Welche Bestrafung ist an der Realschule zulässig?

Hallo an alle,
ich bin neu hier un dhab da mal eine Frage und hoffe man kann mir hier weiterhelfen.
Meine Tochter ist 13 und geht auf die Realschule in die 7 Klasse. Nun hat sie mit einer anderen Schülerin auf Schüler V. über eine Lehrerin unterhalten die sehr bekannt ist auf der Schule und di eKinder ständig nur anschreit und auf übelste beschimpft.
Der Text wurde von einer anderen Schülerin ausgedruckt und der Rektorin vorgelegt.
Nun bekommen beide Mädels einen verschärften Verweis, müssen Kochtöpfe schrubben, Klassenzimmer aufräumen, dürfen bis Ostern nicht mitkochen ( obwohl ich das bezahlt habe ), einen Aufsatz schreiben,Schulpausenzeit um 10 Minuten verkürzen und diverse Dienste bei der Lehrerin ableisten.
Weis jemand ob ein Gesetz dies vorgibt.
Ich finde es nicht so gerecht, da sie für einen Blödsinn was die Kinder gemacht haben, einige Strafen bekommen.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Sternenstaub5

Hallo Sternenstaub,

leider ist auch bei deinem Fall zunächst die Frage wichtig, in welchem Bundesland deine Tochter zur Schule geht, weil die Bestimmungen überall verschieden sind. Genau Auskünfte könnte ich nur zu Niedersachsen geben.
Ganz allgemein jedoch lässt sich sicher dies sagen:
Es ist völlig ok, dass deine Tochter für diese Sache streng bestraft wird. Sie muss lernen, dass man nicht einfach andere Menschen in diesen blödsinnigen Netztwerken womöglich noch mit Namen an den Pranger stellen darf. Das möchtest du schließlich auch nicht über dich selbst lesen, wenn irgendjemand an deiner Arbeitsstelle dich nicht leiden kann, oder?
Die Art der Strafen kommt mir wie ein buntes Sammelsurium vor, das wenig mit der Tat selbst zu tun hat. Ein Ausschluss vom (Koch-) Unterricht bspw. wäre in Nds.gar nicht oder zumindest nicht ohne Klassenkonferenz zulässig. Gleiches gilt für die Verkürzung der Pausenzeiten.
Es wäre sicher für dich und deine Tochter sinnvoll, das Gespräch mit der Schule und der Lehrerin zu suchen. Hat sich deine Tochter eigentlich schon persönlich entschuldigt??? Dann könnte man gemeinsam klären, was ihr wirklich in ihrer Entwicklung weiterhilft.
Es hilft ihr aber auf keinen Fall, wenn du dich mit ihr gegen die „böse Schule“ solidarisierst und ihr signalisierst, dass das doch alles nicht so schlimm war und sie zu Unrecht bestraft wird. Dann wird sie demnächst noch mehr Blödsinn machen, weil sie ihre Mutter ja immer hinter sich weiß.
Viel Erfolg!
W. Lindner

Hallo.

Egal welches Bundesland: zwischen verschärfter Verweis und Aufsatz schreiben (absolut zu vertreten) bis hin zu Arbeitsdienste (kaum zu glauben, dass damit ein Schulleiter rechtlich durchkommt) ist ein Unterschied.
Wenn hier der Schulleiter die Maßnahmen nicht anpasst, gibt es immer weitere rechtliche Instanzen, über die er auch informieren muss. In Bayern wäre das im Regierungsbezirk der Ministeralbeauftrage.
mfg

P.S. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum!

Hallo,
danke für deine Antwort. Wir kommen aus Bayern, somit wäre das Bayerische Kultusministerium für uns zuständig.
Für eine Bestrafung bin ich natürlich auch, allerdings sollte die Strafe etwas mit der Sache zu tun haben ( Aufsatz) und sollte pädagogisch wertvoll sein.
Leider war die Lehrerin bis heute Montag noch nicht in der Schule, denn meine Tochter möchte sich persönlich bei ihr entschuldigen ( obwohl sie Angst davor hat , denn die Lehrerin schreit immer sehr stark rum).
Auf keinen Fall nehme ich meine Tochter in Schtz und signalisiere ihr, dass die Schule böse ist.
Mein Anliegen war nur, mich zu informieren denn ich finde die Bestrafungen einfach zu viele und ohne Sinn.
Liebe Grüße
sternenstaub5

Hallo Sternenstaub5!
Also ein Gesetz gibt es nicht! Es liegt halt in der Macht der Schule!Im Grunde müßte man beide Seiten mal hören! Weil nach einmal gibt es mit Sicherheit keinen Verweiß!
Gruß Thomas

Hallo,
das sit das erste Mal das etwas vorgefallen ist. Sonst war noch nie was.
Liebe Grüße
sternenstau5