Welche außerordentlichen Kündigungsgründe gibt es?

Hallo,

ich wohne z. Z. zur Miete und habe einen davon unabhängigen Tiefgaragenstellplatz gemietet, der zu dem Wohnhaus gehört. Der Garagenstellplatz kann nur 3 Monate im Voraus und zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Das bedeutet, dass es erst zum 31. Dezember möglich ist. Der Mietvertrag muss lediglich 3 Monate im Voraus gekündigt werden. Das wäre dann der 30. November. Sollte sich kein „Nachmieter“ für den Stellplatz finden lassen, dann würde das bedeuten, dass ich noch 1 Monat für den Garagenstellplatz bezahle, obwohl ich diesen gar nicht nutzen kann.

Gibt es dafür ggf. Sonderkündigungsrecht? Leider steht im Vertrag nichts darüber.

Grüße
Planck

Kündigungsfristen sind dazu da, um die Interessen aller Vertragsteilnehmer vor Willkür zu schützen. Natürlich ist es besser für dich, wenn der Vermieter einen Monat lang leer ausgeht. Sonderkündigungsrecht würde doch bedeuten, wenn ich keinen Bock mehr habe, dann breche ich einfach den Vertrag. Genau so könnte doch dir der Vermieter den Parkplatz einfach so wegnehmen, wenns ihm gerade passt.

In dem Sinne wäre es doch besser den Vermieter sofort zu informieren und gemeinsam nach einem neuen Mieter zu suchen. Also an dieser Stelle nichts kreatives, um einen Vertrag zu unterwandern.

Danke für die Antwort.

Wir suchen ja auch nach einem Nachmieter. Mich würde nur interessieren, „was wäre wenn“. Genauso könnte ich dann auch vom Vermieter verlangen, dass ich den Stellplatz im Dezember noch nutzen möchte, auch wenn ich dort nicht mehr wohne. Dann müsste ich aber einen Extraschlüssel erhalten, da der Wohnungsschlüssel gleichzeitig auch Garagenschlüssel ist. Das ist sicher nicht im Sinne des Vermieters.

Ich möchte lediglich wissen, ob es dort allgemeine Rechte gibt, wenn nichts genaueres im Vertrag vereinbart wurde. Zum Beispiel, wie es bei Stromverträgen ist, wenn man umzieht. Soweit ich es weiß, hat man dort dann ein Sonderkündigungsrecht.

Entschuldigung jetzt habe ich die frage verstanden: Ihr oder du zieht aus.

In der Regel stehen doch die wohnungssuchenden Schlange, außer es ist eine sehr unattraktive Wohnlage. Tiefgaragenplätze sind auch sehr gefragt, wenn man nicht gerade auf einem einsamen Dorf wohnt.
Jetzt habe ich auch die Frage verstanden. Ich denke da werden der Vermieter und du euch schon einig. Sonderkündigungsrecht wird es keines geben, aber was anderes könnt ihr jederzeit vereinbaren.

Es ist eine attraktive Wohnanlage, jedoch sind in der Straße ebenfalls Parkplätze, die man kostenfrei Nutzen kann. Meistens bekommt man auch immer einen. Von daher ist es schwer einzuschätzen, ob jemand Interesse hat. Wie gesagt, ich denke, es wird sich jemand finden, aber das kann ja auch mal nicht sein.

Dann kündige den Stellplatz doch vorher fristgemäß und stelle deinen PKW in der Zwischenzeit auch auf die Straße.

Da es 2 getrennte Verträge sind und unterschiedliche Kündigungsmodalitäten haben (zulässig !) kannst Du sonst nur auf das Wohlwollen des Vermieters hoffen.

Das mit dem Schlüssel ist aber genau so wie angesprochen. Du hast Anspruch auf einen extra Schlüssel um die Garage auch ohne Wohnung noch zu nutzen. Ich nehme sehr an, das ist auch gegeben, weil sicher nicht alle Garagennutzer auch Mieter sind. Es wird externe Garagenmieter geben.

Wäre das „schlüsseltechnisch“ nicht möglich, dann bräuchtest Du aus meiner Sicht auch nicht mehr für die Garage zahlen.
zur Zahlung gehört die Nutzungsmöglichkeit ,nicht die tatsächliche Nutzung.

MfG
duck313

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Heute ist der 13.08. - das nächste Quartal endet am 30.09.
Wie soll da jetzt noch gekündigt werden?
Der UP hat schon Recht: Der früheste, fristgerechte Termin ist der 31.12., Kündigung muss bis Ende September vorliegen.

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Warum, wozu?

Das ist alleine die Aufgabe des Vermieters.
(NEIN, es gibt kein Recht, einen Mietvertrag eher zu beenden, wenn man „drei potentielle Nachmieter“ präsentiert.)