Hallo,
Wie sieht das Gesetzesmäßig aus, wenn ich an einen Freund
Musik weitergebe? Soweit ich weis, ist das rechtlich im grünen
Bereich.
Ob das wirklich im grünen Bereich ist, dürfte zumindest zweifelhaft sein.
Verboten ist nach dem Urhebergesetz (UrhG), Vervielfältigungen (§§ 16, 15 Abs. 1 Nr. 1 UrhG) eines urheberrechtlich geschützten Werkes (hier: Musikwerk) unbefugt herzustellen. Eine Vervielfätigung liegt schon dann vor, wenn ich eine CD kopiere oder eine MP3-Datei auf CD brenne, vgl. § 16 Abs. 2 UrhG. Der Urheber oder andere Verwerter oder Nutzungsrechtinhaber (GEMA etc.) können in diesem Falle Unterlassungs-, Beseitigungs- und auch Schadensersatzansprüche geltend machen, vgl. § 97 UrhG. Streng genommen kommt auch eine Strafbarkeit in Betracht, vgl. § 106 UrhG.
Woran man hierbei denken könnte, wäre die Schrankenregel des § 53 UrhG, die die sog. Privatkopie regelt. Ob man jedoch eine zulässig hergestellte Privatkopie an Dritte weitergeben darf, halte ich persönlich für äußerst zweifelhaft.
Was ist aber mit Musik, die ich bekommen habe und dann an
Dritte weitergeben möchte?
Hier gilt das oben gesagte entsprechend. Bereits die Weitergabe an Sie (sofern es sich nicht um die Schenkung eines Originals handelt) dürfte urheberrechtswidrig sein. Die weitere Wiedergabe an Vierte ist das dann erst recht, da dann schon die Vorlage (Ihre Kopie) unerlaubt hergestellt, resp. weitergegeben wurde und mithin die weitere Kopie (erst recht) auch unerlaubt ist.
Wann ist das möglich, wann nicht bzw ist es überhaupt möglich?
Die rechtmäßige Kopie (sofern man keinen Kopierschutz umgeht!!) ist im Grunde nur nach § 53 UrhG denkbar. Zu den Einzelheiten verweise ich zunächst auf die Eigenlektüre dieser Norm. (Sollten Fragen offen bleiben, führe ich hierzu gerne später weiter aus)…
Die gemachten Angaben stellen meine eigene Rechtsauffassung / Auslegung der einschlägigen Normen dar.
Es gibt sicherlich auch Leute / Juristen, die das Vorgehen als „Graubereich“ klassifizieren würden. Hier wäre ich jedoch äußerst vorsichtig. Nähere Angaben wird Ihnen sicherlich ein Rechtsanwalt (idealiter aus dem Bereich des Urheberrechts) machen können.
Mit freundlichen Grüßen
Luxuria86
Zu den Normen
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__16.html