.
Die im Jahr 2000 auf den Philipinen verschleppte Familie Wallert musste nach ihrer monatelangen Geiselhaft 13000€ an das Auswärtige Amt zahlen.

Gruß Andreas

Hi der-weiss-vielleicht-was !

Die im Jahr 2000 auf den Philipinen verschleppte Familie
Wallert musste nach ihrer monatelangen Geiselhaft 13000€ an
das Auswärtige Amt zahlen.

Ja, ja lang ists her. Aber zur damaligen Zeit wurde noch nicht in € abgerechnet, sondern in DM. vgl. hierzu den letzten Absatz von ( http://www.focus.de/politik/ausland/susanne-osthoff_… ) .
Und die deckten wohl auch nur die Flugkosten.

Von Frau Osthoff wollen wir mal gar nicht reden, da krieg ich jetzt noch den Aggress.

Grüße
vdmaster

Hi kesangala !

Die bisherigen Antworten haben natürlich nur dann Gültigkeit, wenn Du deutscher Staatsbürger bist und es sich um den deutschen Botschafter handelt.

Solltest Du Ausländer sein und es sich um den Botschafter eines anderen Landes handeln, dann zwingt Dich das deutsche Gesetzt nicht, einer Aufforderung Folge zu leisten. Was die Gesetze des anderen Landes vorschreiben ist natürlich unklar - zumindest bis wir wüssten, um welches Land es sich handelt. Vielleicht Nigeria ?

Grüsse
vdmaster

Ja, ja lang ists her. Aber zur damaligen Zeit wurde noch nicht
in € abgerechnet, sondern in DM.

Du hast so recht. :wink:

vielen dank an alle, die auskunft geben konnten!