Weiterhin unterhaltspflichtig?

meine nichte hat eine ausbildung zur sozial assistentin beendet und möchte nun eine weiterführende ausbildung zur altenpflegerin machen.
ist ihr vater weiterhin in der unterhaltspflicht?
und wenn ja wie lange läuft dies zweite ausbildung?

Tut mir leid: Das weiß ich nicht.

sorry, auf diesem Gebiet kenne ich mich nicht aus.
Ich hoffe, es finden sich in diesem Forum genügend Experten.
nordon

ist nicht mein Fachgebiet

Nein ist er nicht. Es gibt mehrere Gerichtsurteile wo entschieden wurde, dass die Eltern nur eine Ausbildung finanzieren müssen. Wenn die junge Dame meint sie müsse noch eine weitere Ausbildung machen, muß sie das auf eigene Kosten machen. Die Gerichtsurteile einfach mal googeln und ihr in die Hand drücken. z.B.
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzie…

Hallo,

zum Unterhaltsrecht kann ich leider nichts Genaues sagen.

Die Ausbildung zur Altenpflegerin dauert 3 Jahre. Wenn die vorherige Ausbildung entsprechende Vorkenntnisse vermittelt hat, kann die Ausbildung bereits im Ausbildungsvertrag auf 2,5 oder 2 Jahre verkürzt werden.

Gruß

RHW

Wenn sie eine weiterführende Ausbildung macht dann ist ihr Vater noch in der unterhaltspflicht voraus gesetzt das Gehalt seiner tochter spielt eine Rolle. Er soll sich mal bei Jugendamt erkundigen
Mfg

Hallo,

grundsätzlich ist es so, dass die Eltern eine Ausbildung finanzieren müssen, mehr aber nicht.
Allerdings ist es in diesem Fall so, dass die Weiterbildung von der Sozialassistentin zur Altenpflegerin auf jeden Fall eine gute Sache wäre - weil man sich in der gleichen Richtung weiter qualifiziert. Als Mutter würde ich das also unterstützen, keine Frage.
Die Ausbildung dauert, in Bayern jedenfalls, drei Jahre. Es gibt auch eine Ausbildungsvergütung, die nach Bundesland unterschiedlich sein kann.
Die finanzielle Unterstützung würde sich also vielleicht in Grenzen halten.

Viele Grüße
Gartenfee

Hallo,

der Vater ist nur bis zum Ende der Erstausbildung unterhaltspflichtig.
Deine Nichte hat ihre Ausbildung abgeschlossen und könnte sich selber ernähren, somit endet die Unterhaltspflicht der Eltern.
Vielleicht wäre es von Vorteil, wenn Deine Nichte mal mit ihrem Vater von Angesicht zu Angesicht spricht und Ihn bittet, sie weiter zu unterstützen.
Tut er das nicht, muss Deine Nichte sich um eine Berufsbegleitende Ausbildung bemühen. Ich weiß aber nicht ob das für Altenpfleger angeboten wird.
Da Deine Nichte bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, kann die Ausbildungszeit zur Altenpflegerin auf 2 Jahre verkürzt werden.

Viel Erfog und schöne Grüße

das der vater nur bis zur ersten ausbildung unterhaltspflichtig ist weiss sie,doch sie meinte das es sich hier um eine basisausbildung handelt,bei der sie sich nun entscheiden kann,in welche richtung sie gehen will.
es sich also jetzt um eine weiterbildende ausbildung handelt und er weiterzahlen muss…

Also noch einmal. Nein! Er muss nicht weiterzahlen. Aber er könnte.
Vielleicht hilft ein höfliches Gespräch mehr, als der Gang zu Gericht.

Kann ich leider nicht 100%ig beantworten und möchte nicht falsches sagen

Hallo,
unter dem Stichwort Kindesunterhalt (Deutschland) lassen sich bei Wikipedia einige Informationen und weitergehende Links finden, die die Frage beantworten.

Herzliche Grüße vom Niederrhein,
Gerry.