Hallo arbeite zur Zeit Vollzeit als Sozialarbeiter und habe die Möglichkeit nebenbei auf selbstständiger Basis ambulante Betreuung bei einem geistigen behinderten zu vollziehen.
In meinem hauptjob verdiene ich 2500 Euro brutto . Mit Abzügen sind das 1650. wenn ich nebenbei die ambulante Betreuung anbiete schreibe ich monatlich eine Rechnung von ca. 1600 Euro . Von diesem Geld muss ich was und wieviel abziehen ?
Hi
Ernsthafter Tipp:
Steuerberater!
Durchs Deutsche Steuerrecht blickt ein Normalsterblicher, gerade bei signifikanten Nebeneinkünften nicht mehr durch.
LG
Mike
Hallo,
du solltest auf jeden Fall deinen Status von deiner Krankenkasse feststellen lassen - so, wie geschildert könnte man zwar von weiterhin Arbeitnehmer ausgehen aber es könnte sich aber auch eine hauptberufliche Selbständigkeit ergeben.
Nur, wenn nicht hauptberuflich Selbständig, fallen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das
Arbeitseinkommen an.
Gruss
Czauderna
ich mache sowas ähnliches, aber bei mir ist das „selbstständige einkommen“ geringer. Damit falle ich unter die Kleinunternehmerregelung. Beim Finanzamt gibt es formulare zur selbstständigkeit.
"Die Umsatzsteuer wird von Unternehmern nicht erhoben, wenn der maßgebende Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. "
quelle wikipedia und estg müsste es auch drin stehen glaube §19
zu beachten ist. Die einkommenssteuer ist wieder was anderes. ich glaube die ist zu bezahlen sobald du über 8000€ im jahr kommst.
Zusammfassung: du darfst rechnungen ohne UST ausweisen, solange du zu der kleinunternehmerregelung zählst.
Tips: formulare ausfüllen und finanzamt senden oder persöhnlich vorbei. Bei mir und KUmpel waren die sehr zuvorkommend und halfen einen…
Besorg dir außerdem eine steuercd (von aldi etc) ich fand so ging meine erste Steuererklärung am ende des Jahres leicht von der Hand
AUUUAAAAA!
Oh weh, oh weh!
Ich glaube, lesen kannst Du auch nicht.
Tip: Lass es sein.
MM
deine Antwort hat den Fragesteller ja zum Glück weiter geholfen als meine!
Meckern ist immer einfacher als besser machen
*§19 ustg nicht estg
Brabbelbrabbelbluppblupp.
Du hast die gestellte Frage überhaupt nicht beantwortet. Wenn Du kapiert hättest, was gefragt wurde, hättest Du sofort verstanden, dass das ein Aufsätzlein wird, das man nicht mal eben so hinbrabbeln kann.
Wenn ich Zeit und Lust habe, mach ich dazu noch was.
Erstmal ist es mir aber darum zu tun, dass so ein grausiges Zeugs wie Deine „Antwort“ nicht so stehen bleibt, sondern dass Du gleich siehst, dass Du es besser sein lässt, wenn Du keine Ahnung von etwas hast.