Hallo Experten!
Ich bin Hartz IV Empfänger und normalerweise wurde bei mir jeden Monat etwas von meinem Geld gepfändet. Ich habe gehört, daß sich da etwas im Jahre 2012 geändert hat. Welche Änderungen gibt es 2012 bei Pfändung? Danke für ihre Informationen.
Hallo,
die gesetzliche Regelung, die es möglich machte, die Pfändung von unpfändbarem Einkommen bis Ende 2011 auch auf einem normalen Giro-Konto zu verhindern ist 2012 weggefallen. Stattdessen ist der Pfändungsschutz nur noch auf einem Pfändungsschutz Konto, dem sog. P-Konto, möglich.
Auf dem neuen P-Konto ist für den Inhaber ein monatlicher Grundfreibetrag in Höhe von 1028,89 € eingerichtet. Soweit einem persönlich, beispielsweise wegen Unterhaltspflichten ein höherer Grundfreibetrag zusteht, muss dieser vom Geldinstitut gegen Nachweis, ggf. auf gerichtliche Anordnung, berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Nina
Tut mir leid, davon habe ich überhaupt keine Ahnung und ich hoffe mich nie damit beschäftigen zu müssen.
Beste Grüße
JüWe
Hallo,
das ist nicht mein Fachgebiet,
leider kann ich nicht helfen.
Gruss Wolfgang
Rechtliche Änderungen der Pfändung von körperlichen Sachen, als auch der von Forderungen und anderen Vermögensrechten, sind leider nicht meim Thema.
Hallo Boehning,
keine Ahnung was Du an Hartz IV bekommst. Aber da laesst sich ueberhaupt nichts Pfaenden! Bitte naehere Infos.
Gruss
Gloiny
Hallo,
Das weiß ich leider auch nicht. Einfach googeln, beim Sozi oder am Gericht nachfragen.
L G
keine ahnung bin österreicher
Kann leider nichts dazu sagen
H.K.
Sorry, da bin ich leider auch nicht im Thema
Hallo,
ich kenne keine Hartz 4 Empfänger bei dem gepfändet werden kann, es sei denn das Amt selbst fordert z.B. Darlehen oder Überzahlungen zurück.
Im I-net einfach mal schauen unter Pfändungstabelle.
Gruß
Franjo
Es gibt einen Pfändungsfreibetrag, der an die jeweilige persönliche Situation angepasst wird. Da dieser individuell ist, kann er nur bei Kenntnis aller persönlichen Daten berechnet werden.
lg Jasmin