Das OLG Dresden hat bekanntlich mit Az: 8 U 662/11 entscheiden, dass Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite, wie sie viele Banken und Sparkassen verlangen, nicht zulässig sind. Verbraucher sollten daher zuviel gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückfordern, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen am Freitag.
Das habe ich bei 2 Banken, bei denen ich, berits abgezahlte Verbraucherkredite hatte, getan und folgende Begründungen für eine Ablehnung erhalten:
1.Creditplus: Es handele „sich nicht um eine unzulässige Preisnebenabrede, da dieses Entgelt konkret im Einzelfall vereinbart wurde.“
2.Creditplus und Valovis Bank: Es steht eine Entscheidung des BGH aus.
Letzteres ist hinfällig, weil die Entscheidung des OLG Dresden nicht mehr dem BGh vorgelgt wird.
Was ist aber mit dem 1. Grund? Welche besonderen Kriterien müssen die Bearbeitungsentgelte denn erfüllen, um unter die Entscheidung des OLG zu fallen?
Schon mal vielen Dank für die Hilfen!