Welche Daten bekommt der Arbeitgeber

Frage an die Personalprofis :Welche Daten erhält der neue Arbeitgeber beim Stellenwechsel über ElStaM ? Früher hatte die Steuerkarte einen Anhang mit Angabe zum letzten Arbeitgeber, Steuerklasse etc.

Hallo,

Ich kann leider mit Deiner Abkürzung nichts anfangen. Kannst Du bitte nochmal schreiben was „ElStaM“ ausgeschrieben bedeutet? Wäre vielleicht auch für andere Nutzer interessant.

Gruß,
Thorsten

ELStAM
Hallo Thorsten,

Ich kann leider mit Deiner Abkürzung nichts anfangen. Kannst
Du bitte nochmal schreiben was „ElStaM“ ausgeschrieben
bedeutet? Wäre vielleicht auch für andere Nutzer interessant.

eine Google-Suche hätt’s auch getan, aber sei es drum!
https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php
Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte ab dem Jahr 2013 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Kirchensteuerabzugsmerkmale) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt und als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet.

Gruß
Christa

Muss ich Torsten recht geben - wenn eine Frage gestellt wird, egal wo und von wem, dann ist es einfach ein Zeichen von Höflichkeit, dies ohne Abkürzungen zu tun, zumal oft genug Abkürzungen falsch verwendet werden oder sehr aussergewöhnlich sind.

Servus,l

schon seit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung gibt es diesen „Anhang“ nicht mehr - das war die auf Papier erstellte Lohnsteuerbescheinigung.

Per ELStAM bekommt der Arbeitgeber genau wie seit einigen Jahren mit der Lohnsteuerkarte nur die Merkmale zum LSt-Abzug: Lohnsteuerklasse, Kirchenzugehörigkeit, Freibeträge, ggf. Faktor - keine Angaben zu früheren Bezügen und Beschäftigungsdauer.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus,

mit Abrechnungszeitraum 12/2013 ist für Arbeitgeber die Frist für den Übergang zum ELStAM-Verfahren vorbei - jede Lohn-/Gehaltsabteilung kennt diesen Begriff, vermutlich besser als seine ausgeschriebene Bedeutung - vgl. eTIN, DÜVO und ELENA, deren ausgeschriebene Bedeutungen so gut wie unbekannt sind.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Grundsätzliches

Muss ich Torsten recht geben

ich nicht. Und dir auch nicht!

  • wenn eine Frage gestellt wird,
    egal wo und von wem, dann ist es einfach ein Zeichen von
    Höflichkeit, dies ohne Abkürzungen zu tun, zumal oft genug
    Abkürzungen falsch verwendet werden oder sehr aussergewöhnlich
    sind.

Also erstens bin ich nicht vom Fach und kannte trotzdem die Abkürzung, wenn auch nicht die genaue Bedeutung (wusste sie aber einzuordnen), und zweitens ist das für jemanden vom Fach eine überaus geläufige und keinesfalls sehr außergewöhnliche Abkürzung.

Wenn man sich nicht auskennt, braucht man nicht zu antworten, so einfach ist das!

1 Like

Danke für die Info ! Das heißt also, daß alles anonymisiert ist ?!

Servus,

nein, anonymisiert ist das nicht: Die Lohnsteuer-Abzugsmerkmale sind mit den persönlichen Daten des Arbeitnehmers verknüpft - sonst wären sie ja für den Arbeitgeber völlig nutzlos. Aber ELStAM kennt von vornherein keine Daten, die für den Lohnsteuerabzug nicht notwendig sind: Die Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen, in denen wie früher u.a. Beschäftigungsdauer und Bruttoentgelt enthalten sind, läuft in einen völlig anderen Topf, der nur den Finanzbehörden zugänglich ist. Das hat Vor- und Nachteile, z.B. ziemlich viele Fälle, in denen Abzugsmerkmal Klasse VI übermittelt wird, und wo der Arbeitgeber dann daran gebunden ist, auch wenn der Arbeitnehmer ihm erklären kann, auf welchem Irrtum die VI beruht; aber ein Vorteil ist sicherlich, dass über ELStAM keiner an irgendwelche Daten herankommt, die er nicht braucht und die ihn auch nicht so viel angehen.

Du kannst Dir das ungefähr so vorstellen wie die Sache mit den Lohnsteuerkarten seit 2003: Der neue Arbeitgeber bekam schon seit zehn Jahren immer bloß die Lohnsteuerkarte selber, auf der Lohnsteuerklasse, Kirchensteuermerkmale, Freibeträge und seit es sie gibt ggf. Faktoren eingetragen waren. Die Werte zu Steuerbrutto und Beschäftigungsdauer waren bloß vor 2003 auf den Papier-Lohnsteuerbescheinigungen enthalten, die mit der Lohnsteuerkarte fest verbunden oder direkt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sein mussten (mit einzelnen Ausnahmefällen von Arbeitgebern, die nach 2003 weiterhin mit Papierbescheinigungen arbeiteten).

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

„Die Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen, in denen wie früher u.a. Beschäftigungsdauer und Bruttoentgelt enthalten sind, läuft in einen völlig anderen Topf, der nur den Finanzbehörden zugänglich ist.“

Das heißt, daß der neue Arbeitgeber auch nicht erfährt, wo man vorher gearbeitet hat ?
( Cv und Zeugnisse mal außen vorgelassen )

Servus,

ja, das ist richtig: Von ELStAM erfährt er darüber nichts. Wenn er sich dafür interessiert, muss er schon den bei der Bewerbung vorgelegten CV und/oder die vorgelegten Referenzen bemühen - das geht ziemlich leicht und ist nicht gar so seltene Praxis.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

1 Like

Danke - Wette gewonnen !!

Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren:

Steuerklasse,

  • ggf. Faktor (bei Steuerklasse IV),

Kirchensteuermerkmal,

Lohnsteuerfreibetrag und Hinzurechnungsbetrag

Im elektronischen Verfahren sind diese Informationen in einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern (ELStAM-Datenbank) gespeichert und können durch jede Person mit einer Arbeitgeberberechtigung abgerufen werden. Für den Arbeitgeber sind grundsätzlich nur noch die elektronisch gespeicherten Daten (ELStAM) verbindlich. Ändern sich diese Daten (z. B. bei einem Steuerklassenwechsel), wird dies durch eine Änderungsliste angezeigt. Diese wird dem Arbeitgeber am Anfang jeden Monats elektronisch zum Abruf bereitgestellt.

Hallo Christa,
bei manchen reicht das Internetwissen eben nur zum einloggen in soziale Netzwerke:wink: