Welch Kosten kann man bei unschuld.Unfall ansetzen

Hallo, wir nehmen mal an,
man ist unschuldig in einen Verkehrsunfall / Auffahrunfall verwickelt.
Der Schaden ist fast nur ein kleiner Blinkerglasschaden.
Man möchte jetzt nicht unbedingt einen Anwalt einschalten.
Der Schaden soll nach Absprache mit der gegnerischen Versicherung fiktiv über einen Kostenvoranschlag abgewickelt werden.

Welche Kosten oder Ersatz kann man denn überhaupt auch noch über die Kosten aus:

  • der Bezahlung aus der Kostenvoranschlagsumme ( minus MWst.)
  • den Erstellungskosten für den KVA

hinaus geltend machen ?

  • evt. zeitlicher Aufwand für die Verbringung des KFZ zur Werkstatt meines Vertrauens.
  • evt. Fahrtkosten dafür.
  • evt. Telefon und Portopauschale ( 5,- eur oder so).
  • evt. Wertminderung des KFZ

Gibts a evt. irgendwo Beispiele ?

Wird die Versicherung evt. noch was abziehen wollen außer der Mwst. im KVA ?

Grüße

Hallo!

Man möchte jetzt nicht unbedingt einen Anwalt einschalten.

Und was wären die Bedingungen?