Hallo zusammen,
seit Mitte 2017 arbeite ich in zwei Filialen unserer Firma. Filiale A ist 15km vom Wohnort entfernt, Filiale B 30km. Der Weg von Filiale A zu Filiale B beträgt ebenfalls 15 km. Jeden Mittag muss ich die Filiale wechseln. Montags, mittwochs und freitags starte ich morgens in Filiale B, dienstags und donnerstags starte ich in Filiale A. Welche Fahrtkosten/Reisekosten kann ich in der Steuererklärung geltend machen?
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Die Fahrtkosten würde ich vom Arbeitgeber verlangen …
Und die Fahrtzeit als bezahlte Arbeitszeit.
Servus,
falls Dich auch eine Antwort auf die gestellte Frage interessiert:
Zunächst kommt es darauf an, welche Filiale im Vertrag als erste Tätigkeitsstätte festgelegt ist. Dann werden die Fahrten bis zu dieser mit 0,30 € pro Entfernungskilometer angesetzt, die übrigen wie bei Dienstreisen („Auswärtstätigkeit“) mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer.
Wenn keine erste Tätigkeitsstätte vereinbart ist, sind bei dieser gleichmäßigen Verteilung der Einsatzorte alle gefahrenen Kilometer wie bei Dienstreisen anzusetzen (0,30 € pro gefahrenem Kilometer).
Der Sachverhalt sollte allerdings in der ESt-Erklärung nicht als Zahlensalat vorgelegt werden, sondern mit ein- zwei Sätzen erläutert werden.
Schöne Grüße
MM
Ja, und ich würde zuallererst eine Verdopplung des Gehaltes verlangen. Und bezahlte Weihnachtsferien extra, außerdem einen Firmenwagen.
Und was ist mit Osterferien? Soll ich da etwa meinen eigenen Urkaubsanspruch einsetzen? Was bist du denn für ein Ausbeuter!
Das ist ja sehr witzig, aber seit wann muss denn der Arbeitgeber keine Reisekosten zwischen zwei verschiedenen Arbeitsstätten mehr ersetzen?
Er kann sie ersetzen, muss aber nicht, es sei denn es ergibt sich aus Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen. Die Kosten können dann bei der Einkommensteuererklärung angesetzt werden.
Eine Verpflichtung durch den AG gibt es nicht, ganz einfach, weil es nirgendwo steht.
Soon
Das musste er noch nie, es sei denn, er ist durch Einzelarbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder wegen betrieblicher Übung dazu verpflichtet.