Hallo Wissende,
mal angenommen, eine bekannte Computerzeitschrift stellt Wochen/Monatelang (also anscheinend sehr bewußt, nicht durch einen Irrtum eines Mitarbeiters) auf ihrer Webseite einen Link zur Verfügung wo jedermann sich eine PDF herunterladen kann, die einem gedruckten Buch entspricht.
Sowas ist ja auf/bei Computerzeitschriften entweder in ihren Heften (jetzt mit CD mit Vollversion von programm xyz usw) und auch ihren Webseiten völlig normal.
Nach einiger Zeit verschwinden diese Links, dafür stehen dann da andere Links um sich etwas kostenlos herunterzuladen.
Nun sieht jemand in einem x-beliebigen Forum, nennen wir es mal x-x-x eine Anfrage wo ein anderer x-x-x-Benutzer eine Anfrage stellt um herasuzufinden wo er denn im Internet genau so ein Buch kostenlos herunterladen könnte als PDF oder sonstwas.
Nun hat dieser Jemand das Problem, er hatte sich ja seinerzeit diese PDF-Datei heruntergeladen, darf er legal, also ohne daß das beliebige Forum x-x-x Ärger kriegen könnte, mittels einer Hochladadresse (wie z.B. in FAQ:2861) diese PDF ins Internet stellen und den Link dazu in dem Forum x-x-x kundtun, sodaß sich der Anfrager und andere Interessierte sich diese PDF herunterladen können?
Dankeschön für das Interesse
Gruß
Reinhard