Weiterbildung abbrechen

Hallo zusammen. Ich absolviere nebenberuflich noch eine Weiterbildung bei der KVHS in meinem Ort. Da ich soviel bei der Arbeit zu tun habe, komme ich kaum noch zum lernen und bin total überfordert. Ich spiele mit dem Gedanken die Weiterbildung abzubrechen bzw. bei der Kreisvolkshochschule zu kündigen. Leider steht in den AGB´s nur folgendes:

Abmeldungen

Abmeldungen müssen für alle Veranstaltungen schriftlich bei der Geschäftsstelle der KVHS der in Gifhorn bzw. in der zuständigen Außenstelle erfolgen. Das Fernbleiben vom Kursus gilt nicht als Abmeldung.

Abmeldefristen:

Bis spätestens drei Tage vor Kursbeginn bei allgemeinen Veranstaltungen
Bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Bildungsurlaubsveranstaltungen
Für Seminare mit Unterkunft und Verpflegung, bei Studien- und Tagesreisen und bei IHK-Lehrgängen sowie Schulabschlüssen gelten gesonderte Bedingungen. Außerhalb der genannten Fristen werden Abmeldungen nur bei nachweislicher Erkrankung oder aus beruflichen Gründen mit Bescheinigung des Arbeitgebers anerkannt. Bei Nichteinhaltung der Fristen werden die anfallenden Entgelte erhoben. Bei Kochkursen betrifft das auch die Lebensmittelumlage. Abmeldungen bei den Kursleitern/innen sind unwirksam!

Daraus werde ich absolut nicht schlau und meine Frage nun: Könnt ihr mir vlt. weiterhelfen wie ich jetzt Kündigen soll bzw. kann?

Ich bedanke mich schon einmal für eure Antworten

Ich würde einfach mal da anrufen und freundlich nachfragen. Vielleicht gibt es auf Kulanz eine Möglichkeit auszusteigen.

Hallo GT1210,
so wie ich das sehe, käme nur eine Abmeldung aus beruflichen Gründen mit Bescheinigung des Arbeitgebers infrage. Was das für Gründe seien können, geht aus den AGBs nicht hervor. Ich kann mir nur vorstellen, dass dein Betrieb dir bescheinigt, dass im Moment der Betrieb deine Arbeitskraft mehr als üblich benötigt. Das wäre meiner Meinung nach mit den AGB- Bestimmungen zur Kündigung der Weiterbildung vereinbar.
Viel Glück

Hallo,

ich bin zwar keine Expertin für Vertragsbedingungen und Kündigungsrecht und kenne mich eigentlich nur mit inhaltlichen Fragen zu Fort- und Weiterbildung aus, aber wenn es Dir darum geht, den Kurs nicht mehr besuchen zu können/müssen, weil es wegen Deinem Job zu anstrengend ist, kannst Du natürlich einfach nicht mehr hingehen. Wenn Du den Kurs freiwillig besuchst, gibt’s ja keine Sanktionen, von wem auch. Schwieriger wäre es, wenn Du diese Weiterbildung auf Wunsch Deines Arbeitgebers machst. Hier solltest Du natürlich mit Deinem Chef besprechen, dass Du zeitlich die Weiterbildung nicht mehr schaffest ohne dass Deine Arbeit darunter leiden würde. Wenn Du aus beruflichen Gründen die Weiterbildung kündigen willst, versuche eine Bescheinigung Deines Arbeitgebers zu bekommen.
Ich finde eine Kündigung ist nur sinnvoll, wenn Du dann auch Teile Deiner Weiterbildungsgebühren zurück bekommst. Wenn’s sowieso kein Geld zurück gibt, geh einfach nicht mehr hin. So würde ich es machen.

Gruß Tanja

Hi!
Also ich war auch schon einmal in so einer ähnlichen Situation. Meine Erfahrung war damals das ein klärendes Gespräch mit dem Anbieter kann hilfreich sein und eventuell eine Lösung gefunden werden.

Gruß
Holger

Du kannst da gar nicht kündigen.