Welche Bauvorschrift verhindert den Anbau eines Balkons?

In Berlin, ein Hochhaus mit dreizehn Etagen, sechs Parteien pro Etage. Vor Jahren wurde eine Modernisierung durchgeführt, darunter der Anbau von Balkonen. Bei einer Info-Veranstaltung für die Mieter wurde gesagt, dass der Anbau von Balkonen auf drei übereinanderliegenden Etagen ganz oben nicht genehmigt worden sei, trotz Bemühungen um eine Ausnahmeregelung. Leider habe ich die Begründung vergessen. Kann mir jemand diese Einschränkung erklären?


[Verschoben: WissenschaftAllgemeine Rechtsfragen – Mod Kreszentia]

Hi,

Die Nicht-Genehmigung des Anbaus von Balkonen auf den oberen drei Etagen könnte mehrere Gründe haben. Eine häufige Begründung ist die Erhaltung der städtebaulichen Gestalt und Ästhetik des Gebiets.
In vielen Fällen gibt es auch Satzungen oder Bauvorschriften, die besondere Gebiete schützen, um die visuelle Harmonie und das historische Erscheinungsbild zu bewahren.
Ein weiterer Grund könnte sein, dass der Anbau von Balkonen auf diesen Etagen städtebauliche oder strukturelle Einschränkungen darstellt, wie z.B. die Belastung des Gebäudes oder die Beeinträchtigung der Sonneneinstrahlung für andere Gebäude.

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Danke! Das mit der Sonneneinstrahlung bzw. dem Schattenwurf muss es gewesen sein, auch wenn ich das beim Blick auf das Gebäude nicht nachvollziehen kann.