Welche Fahrzeuge mit Mofaführerschein fahren?

Hallo zusammen!

Mit dem der aktuellen Mofaprüfbescheinigung („Mofaführerschein“) darf man nach dem Wortlaut, der auf diesem „Lappen“ abgedruckt ist, Mofas fahren, die dem §4 STVZO entsprechen.

Demnach sind Mofas einspurige und einsitzige Fahrzeuge mit höchstens 25 km/h Geschwindigkeit. So weit, so gut.

Nun darf man mit diesem Führerschein aber auch SEGWAYs fahren, die sind zweispurig, fahren 20 und schneller und haben nicht einmal einen Sitzplatz, entsprechen also nicht dem §4 STVZO. Nach Auskunft der Veranstalter von SEGWAY-Touren haben SEGWAYS eine Ausnahmegenehmigung. Es wird im Zweifelsfalle also in den Fahrzeugpapieren bzw. der ABE des Segway stehen.

Nun gibt es Oldtimer-Mofas, sogenannte Transportmofas, die haben vorne eine Ladefläche mit 2 Rädern und hinten ein Rad, ähnlich dem Bäcker-Fahrrad mit Ladefläche. Oder aber auch Behindertenversionen mit hinten 2 Rädern (keine Krankenfahrstühle, die dürfen nur 10 km/h fahren). In den über 40 Jahre alten Papieren dieser Mofas steht die Bezeichnung „Mofa“ drin und Höchstgeschwindigkeit 25 km/h.

Frage: Darf man mit der aktuellen Prüfbescheinigung diese Mofas nun fahren oder nicht? Der TÜV konnte mir dazu im Übrigen keine verbindliche Auskunft geben, er sei nicht der Gesetzgeber.

Wer weiß was?

Ich selber weiss es nicht, wissen sollten es aber:

Polizeibeamte

Fahrlehrer

Mitarbeiter der Strassenverkehrsbehörde / Führerscheinstelle

Es ist gut möglich, das Du von diesen drei Personengruppen drei unterschiedliche Auskünfte bekommst.

Gruss Goetz

Demnach sind Mofas einspurige und einsitzige Fahrzeuge mit
höchstens 25 km/h Geschwindigkeit. So weit, so gut.

Hallo,

genau so ist es, einspurige Fahrzeuge.

Nun darf man mit diesem Führerschein aber auch SEGWAYs fahren,

Das sind sogenannte Elektronische Mobilitätshilfen die auch mit der Prüfbescheinigung gefahren werden dürfen.

Nun gibt es Oldtimer-Mofas, sogenannte Transportmofas, die
haben vorne eine Ladefläche mit 2 Rädern und hinten ein Rad,

Die können inzwischen wieder neu gekauft werden.

40 Jahre alten Papieren dieser Mofas steht die Bezeichnung
„Mofa“ drin und Höchstgeschwindigkeit 25 km/h.

Es sind keine Einspurigen Fahrzeuge, folglich wird eine Fahrerlaubnis Klasse M benötigt.

Frage: Darf man mit der aktuellen Prüfbescheinigung diese
Mofas nun fahren oder nicht?

Ganz klar nein.

Gruß

Nostra

Hallo,
DAS …

Es sind keine Einspurigen Fahrzeuge, folglich wird eine
Fahrerlaubnis Klasse M benötigt.

…ist leider falsch. Richtig wäre Klasse S.
Siehe hier:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/fah…

Gruß Jörg

…ist leider falsch. Richtig wäre Klasse S.
Siehe hier:
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/fah…

Hallo,

auch ich war überrascht warum Klasse M und nicht S

Es gibt da eine klitzekleine Kleinigkeit zu beachten

dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/M.php

Gruß

Nostra

Hallo
Interessant:
Dem Ministerium ist diese Regelung wohl nicht bekannt :wink: und mir auch nicht…

Gruß Jörg

PS : Setzt doch nächstes Mal den Link gleich, dann wissen alle wo es her kommt .