Hallo zusammen. Ich absolviere nebenberuflich noch eine Weiterbildung bei der KVHS in meinem Ort. Da ich soviel bei der Arbeit zu tun habe, komme ich kaum noch zum lernen und bin total überfordert. Ich spiele mit dem Gedanken die Weiterbildung abzubrechen bzw. bei der Kreisvolkshochschule zu kündigen. Leider steht in den AGB´s nur folgendes:
Abmeldungen
Abmeldungen müssen für alle Veranstaltungen schriftlich bei der Geschäftsstelle der KVHS der in Gifhorn bzw. in der zuständigen Außenstelle erfolgen. Das Fernbleiben vom Kursus gilt nicht als Abmeldung.
Abmeldefristen:
Bis spätestens drei Tage vor Kursbeginn bei allgemeinen Veranstaltungen
Bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Bildungsurlaubsveranstaltungen
Für Seminare mit Unterkunft und Verpflegung, bei Studien- und Tagesreisen und bei IHK-Lehrgängen sowie Schulabschlüssen gelten gesonderte Bedingungen. Außerhalb der genannten Fristen werden Abmeldungen nur bei nachweislicher Erkrankung oder aus beruflichen Gründen mit Bescheinigung des Arbeitgebers anerkannt. Bei Nichteinhaltung der Fristen werden die anfallenden Entgelte erhoben. Bei Kochkursen betrifft das auch die Lebensmittelumlage. Abmeldungen bei den Kursleitern/innen sind unwirksam!
Daraus werde ich absolut nicht schlau und meine Frage nun: Könnt ihr mir vlt. weiterhelfen wie ich jetzt Kündigen soll bzw. kann?
Ich bedanke mich schon einmal für eure Antworten