Welche Änderung KFZ-Vers. melden?

Guten Tag.
Mich würde interessieren, welche Änderungen ich meiner
KFZ Versicherung melden muß.

-Beruf (bin jetzt gerade arbeitslos geworden)
-Erhalte eine teilweise Erwebsminderungsrente

Muß ich diese Änerderungen melden oder ineressiert
dies der Versicherung nicht?

Danke

tom

Ich würde die Änderungen auf alle Fälle dem Versicherer melden. Reicht ja auch per e-Mail aus.

Hi Tom!

Grundsätzlich sind alle Veränderungen, die zu Beitragsänderungen führen können, zu melden. Da es für bestimmte Berufe Vergünstigungen gibt, schadet es auf jeden Fall nicht, die Änderung zu melden.

Schönen Gruß
Bernd

Mal Anfragen bei der Versicherung!!!

Hier im Netz kann keiner helfen…

Hallo,

diese Frage kann ich leider nicht beantworten da ich auf diesem Gebiet kein Experte bin. Bitte wählen Sie die passende (!) Rubrik.

Detlef Rieck

Grundsätzl. sind alle Änderungen zu melden, wenn sie bisher tarifrelevant waren / sind.

sorry keine Ahnung. Wie kommen Sie nur darauf, mir diese Frage zu stellen?
Sie haben jetzt ja genug Zeit, das selbst rauszubekommen

Lieber Tom,

Sie müssen der Kfz-Versicherung nur betreigsrelevante Änderungen melden, z.B. die jährliche Fahrleistung.
Weitere Kreterien können sein: Beamter, Wohneigentum, Kinder im Haushalt.

Welche das bei Ihrem Tarif sind, weiß ich nicht. Das hängt u.a. von der Versicherungsgesellschaft ab. Wenn Sie nur angegeben haben: Ich bin Angestellter, und jetzt arbeitslos sind, müssen Sie das nicht mitteilen. Haben Sie aber angegeben: Ich bin Angestellter bei der Deutschen Bahn und arbeiten jetzt bei einem anderen Unternehmen, müssen Sie das angeben, wenn Sie für dieses Tarifmerkmal einen Rabatt bekommen haben. Der würde dann wegfallen.
Unterlassen Sie die Anzeige der Änderungen, kann die Versicherung im Schadenfall nachträglich den höheren Beitrag von Ihnen verlangen.
Aber nur die Tatsache, dass Sie arbeitslos sind, löst m.E. keine Beitragsänderung aus.

die Tarife der Kfz-Versicherer setzen sich durch verschiedene Tarifmerkmale zusammen. Hier muss wahrheitsgemäß geantwortert werden und Änderungen angezeigt werden. Wenn die Arbeitslosigkeit absehbar ist, würde ich es nicht melden.