Hallo,
der nachfolgende Fall ist quasi ein „Kollateralschaden“ des Corona-Virus. Vielleicht hat ja jemand aufgrund vergleichbarer Fälle Tipps:
Frau A bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, befristet bis zum 30.04. 2020 von der DRV Bund, die ja bekanntlich auch in normalen Zeiten nicht gerade für schnelle Bearbeitung bekannt ist.
Frau A hat bereits Im November 2019 die Weitergewährung der Rente beantragt und die Stellungnahmen bzw. Befundberichte der behandelnden Ärzte beigelegt.
Danach war erst mal „Funkstille“. Weder hat die DRV weitere Berichte angefordert noch einen der angegebenen Ärzte angeschrieben. In der letzten Februarwoche flatterte Frau A ein Schreiben ins Haus, in der sie zur Begutachtung am 25.03.2020 in den Räumen der DRV Ba-Wü „eingeladen“ wurde.
Nun kam gestern ein Schreiben der DRV Bund, in dem der Begutachtungstermin „bis auf Weiteres“ ausgesetzt wurde.
In dem aktuellen Schreiben gab es keinerlei Hinweise, wie es jetzt mit der Rente nach dem 30.04. weitergeht. Auch auf sofortige telefonische Nachfrage wurde lediglich lakonisch mitgeteilt, daß die Rente ende und halt ggfs. nachgezahlt werde.
Frau A meint sich aber erinnern zu können, mal was gelesen zu haben, daß bei derartig langsamer Bearbeitung eine Rente auch vorübergehend über das Ende der Befristung bis zur Bescheidung weitergezahlt werden müsse.
Kann das sein oder muß Frau A Grundsicherung ab dem 01.05. beantragen ?
Für Aufklärung dankt
Alberca