Welche Feiertage gelten bei bundesweitem Vertriebsgebiet?

Schön guten Tag zusammen,

jetzt habe ich auch mal eine Frage, da ich auch nach stundenlangem Suchen bei google nicht wirklich schlau geworden bin.
Es geht um folgendes: ich bin im Außendienst tätig (so steht es auch im Arbeitsvertrag). Mein Verteiebsgebiet umfasst das ganze Bundesgebiet. Nun ist die Frage, welche Feiertage für mich gelten? Angenommen ich würd in Bayern wohne und mein Vertriebsgebiet wäre NRW, dann würde für mich die Feiertage in NRW gelten. So viel habe ich schon in Erfahrung bringen können. Aber wie verhält es sich eben bei einem Vertriebsgebiet, was ganz Deutschland umfasst?
Ich wohne übrigens in Niedersachen - die Firma, für die ich tätig bin, ist in NRW.

Viele Grüße
CA

Na wie wohl ?
Oder anderes herum, könnte es denn sein, man hätte nun Anspruch auf alle Feiertage, die in allen Bundesländern gelten ? Also mehr als üblich ?

Und wenn man auch noch Österreich und Schweiz bearbeiten soll, auch deren Feiertage noch dazu ?

Oder würde die Firma nicht die Besuchstermine so legen, das die zu besuchenden Kunden auch da sind ?

Hallo,

hast Du in Deinem Arbeitsvertrag irgendwelche Regelungen zum Thema „Dienstsitz“, „Arbeitsort“ o.ä. ???

@Duck: O si tacuisses !!!
Ich schätze Deine Beiträge außerordentlich, wenn es um Privat- oder Zivilrecht geht. Im Arbeitsrecht hast Du aber leider, wie Du nicht zum ersten Mal durch Dein Posting nachweist, kaum mehr als rudimentäre Kenntnisse. Dann solltest Du aber nicht so oft rumpöbeln und Unterstellungen ggü. Fragestellern mit ernst gemeinten Fragen äußern. Es fällt ziemlich oft auf Dich zurück.

&Tschüß
Wolfgang

Guten Morgen Wolfgang,

zu deiner Frage: im Vertrag steht, dass als Arbeitsplatz meine Heimadresse vereinbart wird. Mehr steht dort nicht.

Gruß Christian

Dann gelten auch deine heimatlichen Feiertage, also die wenigen, die es in Niedersachsen gibt (meines Wissens eines der Länder mit den wenigsten gesetzlichen Feiertagen).