Welche Dokumente darf ein Arbeitgeber verlangen?

Hallo liebe Experten,

Sollte man als Student im Rahmen des „praktischen Jahres“ kurzweilig an einem (kirchlichen) akademischen Lehrkrankenhaus als „Arbeitnehmer“/Praktikant beschäftigt werden, so wird die entsprechende Personalabteilung einige Informationen benötigen.

Meine Frage ist: Welche Informationen werden tatsächlich benötigt? Beziehungsweise, welche Informationen müssen vorgelegt werden, und welche Informationen werden gerne eingefordert um sich ein „besseres Bild“ vom Arbeitnehmer zu machen, ohne das es hierfür eine (rechtliche) Grundlage gibt.

Noch etwas weiter spezifiziert:

Sicherlich sind Informationen mit Bezug zur Abrechnung im Sinne des Arbeitnehmer/Praktikanten.

Doch wie schaut es aus mit der Vorlage von Geburts-/Heirats-/Scheidungsurkunde? Reicht nicht die Vorlage eine amtlichen Lichtbildausweises (insbesondere wenn keine besondere Steuerklasse oä beansprucht wird)?
Hat der Arbeitgeber eines solchen (Pflicht-) Praktikums, das Recht auf einen Lebenslauf? Insbesondere vor dem Hintergrund, wenn die fachliche Qualifikation von dritten bescheinigt werden muss?

Vielen Dank für Eure Antworten im voraus!
Mit besten Grüßen

Eine Nervbacke

du liebe güte pack halt alles ein

Hallo,

Ist der Familienstand ausschlaggebend für die Ausübung der Tätigkeit? Aus meiner Sicht ist das reine Privatsache und geht den AG nichts an. Schon gar nicht muss man ihm diese Urkunden vorlegen.

Ja. Der ist allerdings schon bei der Bewerbung üblich. Schließlich möchte der AG ja wissen, ob und was der zukünftige Mitarbeiter (aus Zeit) schon gemacht hat, mit welchem Wissen und Fähigkeiten er rechnen darf.

Dafür gibt es Zeugnisse von vorherigen AG oder Abschlüsse über Qualifizierungen. Ja, wenn die für den zukünftigen Job wichtig oder notwenig sind, sollte oder muss man auch diese (in Kopie) vorlegen.

Grüße

Hallo Pierre,

schon an dieser Stelle: vielen Dank für deine ausführliche Antwort!

Die Sache mit dem Familienstand sehe ich genau so. Gerade bei einem kirchlichen Arbeitgeber sollte man sich, meiner Meinung nach, zwei mal überlegen, welche Information man freiwillig preisgibt.

Bei einer „normalen“ Bewerbung stimme ich dir zu, da ist im jeweils eigenen Interesse Fähigkeiten und Qualifikationen darzustellen.
Doch gilt dieses, Deines Erachtens nach, auch, wenn es sich nicht um ein durch eine Bewerbung entstandenes „Arbeitsverhältnis“ handelt, sondern um ein durch das Studiendekanat zugewiesenes Pflichtpraktikum?
Ich erkenne nicht wirklich, warum der Arbeitgeber eines Pflichtpraktikum wissen muss/soll, welche zusätzlichen Qualifikationen mitgebracht werden, und wie sinnvoll oder eben nicht sinnvoll ein zugewiesener Student mit seiner bisherigen Zeit umgegangen ist, denn die fachliche Qualifikation wird seitens des zuständigen Dekanats bescheinigt.

Den Nachweis über die fachliche Qualifikation stelle ich nicht in Frage. Doch ob ein Student, der nun in einer kirchlichen Institution arbeiten soll, sich sein Studium über Arbeit bei einer kirchlichen Einrichtung oder einer der kirchlichen Grundhaltung widersprechenden Einrichtung (bspw. „Abtreibungsklinik“) finanziert hat oder viel Zeit auf der Couch verbracht, ist meines Erachtens nach für ein solch zugewiesenes Pflichtpraktikum von keiner Relevanz, oder?

besten Dank und Grüße

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Ich verstehe Deine Bedenken. Aber versuchen wir doch mal das beste vom zukünftigen Arbeitgeber zu denken. Er muss und will den Praktikanten beschäftigen. Er will den Praktikanten so gut wie möglich einsetzen - nutzbringend für beide Seiten. Da kann es schon wichtig sein, Vorkenntnisse und Qualifikationen zu kennen.

Natürlich meine ich hier nicht den Schweißerpass, den man abgelegt hat, um seinem Hobby, dem Bauen von Motorrädern nachzugehen. Oder den Abschluss eines Fernlehrganges über Fotografie einer VHS. Aber vielleicht den fachspezifischen Sprachkurs, oder einen Lehrgang über Betriebswirtschaft im Krankenhaus.

Grüße