Welche Einschreiben-Versandart bei zu verschickendem Sparbuch und Adr. ohne konkrete Empfängerperson

Hallo.
Ich möchte/muss ein Sparbuch per Post verschicken, habe wenig Ahnung von Einschreibe-/Post-Dingen und werde daraus auch nicht so schnell schlau. Deshalb die Frage:
Wenn es keine wirkliche Empfängerperson gibt, d.h., die Adresse einfach nur „Bank XY, Blumenstraße 3, 9999 Blubber“ lautet, sind dann trotzdem alle der verschiedenen Einschreibe-Versandarten möglich oder funktioniert es so bei manchen Arten nicht, wenn eine konkrete Empfängerperson fehlt?

In dem Fall reicht auch ein normales Einschreiben.

Gruß,
Steve

Servus,

hier sind alle Arten von Einschreiben möglich, da hier die Rechtsperson Bank durch jemanden vertreten wird, der berechtigt ist, Post entgegenzunehmen und ggf. den Empfang zu bestätigen.

Ein Versand per Einschreiben/Rückschein führt hier nicht dazu, dass die Sendung nicht zugestellt werden kann, weil die Bank nicht selber unterschreiben kann, sondern einen Menschen braucht, der für sie unterschreibt.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Ja, das geht.

Hauptsache es ist die komplette Postanschrift drauf, also Bankname, Straße, PLZ, Ort.

Es kann nicht an das Postfach der Bank geschickt werden.

MfG
duck313

Hi!

Es kann nicht an das Postfach der Bank geschickt werden.

Man kann ein Einschreiben nicht an ein Postfach senden?

Gruß
Guido

Hast recht, „Einwurf-Einschreiben“ schon. Da quittiert der Postbote ja nur das Einlegen entweder in Briefkasten oder Postfach.

Aber Übergabe-Einchreiben oder Einschreiben/Rückschein" oder „Persönlich“ geht natürlich nur an der „richtigen“ Anschrift wo auch Menschen arbeiten und es entgegen nehmen können.

MfG
duck313

Hi, beachten, dass Einschreiben nur bis 25.-€ seitens der Post versichert sind!
MfG ramses90

Guten Tag,

Aber Übergabe-Einchreiben oder Einschreiben/Rückschein" oder
„Persönlich“ geht natürlich nur an der „richtigen“ Anschrift
wo auch Menschen arbeiten und es entgegen nehmen können.

natürlich können auch Übergabe-Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein an eine Postfachadresse gesandt werden…
Der Postfachnutzer erhält in diesem Fall eine Benachrichtigung eingeworfen, dass er sich doch Sendungen am Schalter abholen möge…

MfG
duck313

Gruß
MG

1 Like

Hallo!

Ja, das stimmt .

Gibt dann möglicherweise andere Probleme, etwa bei einer zu beachtenden Fristwahrung, aber hier im Fall sicherlich nicht.

MfG
duck313

Hallo,

bedenke neben vorigen Tips auch, dass selbst Übergabe-Einschreiben bei der Post verschwinden können.
Die Post reisst sich anschließend kein Bein aus um etwas wiederzufinden.

Ich würde per Hermes versenden. Da hatte ich noch keine Desaster und es ist besser versichert. Dauert nur ein wenig länger. UPS soll auch sehr seriös sein.

Gruß, Paran