Welche EG VO gilt wenn zwei sich überschneiden?

Guten Morgen,

ich habe grundsätzliche Fragen deren Antwort ich vermute, jedoch nicht empirisch belegen kann. :smile:

Weiss jemand wie das ist wenn zwei EG Verordnungen sich überschneiden, welche dann davon gilt?

Ein Beispiel dazu. Wir haben zurzeit: VO 1275/2008 EG (Standby) und 107/2009 EG (SSTB). Beide schreiben die max Stromverbrauchsgrenzen vor. Welche davon gilt?

Danke im Vorraus

ich habe grundsätzliche Fragen deren Antwort ich vermute,
jedoch nicht empirisch belegen kann. :smile:

Weiss jemand wie das ist wenn zwei EG Verordnungen sich
überschneiden, welche dann davon gilt?

Das kommt auf die Verordnungen und die Art der „Überschneidung“ an.

Ein Beispiel dazu. Wir haben zurzeit: VO 1275/2008 EG
(Standby) und 107/2009 EG (SSTB). Beide schreiben die max
Stromverbrauchsgrenzen vor. Welche davon gilt?

107/2009 hat Vorrang vor 1275/2008. Ist auch ganz einfach empirisch zu belegen: Es steht ausdrücklich in Art. 4 VO 107/2009. Man muß die Verordnung nur lesen …

Hatte ich übersehen.

Herzlichen Dank für den Hinweis.