Welche finanz. Leistung bei Behinderung?

Hallo zusammen!

Eine Person bezieht ALG II + einen Zuschlag (Mehrbedarf wegen einer chronischen Krankheit). Sie hat vor einigen Wochen einen „Erstantrag nach dem Schwerbehindertenrecht“ gestellt, die Genehmigung/Ablehnung steht noch aus.

Wenn der Antrag genehmigt und ein Schwerbehindertenausweis erstellt wird, was ändert sich finanziell für die Person? Welche Leistungen kann/muss/soll die Person beantragen, die sie bisher nicht bezieht? Oder bleibt es unverändert bei ALG II + Mehrbedarf? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich bei Anerkennung einer Behinderung?

Bedanke mich im Voraus herzlich für Eure Tipps und Infos!

hallo, beim einem schwerbindertenausweis kommt es darauf an, was dort eingetragen wird, sprich welche behinderung, psychisch, körperlich, also hörbehindert, gehbehindert ect. man kann zeitgleich bei diesem antrag z. b. eine befreiung auf gez gebühren stellen oder das man eine begleitperson braucht, beim busfahren usw. kommt eben auf die behinderung an. ansonsten hat so ein ding steuerliche und evtl. arbeitsplatzmäßige vorteile, sprich je nach grad der behinderung kann man diesen steuerlich mit einem bestimmten betrag geltend machen. ab 30 % schwerbehinderung kann man, ich glaube beim arbeitsamt einen antrag auf 50% schwerbehinderung stellen, also ab 50% hat man ein anrecht auf einen schwerbehindertenarbeitsplatz. sprich das amt kann einen aufgrund diverser einschränkung auch nicht jede arbeit zumuten.

Hoi.

Die Leistungen sind vielfältig und eben immer abhängig von den persönlichen Umständen. Welche Behinderung wird anerkannt und mit wieviel GdB? Wie sieht meine Arbeitssituation aus?

Daher kann ich nur raten, sich beraten zu lassen! Sei es bei der ARGE, dem Finanzamt oder dem Integrationsamt - man hat ein RECHT darauf!!

Aber hier ein paar Quellen zum Schmöckern:
Leistungen: www.hamburg.de/leistungen/115044/arbeitnehmer.html
Speziell Steuern: www.bagwfbm.de/article/1005

Ciao
Garrett

An die beiden Beantworter meiner Fragen: Habt vielen Dank, das hat mir auf jeden Fall schonmal weitergeholfen! Den Rest kläre ich bei einem Beratungstermin!

Danke & liebe Grüße!