Hallo liebe Experten,
Sollte man als Student im Rahmen des „praktischen Jahres“ kurzweilig an einem (kirchlichen) akademischen Lehrkrankenhaus als „Arbeitnehmer“/Praktikant beschäftigt werden, so wird die entsprechende Personalabteilung einige Informationen benötigen.
Meine Frage ist: Welche Informationen werden tatsächlich benötigt? Beziehungsweise, welche Informationen müssen vorgelegt werden, und welche Informationen werden gerne eingefordert um sich ein „besseres Bild“ vom Arbeitnehmer zu machen, ohne das es hierfür eine (rechtliche) Grundlage gibt.
Noch etwas weiter spezifiziert:
Sicherlich sind Informationen mit Bezug zur Abrechnung im Sinne des Arbeitnehmer/Praktikanten.
Doch wie schaut es aus mit der Vorlage von Geburts-/Heirats-/Scheidungsurkunde? Reicht nicht die Vorlage eine amtlichen Lichtbildausweises (insbesondere wenn keine besondere Steuerklasse oä beansprucht wird)?
Hat der Arbeitgeber eines solchen (Pflicht-) Praktikums, das Recht auf einen Lebenslauf? Insbesondere vor dem Hintergrund, wenn die fachliche Qualifikation von dritten bescheinigt werden muss?
Vielen Dank für Eure Antworten im voraus!
Mit besten Grüßen
Eine Nervbacke