Welche Anlagen bei Banken fallen unter die Anleger-MitHaftung?

Die neue Bankenunion sieht ja vor, dass Anleger bei einer Bankenpleite auch mithaften.

  1. Gilt das nur ab einem bestimmten Anlagevolumen? - Und wenn ja, wie ist es, wenn man seine Ersparnisse auf mehrere Banken verteilt? - Muss dann jede dieser Banken erst pleite gehen, oder haben sich die rentableren Banken an den pleitegegangenen mitzubeteiligen?

  2. Fallen unter die mithaftenden Anlagen auch
    a. Tagesgeld,
    b. Wertpapiere
    c. und offenen Immobilienfonds?

  3. Wo im Netz gibt es seriöse und detaillierte Informationen über diese Zusammenhänge?

Vielen Dank für alle differenzierte Experten-Meinungen!

Die neue Bankenunion sieht ja vor, dass Anleger bei einer
Bankenpleite auch mithaften.

Es war immer schon so, daß die Gläubiger eines Unternehmens im Falle einer Krise/Insolvenz nach den Eigenkapitalgeber die nächsten waren, die Geld verloren. Dies galt und gilt auch für Kreditinstitute, wobei es bei diesen seit Jahrzehnten Einlagensicherungssysteme der verschiedensten Art gibt. Warum der Gesetzgeber in der jüngeren Vergangenheit der Ansicht war, Kreditinstitute retten zu müssen, ohne den Eigenkapitalgebern und den Gläubigern edel den Vortritt zu lassen, müsste man noch einmal bei der Politik erfragen. Warum man nun die Rückkehr zum Normalzustand als Errungeschaft feiert, wird wohl ewig ein Rätsel bleiben.

  1. Gilt das nur ab einem bestimmten Anlagevolumen? - Und wenn
    ja, wie ist es, wenn man seine Ersparnisse auf mehrere Banken
    verteilt? - Muss dann jede dieser Banken erst pleite gehen,
    oder haben sich die rentableren Banken an den pleitegegangenen
    mitzubeteiligen?

Geschützt sind Einlagen bei jedem einzelnen Institut bis zu einer gewissen Höhe. Einführende Informationen gibt es hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherung#Deuts…

  1. Fallen unter die mithaftenden Anlagen auch
    a. Tagesgeld,
    b. Wertpapiere
    c. und offenen Immobilienfonds?

Durch die Einlagensicherung in jedem Falle geschützt sind Guthaben (bis zum jeweils gültigen Betrag); verwahrte Wertpapiere liefen und laufen ungefährdet nebenher. Nicht geschützt waren schon immer Namensschuldverschreibungen wie z.B. Sparbriefe.

Gruß
C.

Hallo,

gilt frühestens ab 2018 und muß in nationales Recht umgewandelt, vom Bundestag verabschiedet, vom Bundespräsidenten unterzeichnet,…
Es gibt eine Vielzahl von Ausnahmen; die Wichtigste: Guthaben unter 100.000 Euro werden von der Haftung ausgenommen.

Da fließt noch viel Wasser den Rhein runter, bis das gesetzlich geklärt ist.

lG