Hallo!
Welche Angaben auf Rechnungen / Belegen dürfen unkenntlich
gemacht werden, die dem Finanzamt / Steuerbüro übermittelt
werden?
Zu jeder Buchung gehört ein Beleg. Schließlich muss sich jeder Geschäftsvorfall nachvolziehen lassen. Der Beleg muss leserlich sein und aufbewahrt werden, damit man auch noch nach 10 Jahren nachweisen kann, dass nicht etwa der Bordellbesuch gewinnmindernd angesetzt oder die private Couchgarnitur als Anlagevermögen abgeschrieben wurde. Deshalb darf nichts geschwärzt werden.
Das Finanzamt bekommt Belege im Regelfall nicht zu sehen (Ausnahmen erwähnte Blumepeder), es sei denn, das Finanzamt prüft. Dann müssen Belege vorhanden sein. Und zwar ungeschwärzt. Ungeachtet dessen wird ein Steuerberater geschwärzte Belege gar nicht erst buchen,
Man sollte sich vorher überlegen, welche Vorfälle man über das Privatkonto abrechnet, dessen Bewegungen in sehr weiten Grenzen niemanden interessieren und was über geschäftlich genutzte Kreditkarten, Konten und Kassen läuft.
Wenn die Summe der Rechnung genannt wird, könnt ja vielleicht
ausreichen 
Nein, reicht nicht. Möglicherweise kommt man mit derartigen Ansinnen gegen Bakschisch im Senegal durch, aber nicht in D.
Oder dürfen dort definitiv keine Veränderungen vorgenommen
werden?
So isses.
Klingt jetzt erst mal seltsam…
Naive Leute bar jeder Sachkenntnis kommen auf die seltsamsten Ideen und landen am heißen Ofenrohr.
… aber die Anonymität meiner Klienten ist mir wichtig!
Wenn die Klienten irgendwelche Dienste in Anspruch nehmen, die in den privaten Bereich gehören, sollen sie gefälligst privat bezahlen. Wer unbedingt die Vorsteuer aus der Rechnung von Beate Uhse geltend machen will, könnte bei einer Prüfung ein Problem bekommen. Es sei denn, der Prüfer glaubt dem Steuerpflichtigen die Story, dass der Vibrator geschäftlich zum Betonverdichten gebraucht wurde.
Gruß
Wolfgang