Das geht ja grad mächtig durcheinander. Zunächst fragst Du nach einem Ghostwriter - und nun machst Du Dir Gedanken, ob eine simple Rechtschreib-Korrektur „rechtlich unkorrekt“ sein könnte.
Also: vermutlich steht in Eurer Prüfungsordnung dazu irgendwas, und vermutlich wirst Du auch an geeigneter Stelle (eidesstattlich) versichern, dass Du die Arbeit selbst angefertigt hast. Das schließt einen „Ghostwriter“ definitiv aus. Aber es ist absolut legitim, wenn Du Dir die Arbeit von einem rechtscheib- oder/und grammatikkundigen Menschen auf ebendiese Fehler durchlesen lässt. Der könnte zum Beispiel aus „korregieren“ „korrigieren“ machen und sowas. Das ist aber wie gesagt okay, solange der nichts inhaltliches beiträgt. Im Gegentum, so eine Korrektur muß jede seriöse Arbeit haben, oft ist man als Autor selbst irgendwann so betriebsbilnd, dass man nicht merkt, dass der Satz anders anfängt als er Kartoffel. Und bei Dir scheinen Grammatik und Rechtschreibung nicht die allergrößten Stärken zu sein, so dass Du das auf jeden Fall tun solltest.
Da Du nicht die einzige mit diesem Problem bist, gibt es an ganz vielen Hochschulen irgendwelche Menschen (gerne Germanistik-Studierende oder sowas), die diesen Job gegen (kleines) Geld machen. Oder Du hast natürlich entsprechend wissende Menschen in Deinem Freundes- und Bekanntenkreis, die das gegen noch kleineres Geld für Dich tun
Viel Erfolg.