Die neue Bankenunion sieht ja vor, dass Anleger bei einer
Bankenpleite auch mithaften.
Es war immer schon so, daß die Gläubiger eines Unternehmens im Falle einer Krise/Insolvenz nach den Eigenkapitalgeber die nächsten waren, die Geld verloren. Dies galt und gilt auch für Kreditinstitute, wobei es bei diesen seit Jahrzehnten Einlagensicherungssysteme der verschiedensten Art gibt. Warum der Gesetzgeber in der jüngeren Vergangenheit der Ansicht war, Kreditinstitute retten zu müssen, ohne den Eigenkapitalgebern und den Gläubigern edel den Vortritt zu lassen, müsste man noch einmal bei der Politik erfragen. Warum man nun die Rückkehr zum Normalzustand als Errungeschaft feiert, wird wohl ewig ein Rätsel bleiben.
- Gilt das nur ab einem bestimmten Anlagevolumen? - Und wenn
ja, wie ist es, wenn man seine Ersparnisse auf mehrere Banken
verteilt? - Muss dann jede dieser Banken erst pleite gehen,
oder haben sich die rentableren Banken an den pleitegegangenen
mitzubeteiligen?
Geschützt sind Einlagen bei jedem einzelnen Institut bis zu einer gewissen Höhe. Einführende Informationen gibt es hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einlagensicherung#Deuts…
- Fallen unter die mithaftenden Anlagen auch
a. Tagesgeld,
b. Wertpapiere
c. und offenen Immobilienfonds?
Durch die Einlagensicherung in jedem Falle geschützt sind Guthaben (bis zum jeweils gültigen Betrag); verwahrte Wertpapiere liefen und laufen ungefährdet nebenher. Nicht geschützt waren schon immer Namensschuldverschreibungen wie z.B. Sparbriefe.
Gruß
C.