Welche Formel zur Ratenzahlung?

Hallo,

wer kann mir helfen zu folgendem Sachverhalt?

[…] Die Parteien schließen folgenden Vergleich:

  • Die Beklagte (B) zahlt zur Abgeltung der Klageforderung an die Kläger (K) 1.000 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 3.9.2012 sowie weitere vorgerichtliche anrechenbare Rechtsverfolgungskosten in Höhe 100 Euro
  • B bleibt nachgelassen, die Hauptforderung und die Kosten sowie die noch festzusetzenden Kosten des Rechtsstreits in monatlichen Raten zu je 30,00 Euro, beginnend mit dem 1.8.2012 zu zahlen, sodann jeweils zum 1. des Folgemonats. […]

Wie berechnet K die Endsumme, bzw. den letzten Zahltermin, wenn B die Ratenzahlung in Anspruch nimmt? Kann man die gleiche Formel nehmen, wie für ein Annuitätendarlehen? Nach meiner Berechnung wären es am Ende 1.198,79 Euro (Zinssatz 5,12%). Ist das richtig?

Danke für eure Hilfe
Gruß
ajlav

AnsichtsSache
Hallo Ajlav,
wie Du selber vermutest, gehe ich auch davon aus, dass das mit der einem Algorithmus gerechnet wird, der einem AnnuitätenDarlehen entspricht. Banker unterscheiden da aber gerne noch nach vorschüssiger und nachschüssiger Verzinsung. Da bezahlst Du dann u. U. Deine Rate am Anfang des Monats und bekommst trotzdem den ZinsAnteil für die alte Summe berechnet.
Als logisch denkender Mensch kommt man aber nicht auf solche Ideen …

Vielleicht verrätst Du ja, wofür Du das brauchst. Das hilft manchmal, die geforderte Genauigkeit einzuschätzen oder branchenbezogene Gepflogenheiten zu berücksichtigen. Außerdem kommt die Schilderung von Details der NeuGier etwaiger Helfer entgegen :wink:

Freundliche Grüße
Thomas

Hallo Ajlav,
wie Du selber vermutest, gehe ich auch davon aus, dass das mit
der einem Algorithmus gerechnet wird, der einem
AnnuitätenDarlehen entspricht. Banker unterscheiden da aber
gerne noch nach vorschüssiger und nachschüssiger Verzinsung.
Da bezahlst Du dann u. U. Deine Rate am Anfang des Monats und
bekommst trotzdem den ZinsAnteil für die alte Summe berechnet.
Als logisch denkender Mensch kommt man aber nicht auf solche
Ideen …

Hallo Thomas, vielen Dank, du hast mir schon geholfen. Ich denke bei der Summe würde es eh keine große Rolle spielen, ob vor- oder nachschüssig verzinst wird.

Vielleicht verrätst Du ja, wofür Du das brauchst. Das hilft
manchmal, die geforderte Genauigkeit einzuschätzen oder
branchenbezogene Gepflogenheiten zu berücksichtigen. Außerdem
kommt die Schilderung von Details der NeuGier etwaiger Helfer
entgegen :wink:

na das ist ziemlich unspektakulär, es geht um 2 Privatpersonen (keine Bank), um rückständige Miete und um Schadenersatzforderungen, die eingeklagt wurden. Da der ehemalige Mieter jedoch nur ein kleines Einkommen hat, wurden Ratenzahlungen vereinbart.

Freundliche Grüße
Thomas

mit freundlichen Grüßen
ajlav

Moin Ajlav,

Hallo Thomas, vielen Dank, du hast mir schon geholfen. Ich
denke bei der Summe würde es eh keine große Rolle spielen, ob
vor- oder nachschüssig verzinst wird.

Genau, der ZinsSatz und die ZahlungsMoral des Schuldners sind auf jeden Fall wichtiger :wink:

Am Schluss sollte aber doch wohl „0“ ´rauskommen, oder? Du willst schließlich das Darlehen nicht aufstocken. Oder bist Du der Schuldner?

Freundliche Grüße
Thomas

Hallo Thomas,

Am Schluss sollte aber doch wohl „0“ ´rauskommen, oder? Du
willst schließlich das Darlehen nicht aufstocken. Oder bist Du
der Schuldner?

richtig, Null :smile: Habe so über 3 Ecken den Monat der letzten Zahlung ermittelt. Nein, bin nicht der Schuldner, ich bekomme die Kohle :smile:

Gruß
ajlav