In meinem Arbeitsvertrag ist folgender Passus enthalten:
Vorübergehende Arbeitsverhinderung
Eine Vergütungspflicht bei vorübergehender Arbeitsverhinderung laut§§ 616 und 629 BGB sowie § 2 SGB III wird
ausdrücklich ausgeschlossen.
Was genau bedeutet das? Wird dadurch auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausgeschlossen?