Weiterverarbeitung von Lebensmitteln im Aussenbereich - Vorschriften

Grüss Gott,

Wenn Lebensmittel aus der Landwirtschaft direkt weiterverarbeitet werden sollen, bevor sie verkauft werden, bspw. Wirsingköpfe zu Wirsing und man bzgl. Platzmangels die Arbeitsschritte wie Zerkleinern, Putzen, Kochen und Passieren aus einer klassischen Gastroküche unkonventionell in den Aussenbereich verlagern möchte, is dies ohne Weiteres bzgl. Hygenevorschriften überhaupt möglich?

Kochmöglichkeit, Wasseranschluss und Überdachung wären vorhanden, quasi auf einer Art Wochenendgrundstück.

Danke für Antworten.
Grüsse

" unkonventionell" dieses Wort kommt meiner Erfahrung nach in Hygiene Vorschriften nicht vor, ich würde mich da an das zuständige Gesundheits / Ordnungsamt wenden, meinem Gefühl nach kann das nur Probleme geben und ohne komplette Absicherung und volles Ok durch das Amt riecht das einfach nur nach Bußgeld.

Da geht es am ende um den Waschbecken Durchmesser, die Abwaschbarkeit der Wände, fehlende Fliegengitter usw.

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Hallo.
Der Held hat recht. Geh einfach mal beim Ordnungsamt vorbei und unterhalte dich mit jemandem, der dafür zuständig ist. Ich selbst habe seit 20 Jahren einen Flammkuchenstand (früher hauptberuflich). Ich verarbeite ja auch Lebensmittel im Freien. Es gibt da gewisse Vorschriften, die man beachten muss. Die Hauptsachen sind mal:

  1. Wenn ein Wasserschlauch gelegt werden muss, dann Lebensmittelecht und mit entsprechenden Dichtungen in den GK Kupplungen.
  2. Unbedingt brauchst du Warmwasser an deiner Produktionsstätte.
  3. Mindestens eine Doppelspüle. Eine zum Arbeitsmittel reinigen und eine ausschließlich zum Händewaschen. Zum Händetrocknen Papiertücher, Haushaltsrolle tut es auch. Küchentücher aus Stoff haben in einem Lebensmittel verarbeitendem Betrieb nichts verloren.
  4. Der Boden und die Arbeitsflächen müssen wischbar sein. Als Boden reicht ein PVC. Holzflächen müssen versiegelt sein und ebenfalls nass wischbar sein.
  5. Vermeide Fugen in deinem Arbeitsbereich. Z.B. wenn 2 Arbeitsflächen aneinander stehen, dann passt es entweder Perfekt und ist versiegelt, oder du lässt die Fuge so groß sein, dass du dazwischen reinigen kannst. Einfach dem Dreck nirgends eine Möglichkeit geben, wo er sich sammeln kann ohne dass du dran kommst zum Putzen.
  6. Kühlung: Alle Lebensmittel müsssen ihrer Bestimmung nach gekühlt werden und dies ist auch täglich nachzumessen und zu dokumentieren.
  7. Du musst nachweißlich befähigt sein, Lebensmittel zu verarbeiten. Dafür reicht dir ein Gesundheitspass, den du machen musst. Mit diesem kannst du auch Mitarbeiter jählich belehren und musst es sogar. Dies ist auch schriftlich zu dokumentieren.
  8. Natürlich brauchst du auch einen Gewerbeschein.

Wenn du diese Mindestanforderungen einhalten kannst, wird dir wohl niemand auf dem Ordnunsamt Steine in den Weg legen. Aber ich rate dir trotzdem, dich tief in die Materie einzulesen. Der Kunde wird es dir danken.
Gruß

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