Es gibt bei mir die Versicherungsbedingung, wenn ich mehr als 6 Monate ununterbrochen nachweislich berufsunfähig bzw. erwerbsunfähig bin dann tritt der Versicherungsschutz ein. Ich bin nun länger als 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig geschrieben.
Hallo,
ohne deine konkretem Versicherungsbedingungen zu kennen kann dir das hier keiner sagen.
Warum rufst du dort nicht einfach an und fragst nach?
Gruß,
Steve
Hallo, wenn Du die Begriffe korrekt wiedergegeben hast, vermutlich nicht. Denn arbeitsunfähig heißt nicht berufsunfähig.
Viel Glück
barmer