Weitergabe von Musik von Freunden an Freunde

Wie sieht das Gesetzesmäßig aus, wenn ich an einen Freund Musik weitergebe? Soweit ich weis, ist das rechtlich im grünen Bereich.

Was ist aber mit Musik, die ich bekommen habe und dann an Dritte weitergeben möchte?

Wann ist das möglich, wann nicht bzw ist es überhaupt möglich?

Konnte bisher nichts spezielles dafür finden.

Mit freundlichem Gruß

Es darf den privaten Rahmen nicht sprengen. Eine feste Definition dieses Rahmens gibt es nicht. Man sagt das man die Musik (oder Werke) die man selbst gekauft hast an bis zu sieben seiner Freunde weitergeben darf. Aber eine wirklich eindeutige Aussage gibt es dazu nicht.

Es gibt kein „grundsätzliches Recht auf Kopie“. Es sei denn das die Lizenzbestimmungen des entsprechenden Werkes sagen genau aus in welcher Form und wie oft man etwas weitergeben darf.

Über solche Fragen wird nach wie vor vor Gericht gestritten.

Vielleicht hilft dir der folgende Link weiter:

http://www.urheberrecht.th.schule.de/86210899320b036…

Gruß
Formator

Keine Ahnung. Mein Profil sagt aus, dass ich mich mit dem Urhebrrecht von texten beschäftige.

Hi, lies das, Bramante
http://www.heise.de/ct/artikel/Musikkopien-illegal-2…

Hi there, ich kenn mich an sich eher im Literaturbereich, v.a. mit Übersetzungen aus. Also bitte alles als Laienmeinung nehmen:

Soweit mir bekannt ist, sind Verletzungen des Urheberrechts immer dann ein Problem (für dich als „Verletzer“), wenn du sie *in der Öffentlichkeit* begehst. Das heißt, solange du Musik privat weitergibst, ist das etwas zwischen dir und dem/derjenigen. Öffentlich wird es, sobald du nicht mehr kontrollierst, wer da mithört bzw. mitlädt. „Im Internet“ ist daher logischerweise öffentlich - auch File-sharing wird mehrheitlich für öffentliches Handeln gehalten.

Keine Ahnung, ob du das überhaupt wissen wolltest, deine Frage ist nicht recht klar: Wo soll der Unterschied zwischen „an einen Freund“ und „an Dritte weitergeben“ liegen?

Und was ist das für „Musik, die ich bekommen habe“? Im Gegensatz zu selbst gemachter?

Also bleib sauber, gell?
Wr

Hallo,

Wie sieht das Gesetzesmäßig aus, wenn ich an einen Freund
Musik weitergebe? Soweit ich weis, ist das rechtlich im grünen
Bereich.

Ob das wirklich im grünen Bereich ist, dürfte zumindest zweifelhaft sein.
Verboten ist nach dem Urhebergesetz (UrhG), Vervielfältigungen (§§ 16, 15 Abs. 1 Nr. 1 UrhG) eines urheberrechtlich geschützten Werkes (hier: Musikwerk) unbefugt herzustellen. Eine Vervielfätigung liegt schon dann vor, wenn ich eine CD kopiere oder eine MP3-Datei auf CD brenne, vgl. § 16 Abs. 2 UrhG. Der Urheber oder andere Verwerter oder Nutzungsrechtinhaber (GEMA etc.) können in diesem Falle Unterlassungs-, Beseitigungs- und auch Schadensersatzansprüche geltend machen, vgl. § 97 UrhG. Streng genommen kommt auch eine Strafbarkeit in Betracht, vgl. § 106 UrhG.

Woran man hierbei denken könnte, wäre die Schrankenregel des § 53 UrhG, die die sog. Privatkopie regelt. Ob man jedoch eine zulässig hergestellte Privatkopie an Dritte weitergeben darf, halte ich persönlich für äußerst zweifelhaft.

Was ist aber mit Musik, die ich bekommen habe und dann an
Dritte weitergeben möchte?

Hier gilt das oben gesagte entsprechend. Bereits die Weitergabe an Sie (sofern es sich nicht um die Schenkung eines Originals handelt) dürfte urheberrechtswidrig sein. Die weitere Wiedergabe an Vierte ist das dann erst recht, da dann schon die Vorlage (Ihre Kopie) unerlaubt hergestellt, resp. weitergegeben wurde und mithin die weitere Kopie (erst recht) auch unerlaubt ist.

Wann ist das möglich, wann nicht bzw ist es überhaupt möglich?

Die rechtmäßige Kopie (sofern man keinen Kopierschutz umgeht!!) ist im Grunde nur nach § 53 UrhG denkbar. Zu den Einzelheiten verweise ich zunächst auf die Eigenlektüre dieser Norm. (Sollten Fragen offen bleiben, führe ich hierzu gerne später weiter aus)…

Die gemachten Angaben stellen meine eigene Rechtsauffassung / Auslegung der einschlägigen Normen dar.

Es gibt sicherlich auch Leute / Juristen, die das Vorgehen als „Graubereich“ klassifizieren würden. Hier wäre ich jedoch äußerst vorsichtig. Nähere Angaben wird Ihnen sicherlich ein Rechtsanwalt (idealiter aus dem Bereich des Urheberrechts) machen können.

Mit freundlichen Grüßen

Luxuria86

Zu den Normen
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__97.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__15.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__16.html

http://www.it-recht-kanzlei.de/privatkopie-urheberre…

Hallo!

Wie sieht das Gesetzesmäßig aus, wenn ich an einen Freund Musik weitergebe?

Kommt drauf an :wink:

Was Du meinst, nennt man „Privatkopie“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie).

Was ist aber mit Musik, die ich bekommen habe und dann an Dritte weitergeben möchte?

Für die Privatkopie spielt es keine Rolle, ob Du ein „Original“ als Vorlage benutzt oder eine Kopie.

Wann ist das möglich, wann nicht bzw ist es überhaupt möglich?

Lies mal den oben verlinkten Wikipedia-Artikel. Wenn dann noch Fragen offen sind - jederzeit.

Gruß, Jan