In Berlin, ein Hochhaus mit dreizehn Etagen, sechs Parteien pro Etage. Vor Jahren wurde eine Modernisierung durchgeführt, darunter der Anbau von Balkonen. Bei einer Info-Veranstaltung für die Mieter wurde gesagt, dass der Anbau von Balkonen auf drei übereinanderliegenden Etagen ganz oben nicht genehmigt worden sei, trotz Bemühungen um eine Ausnahmeregelung. Leider habe ich die Begründung vergessen. Kann mir jemand diese Einschränkung erklären?
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