Hallo,
ich wohne z. Z. zur Miete und habe einen davon unabhängigen Tiefgaragenstellplatz gemietet, der zu dem Wohnhaus gehört. Der Garagenstellplatz kann nur 3 Monate im Voraus und zum Ende eines Quartals gekündigt werden. Das bedeutet, dass es erst zum 31. Dezember möglich ist. Der Mietvertrag muss lediglich 3 Monate im Voraus gekündigt werden. Das wäre dann der 30. November. Sollte sich kein „Nachmieter“ für den Stellplatz finden lassen, dann würde das bedeuten, dass ich noch 1 Monat für den Garagenstellplatz bezahle, obwohl ich diesen gar nicht nutzen kann.
Gibt es dafür ggf. Sonderkündigungsrecht? Leider steht im Vertrag nichts darüber.
Grüße
Planck