Welche Daten zu Corona-Infektionsketten hat das Gesundheitsamt?

Hallo zusammen,

Arbeitet hier irgendwer im Gesundheitswesen oder in einem Gesundheitsamt, oder kennt sich aus?

Bis vor einer Weile meldete sich ja bei einem positiven PCR-Test das Gesundheitsamt, um die Kontakte festzustellen und Infektionsketten zu verfolgen. Sind die Gesundheitsämter nun eigentlich weiterhin im Besitz von Daten, mit denen sich auch im Nachhinein noch die Infektionsketten verfolgen lassen, die von einem Positivgetesteten ausgehen? Und falls ja, wie lange behalten sie diese Daten?
Wenn jemand zum Beispiel Corona hatte und deswegen mit dem Gesundheitsamt im Kontakt war, lässt sich dann noch irgendwie nachvollziehen, ob Kontaktpersonen angesteckt wurde?

Vielen Dank für eure Antworten!

Hi

Google sagt am Beispiel Baden-Würrtembergs:

§ 7 Speicherung und Löschung der Protokolldaten
Die Speicherung der Protokolldaten nach § 5 Absatz 2 Nr. 5 erfolgt für zwei Jahre, sofern nicht im Einzelfall eine längere Speicherung für einen der in § 3 Absatz 2 Satz 7 CoronaVO Datenverarbeitung genannten Zwecke erforderlich ist. Im Anschluss sind die Protokolldaten sowie etwaige Kopien datenschutzgerecht zu löschen oder löschen zu lassen.

Entnommen aus

Gruß h.

Hi Hexerl,

Danke für deine Antwort.

Das mit den Protokolldaten und den zwei Jahren war mir bekannt. Ich denke aber, dass es bei den Protokolldaten darum geht, wer auf die personenbezogenen Daten wann zugegriffen hat etc., siehe https://www.datenschutzexperte.de/blog/datenschutz-und-eu-dsgvo/protokolldaten-datenschutz/

Das ist leider nicht was ich meinte. Ich denke, dass die Daten über Kontaktpersonen und Infektionsstatus entweder so ziemlich direkt gelöscht werden, oder aber Teil einer Akte werden, die womöglich über einen ziemlich langen Zeitraum bestand hat. Mich würde interessieren, wie das genau funktioniert.

Grüße

Die Protokolldaten sind die Daten der Infizierten und ihrer Kontakte - das sind die Akten die (2 Jahre) aufbewahrt werden

Weißt du das sicher? Da steht: die Protokolldaten nach § 5 Absatz 2 Nr. 5; die entsprechende Stelle in § 5 lautet :

  1. Der Abfragegrund muss jeweils so protokolliert werden, dass eine effektive nachträgliche Überprüfung ermöglicht wird, ob die Abfragevoraussetzungen vorlagen.
  2. Die Protokolldaten werden verschlüsselt gespeichert und insbesondere vor un-berechtigter Kenntnisnahme und Veränderung angemessen geschützt. Sie sind beim Auftragnehmer nach Mandanten getrennt und passwortgeschützt abzule-gen. Die beim Auftragnehmer gespeicherten Protokolldaten sind dem Auftragge-ber ausschließlich zu den in § 3 Absatz 2 Satz 7 CoronaVO Datenverarbeitung genannten Zwecken einschließlich des Zwecks der Durchführung von Kontrollen und Überprüfungsmaßnahmen nach § 2 dieser Verordnung zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer erstellt mindestens einmal wöchentlich für die Auftraggeber Berichte mit täglich aggregierten Nutzungsstatistiken insbesondere über Häufigkeit und Art der Abfragen der von dem Auftraggeber eingestellten Daten je abrufender Stelle. Die Berichte sind so zu gestalten, dass sie eine angemessene Missbrauchskontrolle darstellen.

Im Kontext lese ich das so, dass die Protokolldaten genau die Daten sind, die gemäß Nr. 4 den Abfragegrund etc. protokollieren. Laut dem Link von mir weiter oben, sind es ja auch genau solche Daten, die man als „Protokolldaten“ bezeichnet.

Aber vielleicht verstehe ich das falsch. Arbeitest du im Gesundheitsamt, oder kennst dich anderweitig mit dem Thema aus?

Die beim Auftragnehmer gespeicherten Protokolldaten sind dem Auftragge-ber ausschließlich zu den in § 3 Absatz 2 Satz 7 CoronaVO Datenverarbeitung genannten Zwecken einschließlich des Zwecks der Durchführung von Kontrollen und Überprüfungsmaßnahmen nach § 2 dieser Verordnung zugänglich zu machen.

Nochmal… die Protokolldaten sind die erhobenen Daten …. und werden dem Auftraggeber (=Land) für die in der CVO genannten Zwecken zur Verfügung gestellt …. ZB zur Durchführung von Kontrollen

Was daran ist unverständlich? Mit Eventlogdaten oder dem Wissen, dass Lieschen Müller am 7,2.2021 das Ergebnis des PCR Tests von Hans Meier gelesen hat, kann man keine Quarantänekontrollen durchführen … das geht nur mit Kontaktdaten

Ich fürchte wir werden uns nicht einig. Vielen Dank jedenfalls, dass du dir die Zeit genommen hast, auf meine Frage zu antworten.