Hallo,
auch wenn es dreist geleugnet wird, geben sog. Flüchtlingsräte direkte Hinweise, wie man sich dem rechtmäßigen Zugriff der abschiebenden Behörde entziehen kann:
Der Flüchtlingsrat sieht das völlig anders und argumentiert, man gebe zwar die Abschiebungstermine bekannt und habe „Warnhinweise“ auf der Website. „Darin rufen wir aber mitnichten zum Untertauchen auf, sondern empfehlen potenziell Betroffenen lediglich, sich in den Nächten vor der Abschiebung möglichst nicht in der Unterkunft aufzuhalten“,…
Allerdings sind die vom Flüchtlingsrat sogenannten „geduldeten Flüchtlinge“ eben ausdrücklich keine Flüchtlinge im Rechtssinne. Sondern Ausländer, bei denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und gegebenenfalls die Gerichte sowie Härtefallkommissionen zu dem Ergebnis kamen, dass es sich nicht um Flüchtlinge oder aus anderen Gründen Schutzberechtigte handelt.
Mit anderen Worten „Scheinasylanten oder Wirtschaftsflüchtlinge“?
Kann man rechtswidrig handelnden Organisationen Förderungen, Steuervergünstigungen etc. deswegen nicht streichen?
Gruß
rakete