Weitergewährung Erwerbsminderungsrente

Hallo,

der nachfolgende Fall ist quasi ein „Kollateralschaden“ des Corona-Virus. Vielleicht hat ja jemand aufgrund vergleichbarer Fälle Tipps:

Frau A bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, befristet bis zum 30.04. 2020 von der DRV Bund, die ja bekanntlich auch in normalen Zeiten nicht gerade für schnelle Bearbeitung bekannt ist.
Frau A hat bereits Im November 2019 die Weitergewährung der Rente beantragt und die Stellungnahmen bzw. Befundberichte der behandelnden Ärzte beigelegt.

Danach war erst mal „Funkstille“. Weder hat die DRV weitere Berichte angefordert noch einen der angegebenen Ärzte angeschrieben. In der letzten Februarwoche flatterte Frau A ein Schreiben ins Haus, in der sie zur Begutachtung am 25.03.2020 in den Räumen der DRV Ba-Wü „eingeladen“ wurde.
Nun kam gestern ein Schreiben der DRV Bund, in dem der Begutachtungstermin „bis auf Weiteres“ ausgesetzt wurde.

In dem aktuellen Schreiben gab es keinerlei Hinweise, wie es jetzt mit der Rente nach dem 30.04. weitergeht. Auch auf sofortige telefonische Nachfrage wurde lediglich lakonisch mitgeteilt, daß die Rente ende und halt ggfs. nachgezahlt werde.
Frau A meint sich aber erinnern zu können, mal was gelesen zu haben, daß bei derartig langsamer Bearbeitung eine Rente auch vorübergehend über das Ende der Befristung bis zur Bescheidung weitergezahlt werden müsse.
Kann das sein oder muß Frau A Grundsicherung ab dem 01.05. beantragen ?

Für Aufklärung dankt
Alberca

Hallo,
wenn es seitens des Rentenversicherungsträgers nicht möglich ist, eine Entscheidung über die Weitergewährung zu treffen, dann kann die Rentenversicherung von sich aus den Rentenbezug verlängern, auch ohne Gutachten. Ich kann mich an einen Fall aus meiner Praxis erinnern, da war das so.
Als Unterstützung habe ich dazu einen Fall im Netz gefunden - ich zitiere :

**joy:Hallo. Seit 12/2015 beziehe ich volle Erwerbsminderungsrente. Diese wurde befristet bis 3o.06.2018. Im Februar 2018 stellte ich den Folgeantrag. Dieser wurde bewilligt bis 31.07.2019 . Entschieden wurde diese Verlängerung durch den Sachbearbeiter, da der ärztliche Dienst der DRV nicht in der Lage war, sein Statement abzugeben. Im März 2019 stellte ich nun wieder einen Folgeantrag. Auch dieser wurde wieder ohne ärztliche Begründung vom Sachbearbeiter für 3 Monate verlängert. Aber kein Bescheid, sondern in Form einer Nachricht…
Da sollte man bei der Rentenversicherung nochmals nachhaken, meine ich.
Gruss
Czauderna

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Hallo,

danke für die Info. Mittlerweile hat die DRV Bund auf die gefühlt 20. Nachfrage ebenfalls erklärt, daß nach Aktenlage entschieden würde und der Bescheid auf dem Weg sei.
Es lebe die Kundenfreundlichkeit der DRV Bund. Das ein Bescheid nach Aktenlage erstellt würde, hätte man Frau A, die sowieso schon psychisch so stark angeschlagen ist, daß es einer der Hauptgründe für die Rente war, auch schon mit der Terminabsage mitteilen können. Das hätte ihr einen richtig schlimmen Rückfall erspart.
Aber Ignoranz scheint das Einzige zu sein, was die DRV Bund richtig gut beherrscht - da unterscheidet sie sich auch nochmal besonders negativ von den anderen Rentenversicherungsträgern, soweit ich deren Praxis kenne.

Alberca