Welch Nachteile, wenn nicht im Grundbuch?

Hallo

Ich weiß, dass hier nicht exakt auf alles geantwortet werden kann, aber ein paar Tipps, Meinungen, Erfahrungen würde sehr bereichernd sein, damit man beim nächsten Termin bei einem Notar besser gewappnet ist. Danke

Sachverhalt:
Verheiratet 1 Kind
Frau und Mann (ich) möchten Haus bauen.
Mein Schwiegervater hat ein großes Grundstück. Meine Frau hat mich überredet dort zu bauen.
Plan: Hausbau von uns beiden finanziert.
Schwiegervater würde den Teil des Grundstücks übertragen.
Ich Notarbesuch angeregt. Sein Vorschlag: Grundstück erst an meine Frau überschreiben. Etwas später dann auch an mich (um die Kettenschenkung zu umgehen). Es müsste dann noch entsprechend ein Schriftstück vereinbart werden (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Beispielrechnung:
EA Mann für Haus 100.000
EA Frau für Haus 100.000
A Grundstück von Schwiegervater an Frau 100.000
100.000 Kredit (50% von Mann + Frau)
Bei Trennung, ich Anspruch auf 1/3, meine Frau 2/3
auf den Wert Haus/Grundstück etc.

Haken: Schwiegervater möchte mich nicht im Grundbuch.
Im Falle einer Trennung soll dass das Grundstück in dem Besitz meiner Frau bleibt oder wieder in seinen Besitz gehen.
Frau / Schwiegervater wollen auch nicht, dass ich im Rahmen der Zugewinngemeinschaft von der Wertsteigerung des Grundstücks profitieren (Herausnahme des Grundstücks vom Zugewinn)

Fragen:
Welche Nachteile darüber hinaus für mich entstehen, wenn ich nicht im Grundbuch stehe? Ich habe dann keine Rechte am Haus, was bedeutet das?
Ist das relevant, wenn es für mich klar wäre, dass ich das Haus verlasse und das Haus im Besitz meiner Frau/Kind bleibt oder an irgendwen anderen?

Wenn ich nur an der Wertentwicklung vom Haus ohne Grundstück beteiligt bin, bin ich doch gekniffen, da der Wert des Hauses ja stetig abnimmt, da es älter wird? Meistens steigt doch nur der Grundstückswert oder Haus und Grund zusammen? (Ort Hamburg)

Bei den Schwiegereltern spare ich zwar am Grundstück, sprich nehme weniger Schulden auf, aber mein Vermögen wächst evt. nicht und am Ende gehört mir ja nichts?

Wie sieht es mit der Anrechnung des Kredits aus und mit den offenen Kreditverpflichtungen?

Wie ist die Zugewinngemeinschaft geregelt?

Ich möchte lediglich nicht der Dumme am Ende sein, wenn es mal soweit kommt.

Hallo,

ich fürchte mit der Regelung von Frau und Schwiegervater wären Sie am Ende wirklich der Dumme.
Wenn Ihre Frau aus irgendwelchen Gründen nicht oder nur noch auf 400 euro basis berufstätig wäre, würden Sie den Großteil der Schulden tigen müssen. Ausserdem müssten Sie im Falle einer Scheidung für den Altersversorgungsausgleich Ihrer Frau und den Unterhalt der Kind(er) aufkommen. Wenn Sie nun auch noch auf den Zugewinn verzichten würden, wären Sie wirklich der Dumme. Wenn bei einer unguten Trennung Scheidung Ihr Schwiegervater eine Schenkung ausschließlich an die Tochter schriftlich bescheinigt, dann würden Sie auch noch den Zugewinn am Grundstück verlieren. Ich würde den Notar zu allen Eventualitäten befragen, auch zu Erbfolge usw.
Alles Gute

Ich weiß, dass hier nicht exakt auf alles geantwortet werden
kann, aber ein paar Tipps, Meinungen, Erfahrungen würde sehr
bereichernd sein, damit man beim nächsten Termin bei einem
Notar besser gewappnet ist. Danke

Sachverhalt:
Verheiratet 1 Kind
Frau und Mann (ich) möchten Haus bauen.
Mein Schwiegervater hat ein großes Grundstück. Meine Frau hat
mich überredet dort zu bauen.
Plan: Hausbau von uns beiden finanziert.
Schwiegervater würde den Teil des Grundstücks übertragen.
Ich Notarbesuch angeregt. Sein Vorschlag: Grundstück erst an
meine Frau überschreiben. Etwas später dann auch an mich (um
die Kettenschenkung zu umgehen). Es müsste dann noch
entsprechend ein Schriftstück vereinbart werden (Gesellschaft
bürgerlichen Rechts)
Beispielrechnung:
EA Mann für Haus 100.000
EA Frau für Haus 100.000
A Grundstück von Schwiegervater an Frau 100.000
100.000 Kredit (50% von Mann + Frau)
Bei Trennung, ich Anspruch auf 1/3, meine Frau 2/3
auf den Wert Haus/Grundstück etc.

Haken: Schwiegervater möchte mich nicht im Grundbuch.
Im Falle einer Trennung soll dass das Grundstück in dem Besitz
meiner Frau bleibt oder wieder in seinen Besitz gehen.
Frau / Schwiegervater wollen auch nicht, dass ich im Rahmen
der Zugewinngemeinschaft von der Wertsteigerung des
Grundstücks profitieren (Herausnahme des Grundstücks vom
Zugewinn)

Fragen:
Welche Nachteile darüber hinaus für mich entstehen, wenn ich
nicht im Grundbuch stehe? Ich habe dann keine Rechte am Haus,
was bedeutet das?
Ist das relevant, wenn es für mich klar wäre, dass ich das
Haus verlasse und das Haus im Besitz meiner Frau/Kind bleibt
oder an irgendwen anderen?

Wenn ich nur an der Wertentwicklung vom Haus ohne Grundstück
beteiligt bin, bin ich doch gekniffen, da der Wert des Hauses
ja stetig abnimmt, da es älter wird? Meistens steigt doch nur
der Grundstückswert oder Haus und Grund zusammen? (Ort
Hamburg)

Bei den Schwiegereltern spare ich zwar am Grundstück, sprich
nehme weniger Schulden auf, aber mein Vermögen wächst evt.
nicht und am Ende gehört mir ja nichts?

Wie sieht es mit der Anrechnung des Kredits aus und mit den
offenen Kreditverpflichtungen?

Wie ist die Zugewinngemeinschaft geregelt?

Ich möchte lediglich nicht der Dumme am Ende sein, wenn es mal
soweit kommt.

hier müssten Juristen antworten! Ich bin aber keiner.
Mir scheinen mehrere voneinander unabhängige fachliche Beratungen außerordentlich wichtig, damit sich widersprechende Aussagen auffallen und notfalls nach-recherchiert werden können!!!

Zuvor Fragenkatalog anfertigen, diesen (wenn nötig) nach jedem Gespräch ergänzen und jeweils komplett abarbeiten, damit anschließend die Antworten verglichen werden können.
Ein mitlaufendes Aufnahmegerät würde Ihr Gedächtnis sehr unterstützen.

Hallo
sich widersprechende Aussagen
Ich weiß, dass hier nicht exakt auf alles geantwortet werden
kann, aber ein paar Tipps, Meinungen, Erfahrungen würde sehr
bereichernd sein, damit man beim nächsten Termin bei einem
Notar besser gewappnet ist. Danke

Sachverhalt:
Verheiratet 1 Kind
Frau und Mann (ich) möchten Haus bauen.
Mein Schwiegervater hat ein großes Grundstück. Meine Frau hat
mich überredet dort zu bauen.
Plan: Hausbau von uns beiden finanziert.
Schwiegervater würde den Teil des Grundstücks übertragen.
Ich Notarbesuch angeregt. Sein Vorschlag: Grundstück erst an
meine Frau überschreiben. Etwas später dann auch an mich (um
die Kettenschenkung zu umgehen). Es müsste dann noch
entsprechend ein Schriftstück vereinbart werden (Gesellschaft
bürgerlichen Rechts)
Beispielrechnung:
EA Mann für Haus 100.000
EA Frau für Haus 100.000
A Grundstück von Schwiegervater an Frau 100.000
100.000 Kredit (50% von Mann + Frau)
Bei Trennung, ich Anspruch auf 1/3, meine Frau 2/3
auf den Wert Haus/Grundstück etc.

Haken: Schwiegervater möchte mich nicht im Grundbuch.
Im Falle einer Trennung soll dass das Grundstück in dem Besitz
meiner Frau bleibt oder wieder in seinen Besitz gehen.
Frau / Schwiegervater wollen auch nicht, dass ich im Rahmen
der Zugewinngemeinschaft von der Wertsteigerung des
Grundstücks profitieren (Herausnahme des Grundstücks vom
Zugewinn)

Fragen:
Welche Nachteile darüber hinaus für mich entstehen, wenn ich
nicht im Grundbuch stehe? Ich habe dann keine Rechte am Haus,
was bedeutet das?
Ist das relevant, wenn es für mich klar wäre, dass ich das
Haus verlasse und das Haus im Besitz meiner Frau/Kind bleibt
oder an irgendwen anderen?

Wenn ich nur an der Wertentwicklung vom Haus ohne Grundstück
beteiligt bin, bin ich doch gekniffen, da der Wert des Hauses
ja stetig abnimmt, da es älter wird? Meistens steigt doch nur
der Grundstückswert oder Haus und Grund zusammen? (Ort
Hamburg)

Bei den Schwiegereltern spare ich zwar am Grundstück, sprich
nehme weniger Schulden auf, aber mein Vermögen wächst evt.
nicht und am Ende gehört mir ja nichts?

Wie sieht es mit der Anrechnung des Kredits aus und mit den
offenen Kreditverpflichtungen?

Wie ist die Zugewinngemeinschaft geregelt?

Ich möchte lediglich nicht der Dumme am Ende sein, wenn es mal
soweit kommt.

Guten Morgen

Die meisten Fragen haben Sie sich selbst schon richtig beantworten
Bei diesem „Deal“ sind Sie auf jedem Fall der Dumme.

was Ist wenn die Schwiegereltern mal sterben sind Geschwister da, die das elterlich Haus dann aufteilen oder verkaufen möchten, es wären dann Fremde mit auf dem selben Grundstück.
Wer nicht im Grundbuch steht dem gehört nichts egal was er bezahlt oder als Eigenleistung einbringt.
Auch die Wertsteigerung ist dann nicht relevant, nichts von nichts bleibt nichts.
Suchen sie einen Anwalt auf lassen sie sich unbedingt beraten, es gibt so viele Richtlinien und Klauseln zu beachten, das Sie garantiert eine wichtige vergessen.
Viel Glück
Santry

Hallo,

Alles kann ich nicht beantworten, aber ich weiß jetzt schon das sie der sind der am Ende den kürzeren zieht. Sie müssen mit ins Grundbuch oder sich vom Notar bestätigen lassen das wenn sie sich trennen die Hälfte vom Haus zusteht. Mehr kann ich ihnen auch nicht sagen da ich das Problem mit meinen Schwiegereltern nicht hatte. Ich habe mit meiner Frau auch auf Schwiegerelterns Grundstück angebaut.

LG

Also, jetzt habe ich den Sachverhalt kapiert. Der Vorschlag vom Notar war eine 1/3-2/3-Regelung. Richtig? Dann würdest du auch im Grundbuch stehen und würdest am Wertzuwachs partizipieren.
Aber der Schwiegervater will eine andere Regelung. Das ist ein vernünftiger Vorschlag, auch für Dich. Denn auf diese Weise stehst Du nur mit der Hälfte des Kredits in der Kreide. Ich würde dann aber auch bereits jetzt notariell absichern, dass Deine Frau im Fall der Fälle Dich dann auszahlt. Dann hast Du zwar keinen Wertzuwachs, hast aber auch kein Risiko.
Man kann das sehen, wie man will. Es hört sich halt alles so herzlos an. Aber natürlich hat die Familie Deiner Frau berechtigtes Interesse, ihr Vermögen zu schützen. Und wenn Du schon so wenig für ein Haus in Hamburg bezahlst, dann kannst Du für Dich ja ausserdem noch Vermögen bilden.
Fazit: Auch die Regelung des Schwiegervaters ist ok, solange klar ist, dass Du nach Ehescheidung ausgezahlt wirst.

Hallo SummersetCollection.
Danke für die Antwort.
Ich bin mir nicht sicher ob ich Deine Antwort richtig verstanden habe. Du beziehst dich auf den Notarvorschlag und erwähnst dann den vernünftigen Vorschlag mit Schwiegervater wo wir beide den Kredit haben. Das haben wir beim Notarvorschlag. Dann erwähnst du den Wertzuwachs und kein Risiko. Bin mir nicht sicher,
wann Du Dich auf den Notar, wann auf den Schwiegervater beziehst. Klar, verstehe ich, dass auch mein SV sein Vermögen schützen will, deshalb habe ich ja beim Notar angefragt, was wäre eine faire Lösung für alle? Ich möchte, dass jeder sein Recht bekommt.
Und da meine Frau mich lange genug überredet hat, dass Eigentum besser als Miete ist und eine bessere Altersvorsorge als Bankzinsen sind, habe ich natürlich ein Problem, wenn man mir nun versucht einzureden, dass ich nun doch die schlechtere Lösung wählen soll.
Ich meine, gemeinsam sollte doch der Weg sein, sowie für die Zinsen als auch für die Kredite.

Ich habe es so verstanden: Der SV überschreibt seiner Tochter das Grundstück. Ihr nehmt dann beide einen Kredit über 100 T€, um damit das Haus zu bauen.

Ins Grundbuch kommt die Ehefrau.
Für den Fall der Scheidung sollte geklärt sein, dass die Ehefrau Dich auszahlt. Fertig. Habe ich das falsch verstanden?

tut mir leid. Bin in diesem forum ungewollt und unwissend gelandet. Werde versuchen,dass zu ändern.

Lg

Das ist das Ziel vom Schwiegervater.
Meine Frage war inwieweit ich dann später bei der Berechnung bzw. der Höhe der Auszahlung und meinen Rechten gravierende Nachteile habe, bzw. welches Modell es gibt, dass zu verhindern. Allgemein wurde hier im Forum und von Freunden gesagt, dass ich ohne Grundbucheintrag am Ende stets der Dumme bin.

Zutreffend ist, dass Dir weder Haus noch Grundstück gehören, wenn Du nicht im Grundbuch eingetragen bist. Deshalb würde ich mir die Auszahlung meines Kreditanteils im Scheidungsfall auch vertraglich zusagen lassen. Damit ist Dein Risiko gleich Null. Natürlich partizipierst Du nicht an eine, etwaigen Wertzuwachs. Aber im Fall einer Scheidung lässt sich ein Wertzuwachs ohnehin nur selten realisieren.
Mein Rat an Dich ist, dass Du Dein Eigentum so gut schützt, wie die Familie Deiner Frau es tut. Lass Dir garantieren, dass Deine Frau Dich auszahlt. Ich sehe nicht, wie Du dann der Dumme sein könntest. Dein Anteil an der ganzen Sache beschränkt sich schließlich auch auf den Kredit. Ich würde es für ungewöhnlich halten, wenn Du trotz dieses geringen Einsatzes im Scheidungsfall überproportional gewinnen solltest. Das ist ja im Übrigen auch der Sinn von Eheverträgen. Jeder schützt sein Eigentum und niemand ist am Ende übervorteilt.

Hallo,
das Spielchen würde ich auf keinen Fall mitspielen. Wenn eure Ehe dermaßen monetär bestimmt wird, sehe ich sowieso keine Zukunft.
Soweit ich die Details geprüft habe, steht dir letztlich so gut wie nichts zu. Im Endeffekt brauchen dein Schwiegervater und seine Tochter einen guten Mitfinanzierer, das aber ohne Ansprüche.
Ich kann nur abraten.
Schönen Gruß
Bernd

Hallo,
erst einmal sorry für die späte Antwort. Ich kann nur raten, dass Projekt auf keinen Fall zu starten, wenn du nicht im Grundbuch stehst.
Das verhält sich so ähnlich wie bei einem Auto, dass gehört auch demjenigen, der im Fahrzeugbrief steht.
Sicherlich mag es Möglichkeiten geben, vor Gericht zu beweisen, dass du eine Menge Geld in das Haus investiert hast. Aber da hängt dann die Entscheidung von einem Richter ab.
Was den Zugewinn angeht, verhät es sich so, dass jedem das zusteht, was er mit in die Ehe gebracht hat. Sollte allerdings bei einer Scheidung einer der beiden Partner wesentlich mehr haben, als der andere, dann wird der sogenannte Zugewinn durchgeführt. Heißt also wenn du z.b. bei der Scheidung 75.000€ hast und deine Frau 50.000 €, dann wird die Differenz von 25.000 € je zur Hälfte aufgeteilt. Du müsstest dann deiner Frau noch 12.500 € zahlen.
Ich würde an deiner Stelle auf einen Eintrag im Grundbuch bestehen. Sollten deine Frau und deine Schwiegereltern dies immer noch nicht wollen, dann würde ich das Haus auch nicht bauen.
Jetzt scheint ja alles gut zu sein, aber bei einer Trennung sieht es dann ganz anders aus. Dann hast du vielleicht 20 Jahre deine Zeit und Kraft investiert, damit ihr ein schönes Zuhause habt und dann trennt sich deine Frau und du kannst ausziehen und dir gehört nichts.
Überleg dir die Sache gut. Ich würde dir auf jeden Fall raten, diesbezüglich auch nochmal einen Anwalt zu konsultieren. Das bekommt ja keiner mit, wenn du ein Beratungsgespräch beim Anwalt hast.
Ich wünsche dir für die kommende Entscheidung einen klaren Kopf und viel Kraft.
Liebe Grüße, Speedy

Hallo Speedy1970,
Danke für die Antwort. Sehe ich ähnlich. Wobei ja der, der auszieht, meistens eh nichts mehr von dem Haus hat.
Egal ob es einem vorher gehört hat. Man will ja nur am Wertzuwachs teilhaben in den man investiert, ist ja schliesslich die Altersvorsorge. Entsprechend wollte ich halt wissen inwieweit der Zugewinn unterschiedlich ausfällt, abhängig davon, ob man im Grundbuch steht oder nicht.

Ich dachte ich hätte bereits geantwortet… PC absturz?

Hallo

Ich weiß, dass hier nicht exakt auf alles geantwortet werden
kann, aber ein paar Tipps, Meinungen, Erfahrungen würde sehr
bereichernd sein, damit man beim nächsten Termin bei einem
Notar besser gewappnet ist. Danke

Sachverhalt:
Verheiratet 1 Kind
Frau und Mann (ich) möchten Haus bauen.
Mein Schwiegervater hat ein großes Grundstück. Meine Frau hat
mich überredet dort zu bauen.
Plan: Hausbau von uns beiden finanziert.
Schwiegervater würde den Teil des Grundstücks übertragen.
Ich Notarbesuch angeregt. Sein Vorschlag: Grundstück erst an
meine Frau überschreiben. Etwas später dann auch an mich (um
die Kettenschenkung zu umgehen). Es müsste dann noch
entsprechend ein Schriftstück vereinbart werden (Gesellschaft
bürgerlichen Rechts)
Beispielrechnung:
EA Mann für Haus 100.000
EA Frau für Haus 100.000
A Grundstück von Schwiegervater an Frau 100.000
100.000 Kredit (50% von Mann + Frau)
Bei Trennung, ich Anspruch auf 1/3, meine Frau 2/3
auf den Wert Haus/Grundstück etc.

Haken: Schwiegervater möchte mich nicht im Grundbuch.
Im Falle einer Trennung soll dass das Grundstück in dem Besitz
meiner Frau bleibt oder wieder in seinen Besitz gehen.
Frau / Schwiegervater wollen auch nicht, dass ich im Rahmen
der Zugewinngemeinschaft von der Wertsteigerung des
Grundstücks profitieren (Herausnahme des Grundstücks vom
Zugewinn)

Fragen:
Welche Nachteile darüber hinaus für mich entstehen, wenn ich
nicht im Grundbuch stehe? Ich habe dann keine Rechte am Haus,
was bedeutet das?
Ist das relevant, wenn es für mich klar wäre, dass ich das
Haus verlasse und das Haus im Besitz meiner Frau/Kind bleibt
oder an irgendwen anderen?

Wenn ich nur an der Wertentwicklung vom Haus ohne Grundstück
beteiligt bin, bin ich doch gekniffen, da der Wert des Hauses
ja stetig abnimmt, da es älter wird? Meistens steigt doch nur
der Grundstückswert oder Haus und Grund zusammen? (Ort
Hamburg)JA

Bei den Schwiegereltern spare ich zwar am Grundstück, sprich
nehme weniger Schulden auf, aber mein Vermögen wächst evt.
nicht und am Ende gehört mir ja nichts?

Wie sieht es mit der Anrechnung des Kredits aus und mit den
offenen Kreditverpflichtungen?

Wie ist die Zugewinngemeinschaft geregelt?Der Zgewinn geht 50/50

Ich möchte lediglich nicht der Dumme am Ende sein, wenn es mal
soweit kommt.

Ohne Grundbucheintrag geht nur eine klare Buchhaltung und ein Ehevertrag, wo man alles für den Fall regeln kann (außer Zugewinnausgleich und die übrigen gesetzlich geregelten Themen wie Kindesunterhalt etc.

Gruß
EJWW

Hallo EJWW,
danke für die Antwort. Lag bisher noch nichts vor.
Ich hatte die Frage auch nicht 2x gestellt.