Hallo zusammen!
Eine Person bezieht ALG II + einen Zuschlag (Mehrbedarf wegen einer chronischen Krankheit). Sie hat vor einigen Wochen einen „Erstantrag nach dem Schwerbehindertenrecht“ gestellt, die Genehmigung/Ablehnung steht noch aus.
Wenn der Antrag genehmigt und ein Schwerbehindertenausweis erstellt wird, was ändert sich finanziell für die Person? Welche Leistungen kann/muss/soll die Person beantragen, die sie bisher nicht bezieht? Oder bleibt es unverändert bei ALG II + Mehrbedarf? Welche Vor- und Nachteile ergeben sich bei Anerkennung einer Behinderung?
Bedanke mich im Voraus herzlich für Eure Tipps und Infos!