Hallo zusammen!
Mit dem der aktuellen Mofaprüfbescheinigung („Mofaführerschein“) darf man nach dem Wortlaut, der auf diesem „Lappen“ abgedruckt ist, Mofas fahren, die dem §4 STVZO entsprechen.
Demnach sind Mofas einspurige und einsitzige Fahrzeuge mit höchstens 25 km/h Geschwindigkeit. So weit, so gut.
Nun darf man mit diesem Führerschein aber auch SEGWAYs fahren, die sind zweispurig, fahren 20 und schneller und haben nicht einmal einen Sitzplatz, entsprechen also nicht dem §4 STVZO. Nach Auskunft der Veranstalter von SEGWAY-Touren haben SEGWAYS eine Ausnahmegenehmigung. Es wird im Zweifelsfalle also in den Fahrzeugpapieren bzw. der ABE des Segway stehen.
Nun gibt es Oldtimer-Mofas, sogenannte Transportmofas, die haben vorne eine Ladefläche mit 2 Rädern und hinten ein Rad, ähnlich dem Bäcker-Fahrrad mit Ladefläche. Oder aber auch Behindertenversionen mit hinten 2 Rädern (keine Krankenfahrstühle, die dürfen nur 10 km/h fahren). In den über 40 Jahre alten Papieren dieser Mofas steht die Bezeichnung „Mofa“ drin und Höchstgeschwindigkeit 25 km/h.
Frage: Darf man mit der aktuellen Prüfbescheinigung diese Mofas nun fahren oder nicht? Der TÜV konnte mir dazu im Übrigen keine verbindliche Auskunft geben, er sei nicht der Gesetzgeber.
Wer weiß was?