Weiterbeschäftigung

Hallo Experten,
Fall: Arbeitnehmer ist in einen Fuhrunternehmen (Kleinunternehmen) beschäftigt. Hat einen Unfall verursacht mit Sachschaden, aber keinerlei Konsequenzen. Keine Abmahnung.Fahrerlaubnis alles noch da. Nach ca. 5 Monaten wurde nach einer vagen Einweisung des Arbeitgebers zum Abkippen von Schüttgut dieses angeblich falsch abgekippt (keiner war auf der Baustelle, der eingewiesen hat, noch war ein Schild vorhanden wo gekippt werden sollte) Die Firma die mit dem Fuhrunternehmen den Vertrag hat holte sich einen Bagger um das Schüttgut „umzuschichten“ in Höhe von 125 € und stellte es dem Arbeitnehmer in Rechnung (Frage der Zahlung wurde schon in einem Beratungsgespräch mit Anwalt geklärt, das nicht gezahlt werden soll, da keine Fahrlässigkeit vorliegt). Arbeitgeber legte Arbeitnehmer die Selbstkündiung nahe. Arbeitnehmer kündigt nicht, da er sonst eine Sperre vom Arbeitsamt zu befürchten hat. Meldung beim Arbeitsamt erfolgte, zwecks drohender Kündigung. Arbeitgeber bekommt für Arbeitnehmer Förderung vom Arbeitsamt, deswegen wahrscheinlich keine Kündigung.
Arbeitnehmer war 3 Wochen krank geschrieben und in dieser Zeit kam auch keine Abmahnung.
Arbeitnehmer soll jetzt seinen Urlaub nehmen und danach ist alles beim „alten“ also bitte schön selbst kündigen.
Was soll man jetzt machen. Arbeitsamt hilft auch nicht weiter. An wen soll sich jetzt gewendet werden.
Für Hilfe wäre ich echt dankbar.

Leider weiß ich nicht, wie lange Sie schon bei diesem Unternehmen sind und wieviel Mitarbeiter da sind.
Egal, nicht selber kündigen - warum auch? Wenn überhaupt, soll der AG kündigen und entsprechend innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage über Fachanwalt einreichen und sehen, ob die Kündigung überhaupt Bestand hat, eher nicht.

Der AG muss innerhalb von 6 Wochen Dich abmahnen oder kündigen nach Kenntnisnahme eines Fehlverhaltens eines AN. Tu Du Dir hier keinen Kopf drum machen, lass ihn hier machen oder nicht, ob die Kündigung überhaupt Bestand hätte ist fraglich und so lange innerhalb der 6 Wochen vom AG nichts kommt…

Danke erstmal für die Antwort. Na mal sehen, wie die ganze Sache weitergeht.

Hallo,

Das ist falsch. Es gibt keine festgelegte Frist für eine Abmahnung:

2 Like

Hallo,

das könnte so sein. Ist das Arbeitsverhältnis vertraglich befristet?

Gruß mki

Das ist so, wie Du das ausschließlich verneinst, ebenso falsch.

Inwiefern ist die Aussage, dass es keine feste Frist (hier eine, die immer 6 Wochen umfasst) gibt, falsch?

1 Like

Es kommt letztendlich auf die Richterschaft an, was der bzw. die denken.

… womit Wolfgangs Aussage absolut korrekt ist.

1 Like

das war zu erwarten. Warum also ernsthafter einsteigen :interrobang:

?

Wolfgangs Aussage war, dass es keine fixe Frist für Abmahnungen gibt.
Du sagst, es liegt im Ermessen der Richterschaft.

Eine feste Frist schließt einen Ermessenspielraum aus.

Sorry, aber da verstehe ich deine Reaktion jetzt mal so gar nicht, zumal vollkommen klar ist, dass es auf die Einzelfallbetrachtung ankommt …
BAG v. 6.3.2003, 2 AZR 128/02
BAG v. 16.9.2004, 2 AZR 406/03

1 Like

warum in aller welt stellst du hier permanent falsche behauptungen in den raum? glaubst du, das nutzt irgendwem, wenn du das tust - außer deinem ego vielleicht?
##dieter nuhr!!!

1 Like

Hi!

War dieser denn so beantragt?

  1. Auf keinen Fall selbst kündigen!

  2. Es ist abzuklären, ob der Urlaub überhaupt genommen werden muss oder ob der AG sich nicht sogar in einen Annahmeverzug begibt.

  3. Abwarten.
    Sorry, hört sich vielleicht unbefriedigend an, allerdings ist der Arbeitgeber am Zug.
    Entweder, er kündigt oder aber er lässt es.
    Ohne Kündigung besteht das Arbeitsberhältnis fort, was bedeutet, dass der AG selbst dann das Entgelt zu zahlen hat, wenn er den AN nicht arbeiten lässt.

VG
Guido

Danke für die Antwort. Kündigung kam jetzt und nun ist Gott sei Dank dieser „Schwebezustand“ vorbei.

Sollte es ein Thema sein: Du hast eine Frist von 3 Wochen ab „jetzt“ (Zustelldatum) für die Klage beim Arbeitsgericht.
Das solltest Du aber nicht ohne Rechtsbeistand machen, da mir zumindest der Urlaub in der Freistellung (welche ja nur mündlich erteilt wurde) sehr angreifbar erscheint.

Viel Erfolg
Guido

1 Like