Welche Bedingungen kann ein Arbeitgeber für die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung setzen?

Hallo folgende allgemein formulierte Frage:

Ein Arbeitgeber verlangt vom Arbeitnehmer die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bezüglich der Herausgabe von bisher in einem Home-Office erstellten Dokumenten und setzt hierzu eine Frist von 48 h.

Hierzu folgende Fragen:

  1. Der AN hat dem AG zwar erst nach Aufforderung alle angeforderten Dokumente dann zeitnah zur Verfügung gestellt - ist in diesem Fall überhaupt die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung angemessen?

  2. Welche Frist zwischen Aufforderung und Abgabe ist angemessen?

  3. Muß dem AN Zeit für anwaltlichen Rat gewährt werden?

  4. Darf der AG im Weigerungsfall mit einer Abmahnung drohen?

  5. Wie hat die Übergabe der Dokumente zu erfolgen? ( Verzeichnis,Quittung, Zeugen)
    ?
    Danke für alle hilfreichen Antworten

OVG

Hallo,

zunächst einmal kann der Arbeitgeber gar keine eidesstattliche Erklärung verlangen, da eine solche nur von einer Verwaltungsbehörde und von Gerichten abgenommen werden kann. Außerdem kommen Sie als solche nur in Zivilprozessen, im Insolvenzrecht und im Steuerrecht zur Anwendung.

Er kann aber eine „normale“ Erklärung fordern.

  1. Damit ist das eigentlich schon beantwortet. Eidesstattlich ist nicht. Ein Schrieb, auf dem steht, dass alles abgegeben ist, kann verlangt werden.

  2. „Angemessen“ ist hier schwierig zu beantworten. Welches Problem macht es dem AN, die paar Zeilen aufzusetzen und das Zeug abzugeben?

  3. Gegenfrage: Warum braucht er den Rat? Wenn die Dokumente für den AG erstellt wurden, dann bräuchte man den wohl kaum. Es sei denn, da steckt mehr dahinter.

  4. Drohen kann man immer. Wirklich ausführen: Bezüglich der EE wohl kaum (siehe 1), bezüglich einer kompletten Weigerung schon.

  5. Ja, genau in der Reihenfolge. Alles auflisten, was gefordert/abgegeben wurde, unterschreiben lassen, Zeugen wären gut.

lg
Richard